Publiziert in: Marktpuls, Unternehmen
Quelle: Deutsche Bank
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Europäische Zentralbank reduziert Kapitalanforderung für Deutsche Bank Dienstag, 10. Dezember 2019 - 08:10

Medieninformation | Frankfurt am Main, 10. Dezember 2019Europäische Zentralbank reduziert Kapitalanforderung für Deutsche Bank

Die Europäische Zentralbank (EZB) senkt die Mindestkapitalanforderung für die Deutsche Bank (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) für die harte Kernkapitalquote (CET 1) zum 1. Januar 2020 von 11,84 Prozent auf 11,59 Prozent. Die neuen Anforderungen wurden im Rahmen des 2019 durchgeführten Überprüfungs- und Bewertungsprozesses der Aufsicht (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) festgelegt. Sie sind Ausdruck der Fortschritte, welche die Deutsche Bank seit der ersten SREP-Bewertung 2016 gemacht hat. Der geringere Wert ist auf eine niedrigere Säule-2-Mindestkapitalanforderung zurückzuführen. Diese sinkt zum 1. Januar 2020 von 2,75 Prozent auf 2,50 Prozent.

Die niedrigere Mindestkapitalanforderung reduziert jene Schwelle, unterhalb der die Deutsche Bank verpflichtet wäre, den ausschüttungsfähigen Höchstbetrag (Maximum Distributable Amount – MDA) zu berechnen. Dieser begrenzt Ausschüttungen in Gestalt von Dividenden auf das CET-1-Kapital, von neuen erfolgsabhängigen Vergütungen sowie von Zinszahlungen an Inhaber von Wertpapieren, die als zusätzliches Kernkapital gelten (Additional Tier 1).

James von Moltke, Chief Financial Officer, sagte: „Wir begrüßen die Entscheidung der Europäischen Zentralbank, die Kapitalanforderung für die Deutsche Bank zu verringern. Dies beruht auf den von uns gemachten Fortschritten und unserem bestehenden Ziel, unsere Bilanz konservativ zu steuern und strikte interne Kontrollen einzuhalten. Unsere aktuelle harte Kernkapitalquote liegt komfortabel oberhalb der Anforderungen und wir werden alles tun, um während unseres gesamten Umbaus eine solide Kapitalausstattung aufrecht zu erhalten.“

Die ab dem 1. Januar 2020 geltende CET 1-Kapitalanforderung der EZB setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: der Säule-1-Mindestkapitalanforderung von 4,50 Prozent, der reduzierten Säule-2-Kapitalanforderung von 2,50 Prozent (nach 2,75 Prozent), dem Kapitalerhaltungspuffer von 2,50 Prozent, dem antizyklischen Kapitalpuffer von 0,09 Prozent, der zum 1. Januar 2020 erwartet wird, und dem Kapitalpuffer für global systemrelevante Banken (G-SIB) von 2,00 Prozent (basierend auf den G-SIB Daten der Deutschen Bank per Dezember 2017).

Auch für andere Kapitaldefinitionen hat die EZB neue Mindestquoten festgelegt. Die entsprechenden Kapitalanforderungen für 2020 betragen 13,09 Prozent für die Tier 1-Kapitalquote und 15,09 Prozent für die Gesamtkapitalquote, jeweils basierend auf den Übergangsregeln. Im Vergleich dazu betrugen die letzten von der Deutschen Bank zum 30. September 2019 berichteten Kapitalquoten für den Konzern, basierend auf den Übergangsregeln, 13,39 Prozent für die CET 1-Kapitalquote, 15,62 Prozent für die Tier 1-Kapitalquoten und 17,40 Prozent für die Gesamtkapitalquote.

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