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BAG - Neues Coronavirus: «besondere Lage» in der Schweiz Samstag, 29. Februar 2020 - 14:08

Stand 29.2.2020

Der Bundesrat verbietet grosse Veranstaltungen. Informieren Sie sich hier über die aktuelle Situation – in der Schweiz und international, über Empfehlungen für Reisende und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Infoline Coronavirus

+41 58 463 00 00
Täglich 24 Stunden

Informationen für Reisende

www.safetravel.ch

Informationskampagne «So schützen wir uns»

Wie können Sie sich gegen das neue Coronavirus schützen? Die Kampagne «So schützen wir uns» informiert, wie das am besten geht. Achten Sie in erster Linie auf die Hygieneregeln und das richtige Verhalten bei Symptomen wie Atembeschwerden, Husten oder Fieber.

So schützen wir uns:
Gründlich Hände waschen


Gründlich Hände waschen.

In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen


In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen.

Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben


Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben.

Die Kampagnenwebsite www.bag-coronavirus.ch ist in Kürze verfügbar.

Zurzeit stehen ausschliesslich untenstehende Kampagnenprodukte zur Verfügung. Weitere Produkte werden laufend ergänzt:

Plakate und Flyer zum Download:
Plakate und Flyer bestellen:
Für Fragen zur Kampagne:

kampagnen@bag.admin.ch

Aktuelle Situation Schweiz

Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als besondere Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Er verbietet Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März 2020.

Durch diese Massnahme soll die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz eingedämmt werden.

Die «besondere Lage» erlaubt es dem Bundesrat, gemäss Epidemiengesetz – in Absprache mit den Kantonen – selber Massnahmen anzuordnen, die normalerweise in deren Zuständigkeit liegen.

Das Referenzlabor für neu auftretende Viruserkrankungen (NAVI) in Genf hat in der Schweiz in 8 Fällen Ansteckungen mit dem neuen Coronavirus bestätigt. Meldungen zu Erkrankungen liegen vor aus den Kantonen: Tessin, Genf, Graubünden, Aargau, Zürich, Basel-Stadt und Waadt. Alle Personen haben sich im Ausland angesteckt. Sie sind isoliert, ihr Gesundheitszustand ist gut. Die Gesundheitsbehörden benachrichtigen enge Kontaktpersonen.

Bisher wurden mehr als 500 Personen mit Verdacht auf das neue Coronavirus abgeklärt. Dabei wurden Abstriche aus Nase und Hals in Diagnose-Labors untersucht. Mehrere Personen sind in ihrem Wohnkanton in Quarantäne. Sie müssen in ihrer Wohnung bleiben und den Kontakt zu anderen vermeiden.

Bund, Kantone und die Gesundheitsversorgung sind vorbereitet. 
  • Bei grippeähnlichen Symptomen werden die Tests auf das neue Coronavirus intensiviert.
  • Die Infoline ist verstärkt in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch verfügbar.
  • Einreisende und Pendler aus Italien werden an den Grenzen informiert, was sie tun sollen, wenn sie Symptome haben (Atembeschwerden, Husten oder Fieber).
  • Auch Einreisende an den Flughäfen werden informiert.

Bei allen Massnahmen arbeitet der Bund eng mit den kantonalen Gesundheitsbehörden zusammen.

Keine Einreisebeschränkung in die Schweiz

Für die Einreise in die Schweiz gibt es keine Einschränkungen. Informationen an Einreisende von Italien sind in Vorbereitung.

Verbot von Grossveranstaltungen – was bedeutet das?

Das Epidemiengesetz in der Schweiz unterscheidet zwischen drei verschiedenen Lagen: der normalen, der besonderen und der ausserordentlichen. Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als besondere Lage ein.

In dieser Lage darf er über Massnahmen entscheiden, die normalerweise in der Kompetenz der Kantone sind. Eine solche Massnahme ist das Verbot von Veranstaltungen.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dieses Verbot weitreichende Auswirkungen hat. Er will jedoch dadurch die Menschen in der Schweiz vor dem neuen Coronavirus schützen und seine Verbreitung eindämmen.

Nachfolgend erläutern wir, wie sich diese Massnahme auf verschiedene Begebenheiten auswirken kann.

Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen

Ab sofort sind in der Schweiz öffentliche und private Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen verboten. Das Verbot gilt bis mindestens bis 15. März 2020. Die Kantone müssen dieses Verbot durchsetzen und kontrollieren, ob es eingehalten wird.

Begründung:

  • Bei Grossveranstaltungen kommen sich die Teilnehmenden oft sehr nahe. Eine am neuen Coronavirus erkrankte Person kann dann viele Personen anstecken (Ansteckungsgefahr = näher als 2 Meter und länger als 15 Minuten in der Nähe sein).
  • Aktuell wollen wir in der Schweiz alle Ansteckungen mit dem neuen Coronavirus rasch erkennen und isolieren. Zentral dabei ist, alle «engen Kontaktpersonen» ausfindig zu machen und sie unter Quarantäne zu stellen. Bei Grossveranstaltungen kann nicht mehr zurückverfolgt werden, mit wem eine erkrankte Person in Kontakt war.
Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen

Nehmen an einer öffentlichen oder privaten Veranstaltung weniger als 1000 Personen teil, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde das Risiko abwägen. Die Kantone können entscheiden, die Veranstaltung zu verbieten.

Begründung:

Bei Veranstaltungen unter 1000 Personen hat der Bundesrat entschieden, dass es in der kantonalen Kompetenz bleibt über Veranstaltungen zu entscheiden.

Betriebe mit mehr oder weniger als 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Betriebe sind vom Veranstaltungsverbot nicht betroffen.

Begründung:

Privaten Unternehmen können für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzliche Massnahmen anbieten. Dabei geht es beispielsweise um Themen wie Heimarbeit und Sitzungen minimieren, respektive diese durch Telefonkonferenzen ersetzten.

Andere Orte mit vielen Menschen: öffentliche Verkehr, Supermärkte, Schulen, Kino, Universitäten

Für diese Orte gelten aktuell keine Einschränkungen, obwohl sich dort viele Menschen begegnen können.

Begründung:

  • Im Bahnhof begegnen sich zum Beispiel zwar viele Menschen, aber die Begegnungen sind kurz. Im Zug sitzt man vielleicht länger neben einer Person, es sind jedoch nicht mehr als 1000 Personen in einem Abteil.
  • Die Hygieneregeln und Verhaltensempfehlungen können alle einfach umsetzten.

Beachten Sie:

  • Halten Sie sich an unsere Hygieneregeln und Verhaltensempfehlungen. Sie können dazu Plakate bestellen und überall dort aufhängen, wo Sie es sinnvoll finden.
  • Gesunde Personen müssen im öffentlichen Raum keine Hygienemasken tragen. Denn Masken schützen gesunde Personen im öffentlichen Raum nicht ausreichend vor einer Ansteckung mit dem neuen Coronavirus. Sollten Sie jedoch Krankheitssymptome wie Atembeschwerden, Husten oder Fieber haben und müssen das Haus verlassen (zum Beispiel für Arztbesuch), dann können Sie andere vor einer Ansteckung schützen, indem Sie eine Hygienemaske tragen.
Aktuelle Situation International

In Italien gibt es 889 bestätigte Coronavirus-Fälle (Stand: 29. Februar 2020, 7 Uhr), davon sind 21 Menschen verstorben. Wie für alle vom Coronavirus betroffenen Länder und Regionen gilt auch für Italien: Reisende sollen sich über die lokale Situation informieren.

In China und mehr als 50 weiteren Ländern oder Regionen wurden Ansteckungen mit dem neuen Coronavirus bestätigt.

In Südkorea steigen die Fallzahlen rasant an. Es gibt auch eine Ausbreitung der Fälle im Iran. Dort sind mehrere Menschen am neuen Coronavirus verstorben.  

Weltweit sind mehr als 85 000 Ansteckungen mit dem neuen Coronavirus gemeldet. Davon sind 2923 Menschen verstorben; 88 Personen starben ausserhalb des chinesischen Festlands. Insgesamt sind fast 40 000 Menschen wieder geheilt.

 
Betroffene Gebiete

«Betroffenes Gebiet» bedeutet: ein Land oder eine Region, in der eine fortgesetzte Übertragung des Virus von Mensch zu Mensch stattfindet oder wo dies angenommen wird.

Zurzeit gehören China, der Iran, Südkorea, Singapur, sowie in Italien die Lombardei, das Piemont und Venetien zu den betroffenen Gebieten.

Empfehlungen für Reisende

Die WHO hat bis jetzt keine Reisebeschränkungen ausgesprochen.

Flughäfen in Singapur, Hongkong, Thailand, Taiwan und anderen Ländern bzw. Regionen im asiatischen Raum haben für Passagiere aus China systematische Überwachungsmassnahmen eingeführt. Auch an anderen internationalen Flughäfen (in Europa, Nordamerika und Australien) müssen Reisende mit verstärkten Überwachungsmassnahmen rechnen.

Erkundigen Sie sich vor einer Reise bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes über die aktuell gültigen Massnahmen (Webseite EDA > Ausländische Vertretungen in der Schweiz).

Haben Sie Symptome (Atembeschwerden, Husten oder Fieber), wollen in die Schweiz einreisen und haben medizinische Fragen? Dann rufen Sie die Infoline für Einreisende an: +41 (0)58 464 44 88.

Informationen zu medizinischen Fragen für Ihre Reise finden Sie auf www.safetravel.ch.

Von Reisen in die Provinz Hubei raten wir ab.

Die Stadt Wuhan in der Provinz Hubei sowie weitere Grossstädte sind grossräumig abgeriegelt. Strassen-, Zug- und Flugverbindungen sind unterbrochen. Im öffentlichen Raum ist das Tragen von Masken Pflicht. Reisen aus bzw. in diese Regionen sind zurzeit – wenn überhaupt – nur mit einer Sondergenehmigung möglich. Es ist unklar, wie lange diese Einschränkungen und Vorschriften gelten.

Wenn Sie in ein betroffenes Gebiet reisen
  • Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife oder nutzen Sie ein Hand-Desinfektionsmittel.
  • Niesen oder husten Sie in ein Papiertaschentuch und entsorgen Sie es danach; oder wenn sie keines haben, in Ihre Armbeuge.
  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Personen, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Meiden Sie grössere Menschenansammlungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen oder öffentliche Verkehrsmittel.
  • Beachten Sie die lokalen Weisungen und Empfehlungen.
  • Gehen Sie bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht mehr in die Öffentlichkeit und kontaktieren Sie umgehend – zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung (zum Beispiel ein Spital).
Wenn Sie sich kürzlich in einem betroffenen Gebiet aufgehalten habenWährend 14 Tagen nach Ihrer Abreise
  • Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife oder mit einem Hand-Desinfektionsmittel.
  • Meiden Sie grössere Menschenansammlungen, wie beispielsweise Sportveranstaltungen oder öffentliche Verkehrsmittel.
  • Wenn Sie Atembeschwerden, Husten oder Fieber haben: Bleiben Sie zu Hause oder im Hotel. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Kontaktieren Sie umgehend – zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung (zum Beispiel ein Spital). Sagen Sie, dass Sie kürzlich in einem vom neuen Coronavirus betroffenen Gebiet waren und Beschwerden haben.

Haben Sie keine Symptome, dann macht ein Test keinen Sinn. Denn es gibt keinen Test, mit dem sich eine Ansteckung sicher feststellen lässt, wenn keine Symptome vorhanden sind. 

Informationen für Gesundheitsfachpersonen

Rufen Sie innert zwei Stunden die zuständige Kantonsärztin oder den zuständigen Kantonsarzt an, wenn ein Fall die Verdachts- und Meldekriterien erfüllt. 

Die Krankheit COVID-19

Der durch das neue Coronavirus verursachten Krankheit hat die WHO am 11. Februar 2020 einen offiziellen Namen gegeben: COVID-19, kurz für «coronavirus disease 2019» oder auf Deutsch Coronavirus-Krankheit 2019.

Ursprung des neuen Coronavirus

Der örtliche Ursprung der Coronavirus-Epidemie in China ist wahrscheinlich ein Markt der zentralchinesischen Stadt Wuhan. Dort wurden nebst Fisch auch Fledermäuse, Schlangen und weitere Wildtiere gehandelt. Das Virus wurde von Tieren auf den Menschen übertragen. Seither wird das Virus von Mensch zu Mensch übertragen. Die chinesischen Behörden haben den Markt geschlossen.

Häufig gestellte Fragen
Ansteckung und Risiken
Reisen und Tourismus
Symptome, Diagnose und Behandlung
Massnahmen für den Schutz
Das neue Coronavirus und die Krankheit COVID-19
Medienkonferenz vom 28. Februar 2020, 10.15 Uhr

Letzte Änderung 29.02.2020