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BAG - Die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet künftig das Raucherentwöhnungsmittel Champix Montag, 01. Juli 2013 - 10:15

BAG - Die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet künftig das Raucherentwöhnungsmittel Champix  Bern, 01.07.2013 - Das Medikament Champix wird neu von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unter bestimmten Bedingungen vergütet. Das Bundesamt für Gesundheit hat entschieden, das Raucherentwöhnungsmittel per 1. Juli 2013 auf die Spezialitätenliste aufzunehmen.

Bundesamt für Gesundheit