Bundesgericht: Beschwerde des Kantons Uri für Stromlieferpflicht ist unbegründet Donnerstag, 11. Juli 2013 - 07:00
Bundesgericht: Beschwerde des Kantons Uri für Stromlieferpflicht ist unbegründet
Göschenen, 11. Juli 2013
Wie bereits das Urner Obergericht hat nun auch das Bundesgericht die von Kanton und Korporation Uri eingeklagte Lieferpflicht der Kraftwerk Göschenen AG (KWG) zugunsten des Kantons Uri verneint und die Beschwerde vollumfänglich als unbegründet abgewiesen. Mit Genugtuung nimmt das KWG von diesem letztinstanzlichen Entscheid Kenntnis.
Mit seinem Entscheid vom 24. Juni 2013 hat das Bundesgericht jene Auslegung der Göscheneralpkonzession bestätigt, wie sie vom KWG und ihren energiebeziehenden Partnern, den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und der Centralschweizerischen Kraftwerke AG (CKW), vertreten wird. Für diese hat das Urteil folglich keine negativen finanziellen Auswirkungen.
Sachliche und partnerschaftliche Fortführung der Zusammenarbeit erwünscht
Unter der Klage gegen das KWG hat die bereits über 50 Jahre dauernde Partnerschaft mit Kanton und Korporation Uri während der letzten fünf Jahre gelitten. Das KWG und ihre energiebeziehenden Partner sind willens, die langjährige Zusammenarbeit mit Kanton und Korporation Uri offen und partnerschaftlich fortzuführen und ihren Beitrag zur Urner Stromzukunft zu leisten.

