143. Generalversammlung der Zuger Kantonalbank – Generalversammlung stimmt Dividendenerhöhung und neuem Kantonalbank-Gesetz zu Sonntag, 05. Mai 2019 - 15:03
Zug, 4. Zug, 4. Mai 2019
Die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank genehmigte heute alle Anträge des Bankrats. Die 2853 anwesenden Aktionäre stimmten einer weiteren Erhöhung der Dividende auf 220 Franken pro Aktie zu. Verabschiedet wurden auch die Totalrevision des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank und die neuen Statuten. Mit Bruno Bonati, Jacques Bossart (beide bisher) und Silvan Schriber (neu) wählten die Privataktionäre ihre Vertreter im Bankrat.
An der Generalversammlung vom 4. Mai in der Bossard Arena in Zug hiess der Präsident des Bankrats, Bruno Bonati, 2853 Aktionäre und zahlreiche Gäste aus Wirtschaft, Politik und Kultur willkommen. Die anwesenden Aktionäre genehmigten alle Anträge des Bankrats.
Die Generalversammlung hat der beantragten Verwendung des Bilanzgewinns zugestimmt. Die Aktionäre genehmigten eine weitere Erhöhung der Dividende um 10 Prozent auf 220 Franken pro Aktie. «Die gute Ergebnisentwicklung im letzten Jahr und die starke Eigenmittelausstattung erlaubten es dem Bankrat, der Generalversammlung eine um 20 Franken höhere Dividende pro Aktie zu beantragen», erklärte Bruno Bonati. Aus dem Bilanzgewinn fliessen zudem Vergabungen von 900’000 Franken an kulturelle und gemeinnützige Institutionen im Wirtschaftsraum Zug.
Der Kantonsrat hatte das totalrevidierte Gesetz über die Zuger Kantonalbank am 29. November 2018 verabschiedet. An der Generalversammlung haben nun auch die Aktionäre über das neue Gesetz abgestimmt und dieses mit grosser Mehrheit angenommen. Ebenso deutlich wurden die neuen Statuten angenommen. Damit erhält die Zuger Kantonalbank eine neue, zeitgemässe Rechtsstruktur, bestehend aus einem schlanken Gesetz, neuen Statuten und einem Organisationsreglement. Das neue Gesetz schafft zudem Rechtssicherheit, indem der Kanton mit seinem gesetzlichen Kapitalanteil von 50 Prozent neu über eine Stimmkraft von 30 Prozent verfügt (bisher 20 Prozent). Damit erfüllt die Zuger Kantonalbank inskünftig die Anforderungen des eidgenössischen Bankengesetzes und ist nicht mehr auf eine Ausnahmeregelung angewiesen. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt hin werden die Inhaberaktien neu in Namenaktien umgewandelt.
Als neues Mitglied im Bankrat und Vertreter der Privataktionäre wählte die Generalversammlung Silvan Schriber in den Bankrat. Wiedergewählt für eine Amtsdauer von vier Jahren haben die Aktionäre Bruno Bonati und Jacques Bossart. Bruno Bonati bestätigte, dass der Prozess für die Suche einer Nachfolge für sein Amt als Mitglied und als Präsident des Bankrats eingeleitet worden sei. Ziel ist es, an der nächsten ordentlichen Generalversammlung 2020 bereits eine neue Person zur Wahl vorzuschlagen. Begrüsst wurde auch Annette Luther als neues Mitglied im Bankrat. Sie wurde vom Regierungsrat des Kantons Zug als Vertreterin des Kantons bereits im April in den Bankrat gewählt.
In seiner konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Generalversammlung hat der Bankrat Bruno Bonati als Präsident des Bankrats bestätigt und Jacques Bossart zum Vizepräsidenten des Bankrats ernannt. Der Bankrat setzt sich ab 4. Mai 2019 wie folgt zusammen:
| Vertreter der Privataktionäre | Vertreter des Kantons |
| Bruno Bonati, Präsident des Bankrats (bisher) | Sabina Ann Balmer (bisher) |
| Jacques Bossart, Vizepräsident (bisher) | Heinz Leibundgut (bisher) |
| Silvan Schriber (neu) | Annette Luther (neu) |
| Patrik Wettstein (bisher) |
Die Zuger Kantonalbank hat sich klare Ziele für die Zukunft gesetzt. Dazu Pascal Niquille, Präsident der Geschäftsleitung: «Die Nachfrage nach Wohneigentum ist im Kanton Zug unverändert hoch. Das Wachstumspotenzial im Kreditgeschäft ist für uns somit intakt. Wie bislang wollen wir uns dabei auf unsere Wirtschaftsregion und unsere Kunden konzentrieren.» Auch im Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft will die Bank weiterwachsen. Dazu hat die Bank in den vergangenen Jahren mit dem kontinuierlichen Ausbau ihres Anlagegeschäfts einen wichtigen Grundstein gelegt. «Wir haben uns zu einer Bank entwickelt, bei der die Beratung unserer Kunden im Mittelpunkt steht. Dass uns das Schweizer Wirtschaftsmagazin «Bilanz» vor einigen Tagen als beste Regionalbank im Private Banking ausgezeichnet hat, freut uns sehr und stärkt uns im weiteren Ausbau des Vermögensverwaltungsgeschäfts.»
Pascal Niquille, Präsident der Geschäftsleitung
Zuger Kantonalbank, Bahnhofstrasse 1, 6301 Zug
Telefon 041 709 18 25
pascal.niquille@zugerkb.ch
Zuger Kantonalbank
Die 1892 gegründete Zuger Kantonalbank ist das führende Finanzinstitut im Wirtschaftsraum Zug. Sie ist eine Aktiengesellschaft nach öffentlichem Recht. Ihre an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange kotierten Inhaberaktien sind zu 50 Prozent im Besitz des Kantons. Die anderen 50 Prozent verteilen sich auf rund 10’000 Privataktionäre – vornehmlich aus dem Kanton Zug. In total 14 Geschäftsstellen im ganzen Kanton und mit rund 450 Mitarbeitenden bietet die Zuger Kantonalbank das gesamte Geschäftsspektrum einer Universalbank. Per 31. Dezember 2018 weist die Zuger Kantonalbank eine Bilanzsumme von 14,7 Mrd. Franken aus. www.zugerkb.ch








