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Schadenersatzklage der Glarner Kantonalbank gegen ehemalige Organe geht zurück an das Kantonsgericht Montag, 10. September 2018 - 07:00

Glarus, 10. September 2018

Medieninformation

Schadenersatzklage der Glarner Kantonalbank gegen ehemalige Organe geht zurück an das Kantonsgericht

Weder die Glarner Kantonalbank noch die Beklagten ziehen das Urteil des Obergerichts des Kantons Glarus an das Bundesgericht weiter. In seinem Urteil vom 6./29. Juni 2018 wies das Obergericht die Schadenersatzklage der Glarner Kantonalbank gegen ehemalige Organe an das Kantonsgericht (Erstinstanz) zurück.