Bundesrat verschärft Massnahmen gegen das Coronavirus zum Schutz der Gesundheit und unterstützt betroffene Branchen Freitag, 13. März 2020 - 18:11
Bern, 13.03.2020 - Um die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz einzudämmen und um die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. März 2020 weitere Massnahmen beschlossen: Er verbietet ab sofort und bis Ende April Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen, in Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten. Damit kann das gegenseitige Abstandhalten einfacher eingehalten werden. An den Schulen darf bis am 4. April vor Ort kein Unterricht stattfinden. Die Einreise aus Italien wird weiter eingeschränkt. Der Bundesrat stellt zudem bis zu 10 Milliarden Franken als Soforthilfe zur Verfügung, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie rasch und unbürokratisch abzufedern.
Um eine Übertragung des Coronavirus zu verhindern und die Verbreitung einzudämmen, müssen die Menschen Abstand halten. Der Bundesrat hat deshalb eine Reihe von Massnahmen beschlossen. Die neue Verordnung gilt ab sofort und bis mindestens am 30. April. Ziel ist, ältere Personen und Personen mit Vorerkrankungen zu schützen und eine Überlastung der Spitäler möglichst zu verhindern.
Öffentliche oder private Veranstaltungen mit 100 oder mehr Personen sind verboten. Die Kantone können Ausnahmen gewähren, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, etwa für Generalversammlungen. In diesem Fall müssen verschiedene Massnahmen zum Schutz der Teilnehmenden ergriffen werden, insbesondere von besonders gefährdeten Personen. Veranstaltungen bis zu 100 Teilnehmende müssen dieselben Schutzmassnahmen vorsehen. Damit ist eine einheitliche Praxis in den Kantonen sichergestellt. Diese Massnahme gilt auch für Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren, Schwimmbäder oder Skigebiete.
Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig aufnehmen. Die anwesenden Personen müssen zudem die Empfehlungen des BAG zur Hygiene und zum Abstandhalten einhalten können.
Bis am 4. April sind auch alle Präsenzveranstaltungen an Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten untersagt. Bereits angesetzte Prüfungen können durchgeführt werden, wenn bestimmte Schutzmassnahmen getroffen werden. Für die Grundschule können die Kantone allerdings Betreuungsangebote vorsehen, um möglichst zu verhindern, dass die Kinder von ihren Grosseltern betreut werden. Diese gehören zu den besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen.
Effizienter Einsatz der Infrastruktur
Der
Bundesrat will zudem sicherstellen, dass die Gesundheitsinfrastruktur
in allen Kantonen optimal eingesetzt wird und eine Überlastung in
einzelnen Kantonen möglichst verhindern. Er verpflichtet deshalb die
Kantone, dem Bund laufend bestimmte Angaben zur Lage der
Gesundheitsversorgung zu liefern. Diese Meldepflicht umfasst unter
anderem die Gesamtzahl und Auslastung von Spitalbetten und
Beatmungsmaschinen, die Bestände an persönlichem Schutzmaterial sowie
die Verfügbarkeit von medizinischem Personal.
Rund 10 Milliarden für Kurzarbeitsentschädigung und wirtschaftliche Soforthilfe
Der
Bundesrat ist sich bewusst, dass die Massnahmen grosse wirtschaftliche
Folgen haben. Er will deshalb der Wirtschaft schnell und unbürokratisch
unter die Arme greifen. Oberstes Ziel ist die Lohnfortzahlung für
Mitarbeitende. Dafür stehen ihm für die Soforthilfe aus den
unterschiedlichsten Bereichen bis zu rund 10 Milliarden Franken zur
Verfügung. Die wichtigsten Kennwerte:
- Für die
Kurzarbeitsentschädigung können im Fonds der Arbeitslosenversicherung
bis 8 Milliarden Franken beansprucht werden. Die Karenzfrist für die
Kurzarbeit wird ab sofort bis 30. September 2020 auf einen Tag
reduziert. Die Unternehmen haben so nur den Arbeitsausfall von einem Tag
selbständig zu tragen, bevor ihnen die Unterstützung der
Arbeitslosenversicherung zusteht. Der Bundesrat beauftragt zudem das
SECO bis zum 20. März eine Ausweitung des Anspruchs auf
Kurzarbeitsentschädigung auf Arbeitnehmende mit befristeten (nicht
kündbaren) Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende in Temporärarbeit zu
prüfen. Eine solche Ausweitung setzt eine Gesetzesanpassung voraus.
- Für besonders betroffene Unternehmen prüft der Bundesrat eine finanzielle Unterstützung (z.B. für Liquiditätsüberbrückung oder Finanzhilfen) im Sinne einer Härtefallregelung bis zu 1 Milliarde Franken. Unter Federführung des EFD sollen die diesbezüglichen Modalitäten bis zum 1. April geprüft und die notwendigen Mittel beantragt werden.
- Den KMU
mit finanziellen Engpässen stehen ab sofort bis zu 580 Millionen Franken
an verbürgten Bankkrediten zur Verfügung. 10 Millionen Franken sollen
zusätzlich an die Bürgschaftsorganisationen für ausserordentliche
Verwaltungskosten gehen. Gestützt auf das Bundesgesetz über die
Finanzhilfen an Bürgschaftsorganisationen für KMU können vier anerkannte
Bürgschaftsorganisationen Unternehmen jeder Grösse Bürgschaften bis zu
eine Million Franken gewähren. Die mittels Bürgschaften erhaltenen
Bankkredite müssen zurückbezahlt werden. Der Bundesrat erleichtert zudem
die Bedingungen für eine Bürgschaft. Bis Ende 2020 will er für neue
Bürgschaften die einmaligen Gesuchprüfungskosten und die Risikoprämien
der Unternehmen für das erste Bürgschaftsjahr übernehmen.
- Bis
zu 4.5 Millionen Franken können für Ausfälle im Zusammenhang mit
(Messe)Aktivitäten des offiziellen Exportförderers S-GE beantragt
werden.
Unterstützung für den Sport- und Kultursektor
Die
Veranstalter von Sportanlässen sowie der Kultursektor sind von der
Ausbreitung des Coronavirus und den behördlichen Massnahmen zu dessen
Eindämmung stark betroffen. Für ehrenamtlich tätige Organisationen im
Sportbereich sollen A-fonds-perdu-Beiträge in der Höhe von 50 Millionen
Franken bereitgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Dachverband
bei seinen Mitgliedern mittelfristig eine ausreichende Kapitaldecke
durchsetzt, die die Bewältigung einer ausserordentlichen Situation für
sechs Monate ermöglicht. Die genauen Kriterien werden in einer
Verordnung festgelegt. Für den Profibetrieb im Mannschaftssport will der
Bundesrat zinslose, rückzahlbare Darlehen gewähren, da im Sportbereich
der Zugang zu Bankkrediten schwierig ist. Für diese Massnahme sind
ebenfalls bis zu 50 Millionen Franken vorgesehen.
Für den
Kulturbereich will der Bundesrat ebenfalls zusätzliche Mittel
bereitstellen. Das EDI erarbeitet im dringlichen Verfahren eine
befristete Gesetzesvorlage für zusätzliche wirtschaftliche Massnahmen,
die ergänzend zu anderen Instrumenten zur Abfederung von Härtefällen im
Kulturbereich eingesetzt werden können. Damit will der Bundesrat
verhindern, dass wiederkehrende kulturelle Anlässe in ihrer Existenz
bedroht sind, und insbesondere selbständig erwerbende sowie
freischaffende Kulturschaffende in Notsituationen unterstützen. Im
Rahmen der Erarbeitung des Gesetzes soll auch geprüft werden, wie die
Kantone als Zuständige für den Kulturbereich in die Finanzierung
einbezogen werden können.
Massnahmen im öffentlichen Verkehr
Der
Bundesrat hat zudem Kenntnis genommen von Empfehlungen des Bundesamts
für Gesundheit zum öffentlichen Verkehr. Dieser ist Basis für eine
funktionierende Wirtschaft und ein wichtiger Bestandteil unserer
Gesellschaft, stellt bei intensiver Nutzung aber ein erhöhtes Risiko für
die Ansteckung mit dem Coronavirus dar. Um dieses Risiko zu minimieren,
empfiehlt das BAG die Benützung des öffentlichen Verkehrs möglichst zu
meiden. Wer Symptome einer Atemwegserkrankung hat, soll den öffentlichen
Verkehr nicht benutzen, ebenso Personen über 65 Jahre. Arbeitgebende
sollen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten so gestalten, damit sie
Stosszeiten vermeiden können. Wo möglich sollen die Mitarbeitenden
Homeoffice machen können. Zudem sollen Massnahmen zum Schutz des
Personals in Transportmitteln soweit möglich umgesetzt und auf Service
in den Zügen verzichtet werden.
Einführung von Schengen-Grenzkontrollen
Der
Bundesrat hat entschieden, dass ab sofort Schengen-Grenzkontrollen an
sämtlichen Binnengrenzen mit sofortiger Wirkung lageabhängig wieder
eingeführt werden. Die Einreise aus Italien ist nur noch Schweizer
Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der
Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz
reisen müssen, erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind
weiter erlaubt. Schliesslich dürfen auch Personen in einer Situation
absoluter Notwendigkeit aus Italien einreisen. Mit dieser
Einreisebeschränkung trifft der Bundesrat Massnahmen, die
spiegelbildlich denjenigen der italienischen Regierung entsprechen. Sie
dienen in erster Linie dazu, die Schweizer Bevölkerung zu schützen sowie
die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten. Zudem
unterstützen sie die Wirksamkeit der italienischen Regelungen gegen die
Ausbreitung des Coronavirus. Der Bundesrat beobachtet die Lage
kontinuierlich und wird die Massnahmen an der Grenze nötigenfalls auf
Reisende aus weiteren Ländern oder Regionen anwenden.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Gesundheit (BAG), Kommunikation
media@bag.admin.ch
BAG-Infoline Coronavirus +41 58 463 00 00
Kommunikation WBF, Tel. 058 462 20 07,
info@gs-wbf.admin.ch
Informationsdienst EJPD, 058 462 18 18
Info@gs-ejpd.admin.ch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
http://www.vbs.admin.ch
BASPO - Bundesamt für Sport
http://www.baspo.admin.ch/
Staatssekretariat für Migration
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html
Gruppe Verteidigung
http://www.vtg.admin.ch
BABS - Bundesamt für Bevölkerungsschutz
http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/
