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Frei

Aktionärsgruppe um Sentis Capital entgegnet den Argumenten des Meyer Burger Verwaltungsrates zur Ablehnung eines Aktionärsvertreters Montag, 30. September 2019 - 07:40

Medienmitteilung
30. September 2019
www.changemeyerburger.ch

 

Aktionärsgruppe um Sentis Capital entgegnet den Argumenten des Meyer Burger
Verwaltungsrates zur Ablehnung eines Aktionärsvertreters- Aktionärsgruppe um
Sentis Capital begrüsst neue strategische Stossrichtung von MBT - Die
Rücktrittsdrohung des CEO gefährdet in keiner Weise die Umsetzung der neuen
Strategie - Mark Kerekes strebt eine rasche Rückgewinnung des verlorenen
Kapitalmarktvertrauens an - Es besteht kein Interessenkonflikt zwischen VR
Kandidaten Mark Kerekes und Meyer Burger - Es besteht kein Sanktionsrisiko für
Meyer Burger


Die Aktionärsgruppe um Sentis Capital begrüsst die neue Strategie, einem
"exklusiven Kreis" von Kunden, die Entwicklung hochmargiger Produkte zu
ermöglichen, wovon Meyer Burger mittels angemessener Gewinnbeteiligung
signifikant profitieren kann. Dies ist eine wesentliche Änderung der
Kommunikation verglichen mit "angemessener Exklusivität" für REC. Der
Verwaltungsrat und das Management wissen aus vielen Gesprächen und
Schriftverkehr, dass Sentis von Anbeginn eine solche strategische Stossrichtung
unterstützt hat. Der Vorbehalt, es lägen unüberbrückbare
Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Strategie vor, ist daher
unzutreffend.

Laut Schweizer Aktienrecht ist der Verwaltungsrat für die Festlegung der
Unternehmensstrategie verantwortlich und nicht der CEO.
Verwaltungsratspräsident Lütolf hat in persönlichen Gesprächen versichert, dass
der Verwaltungsrat der MBT die neue Strategie vorantreibt. Meyer Burger verfügt
ausserdem über viele sehr hochqualifizierte und motivierte Mitarbeiter und
Führungskräfte, die von grösserer Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung
dieser neuen Strategie sind als der CEO. Die Rücktrittsdrohung des CEO
gefährdet daher in keiner Weise die Umsetzung der neuen Strategie.

Mit der Rücktrittsdrohung hat Herr Dr. Brändle sowohl Unternehmen, Mitarbeiter,
Aktionäre und den Verwaltungsrat selbst in eine missliche Lage versetzt:
Aufgrund der gesetzlich verankerten Sorgfaltspflicht ist der Verwaltungsrat
gefordert, umgehend auf die ausgesprochene Drohung zu reagieren und bereits
jetzt mit der Suche nach geeigneten Ersatzkandidaten zu beginnen - für den
Fall, dass Dr. Brändle am 30. Oktober seiner Drohung entsprechend handeln wird.


Der Verwaltungsrat muss sich generell überlegen, ob ein CEO, der Verwaltungsrat
und Aktionäre mit Drohungen unter Druck setzt tragbar ist - und ob dessen
Drohung als ein Hauptargument gegen die Wahl von Mark Kerekes als einzelnen
Aktionärsvertreter taugt. Der Verwaltungsrat macht sich so von seinem CEO
abhängig und verliert jede kritische Distanz zu ihm. Beim Leistungsausweis des
Unternehmens in den letzten zwei Jahren ist dies äusserst gefährlich.


Ein Unternehmen darf sich niemals in die Abhängigkeit einer einzigen Person
begeben.

Dies würde dem Sinn des Aktienrechts und guter Corporate Governance
widersprechen. Die Rücktrittsdrohung des Meyer Burger CEO Dr. Brändle zur
Verhinderung eines einzelnen Aktionärsvertreters im Verwaltungsrat ist daher
unverständlich und ein einmaliger Vorgang. Es ist ein Druckversuch, der
unzulässig und systemwidrig ist: Die Generalversammlung - nicht der CEO - wählt
den Verwaltungsrat.

Sowohl Verwaltungsräte als auch Mitglieder der Geschäftsleitung haben Herrn
Kerekes in persönlichen Gesprächen mehrmals befragt. Sie haben ihm jedes Mal
ein profundes Verständnis der Photovoltaik-Industrie attestiert. Mark Kerekes
ist ein erfahrener Investor und Analyst von Industrie- und
Technologieunternehmen. Der Vorbehalt der mangelnden Erfahrung, ist falsch.

Stefano Landi, langjähriger Präsident der Industrie- und Handelskammer Reggio
Emilia und Präsident der Landi Renzo SpA (LR:IM) sagt über Mark Kerekes: "Ich
kenne Mark seit beinahe 10 Jahren als sehr analytischen Investor und Analysten.
Er ist teilweise hart und direkt im Gespräch und in der Sache, für ihn steht
aber immer das Wohl und der Erfolg des Unternehmens an oberster Stelle."

Mit der Wahl von Mark Kerekes in den Verwaltungsrat von Meyer Burger wird
dieser um die Eigentümersicht und langjährige Kapitalmarkterfahrung bereichert,
welche im Verwaltungsrat kaum vertreten ist. Aktueller Aktienkurs und Kurs der
Wandelanleihe zeigen, dass Meyer Burger das Vertrauen des Kapitalmarktes
verloren hat. Dieses muss möglichst schnell wieder zurückgewonnen werden. Mark
Kerekes wird dabei einen wesentlichen Beitrag leisten können.

Die Fundamentalopposition von Meyer Burger gegen die Zuwahl ist auch vor dem
Hintergrund, dass Mark Kerekes lediglich einer von fünf Verwaltungsräten sein
wird, nicht nachvollziehbar. Wenn der Verwaltungsrat die Meinung von Mark
Kerekes nicht teilt, wird der Verwaltungsrat ihn überstimmen. Es ist
unverständlich, dass der Verwaltungsrat die blosse Mitsprache eines
Aktionärsvertreters verhindern will.


Kein Interessenkonflikt

Entgegen der Behauptungen des Verwaltungsrates kann bei Mark Kerekes kein
Interessenkonflikt vorliegen, da sowohl für Verwaltungsrat wie die Aktionäre
das Wohl und der Erfolg der Firma zuoberst stehen.

Die Aktionäre haben ihr Geld in Meyer Burger investiert, weil sie an die
Zukunft des Unternehmens glauben und den Wert steigern wollen. Sentis hat als
langfristiger und grösster Aktionär im Jahr 2016 mitgeholfen, Meyer Burger vor
dem Konkurs zu retten. Sentis war nicht nur der grösste Geldgeber, sondern hat
sich im Vorfeld sogar am Underwriting der für das Überleben der Gesellschaft
sichernden Kapitalerhöhung beteiligt.

Was die Geheimhaltung von internen Informationen der Meyer Burger anbelangt,
wird sich Mark Kerekes an Gesetz und Aktienrecht halten.

Er wäre nicht der erste von Aktionären nominierte Verwaltungsrat in der
Schweiz. Zahlreiche andere Beispiele in der Schweiz, wie z.B. ABB, Ascom, Comet
oder Calida, belegen, dass die von Meyer Burger gestreuten Zweifel einer
unberechtigten Vorverurteilung gleichkommen. Mark Kerekes war in seiner
beruflichen Vergangenheit stets ein engagierter und verlässlicher Mitarbeiter,
der seine gesetzlichen und vertraglichen Pflichten immer eingehalten hat - es
gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass er sich bei Meyer-Burger nicht an seine
Pflichten halten wird.

Dass die mit Abstand grösste Minderheitsgruppe einen Sitz im Verwaltungsrat
zugesprochen erhält, ist nicht nur ein berechtigtes Anliegen, es entspricht den
internationalen Trends zeitgemässer Corporate Governance. In Ländern wie etwa
Italien und Portugal hätte diese Aktionärsgruppe sogar einen gesetzlichen
Anspruch auf mindestens einen Eigentümervertreter im Verwaltungsrat.

Der weitere Vorwurf des Verwaltungsrates, dass Mark Kerekes sich nicht einfügen
kann, ist schon im Ansatz falsch.

Der Verwaltungsrat fürchtet offenbar, dass Mark Kerekes neue Ideen und
Gesichtspunkte in das Gremium bringen wird. Es entspricht aber gerade dem Sinn
des Verwaltungsrates, dass nicht nur eine - vom Präsidenten oder vom CEO
verordnete - Meinung vorherrscht, sondern verschiedene Meinungen vorgebracht
und diskutiert werden. Unterschiedliche Perspektiven und Meinungsvielfalt sind
unabdingbar für die Qualität der strategischen Führungsarbeit im
Verwaltungsrat. Das Argument, dass Mark Kerekes die Einigkeit des
Verwaltungsrates stören würde, widerlegt sich selbst. In Anbetracht der
bisherigen Ergebnisse der Gesellschaft und der Kursentwicklung der Aktie ist es
dringend nötig, dass sich der Verwaltungsrat andere Meinungen anhört.


Keine Gefahr von Sanktionen

Die Behauptung, dass die Wahl von Mark Kerekes Meyer Burger der Gefahr von
Sanktionen aussetzen würde, ist falsch. Petr Kondrashev steht auf keiner
Sanktionsliste; noch war er je von Sanktionen betroffen. Sentis Capital ist
auch kein Mehrheitseigentümer der Meyer Burger. Deshalb kann das von Meyer
Burger beschworene Sanktionsrisiko gar nie entstehen. Auch hier handelt es sich
um eine grundlose Vorverurteilung. Die Idee, dass Sentis Capital und ihr
Eigentümer Petr Kondrashev eine Bedrohung darstellt, kommt dem Verwaltungsrat
auch reichlich spät: Als es 2016 um die Rettung der Gesellschaft ging, hat der
Verwaltungsrat das Geld seiner Gesellschaft ohne Wenn und Aber und mit
Dankbarkeit angenommen. Dies allein zeigt, dass die Behauptung der
Sanktionsgefahr grundlos ist.

Mitglieder dieser Aktionärsgruppe und sogar Petr Kondrashev selbst haben in
zahlreichen Gesprächen, Briefen und Emails mit dem Verwaltungsrat im Vorfeld
dieser Generalversammlung bereits die vom Verwaltungsrat veröffentlichten
Falschbehauptungen entkräftet.

Der Kandidat Mark Kerekes wurde in einem intensiven, mehrstündigen Hearing
durch Verwaltungsräte von Meyer Burger geradezu verhört. Der von Meyer Burger
erwähnte Personalberater war nur protokollierend tätig. Dabei wurde Mark
Kerekes mit all diesen Behauptungen und Vorurteilen konfrontiert. Er hat sie
schon im Gespräch widerlegt. Weshalb Meyer Burger diese falschen Behauptungen
trotzdem öffentlich wiederholt, ist ein Rätsel.

Es ist unverständlich, weshalb Meyer Burger einen derart intensiven Aufwand und
grosse Unternehmensressourcen verwendet, um einen einzigen Aktionärsvertreter
im Verwaltungsrat zu verhindern.

Gerade vor dem Hintergrund des äusserst schlechten Leistungsausweises der
Gesellschaft und der Enttäuschung der Aktionäre über den Kursverlauf sollte
sich der Verwaltungsrat darauf konzentrieren, die Zukunft der Gesellschaft
positiv zu gestalten und zusammen mit den Aktionären Existenz und Erfolg der
Gesellschaft sicherzustellen. Dies allein ist das Ziel von Mark Kerekes und der
Aktionärsgruppe, die ihn als Verwaltungsrat vorgeschlagen hat.

 

Wir freuen uns über weitere Aktionäre, die uns kontaktieren:
office@changemeyerburger.ch

 

Weitere Auskunft:
Dynamics Group AG
Andreas Durisch
Tel: +41 79 358 87 32
E-Mail: adu@dynamicsgroup.ch

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Zusatzmaterial zur Meldung:

Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=GITURHQMXL
Dokumenttitel: Sentis_Gegenargumente_MBT_30.9.2019

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