Publiziert in: Marktpuls, Unternehmen
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BAFIN: Wirecard AG: Allgemeinverfügung zum Verbot der Begründung und Vergrößerung von Netto-Leerverkaufspositionen Montag, 18. Februar 2019 - 08:15

Datum:18.02.2019

Die BaFin hat am 18. Februar 2019 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach es ab sofort verboten ist, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG (DE0007472060) zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen.

Das Verbot gilt bis zum 18. April 2019, 24 Uhr. Die Verfügung beruht auf Artikel 20 Verordnung (VONr. 236/2012 (EU-LeerverkaufsVO). ESMA hat der BaFin dazu eine positive Opinion abgegeben.

Ansprechpartnerin PresseAnja Schuchhardt

Ansprechpartnerin Industrie und AnlegerMarie Christine Geilfus

Ansprechpartnerin Industrie und AnlegerVerena Weick-Ludewig

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