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Versicherungsverband: NEIN zum Lohndiktat vom Staat Dienstag, 20. August 2013 - 11:19

1:12-Initiative

Der SVV lehnt die 1:12-Initiative ab. Die Schweiz hat eine rekordtiefe Arbeitslosigkeit, hohe Löhne, moderate Steuern und überschaubare Schulden. Dieser Wohlstand kommt nicht von ungefähr: Er basiert auf den Stärken und dem Engagement der Bürgerinnen und Bürger, aber auch auf staatlichen Rahmenbedingungen, die Unternehmertum begünstigen und Eigeninitiative belohnen. Die Initiative setzt dieses Erfolgsmodell aufs Spiel. Es drohen ein staatliches Lohndiktat, höhere Steuern und Abgaben, die Auslagerung von Jobs, staatliche Lohnkontrolleure und mehr Bürokratie. Betroffen davon wären alle.

Ausgangslage

Am 24. November 2013 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die 1:12-Initiative der Jungsozialisten ab. Die Initiative will, dass der Staat künftig allen Firmen in der Schweiz ein fixes Verhältnis von maximal 1 zu 12 zwischen dem höchsten und dem tiefsten Lohn vorschreibt. Heute ist die Festsetzung der Löhne Sache der Unternehmer und ihrer Mitarbeitenden. Der Staat mischte sich bisher nicht ein. Je nach Situation handelt ein Arbeitgeber den Lohn in einem Gesamtarbeitsvertrag mit den Gewerkschaften oder – wie in der Versicherungswirtschaft – direkt mit dem Angestellten aus. Das hat sich bewährt und trägt zum Wohlstand der Schweiz bei. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab.

Position des SVV

Der SVV lehnt die 1:12-Initiative klar ab. Stattdessen setzt er sich für eine liberale Wirtschaftsordnung ein und zählt auf die Eigenverantwortung seiner Mitglieder und deren Mitarbeitenden. Das hat sich bewährt. Auch ohne Gesamtarbeitsvertrag – oder vielleicht gerade deshalb – liegt das Lohnniveau in der Versicherungswirtschaft deutlich über dem Mittel der meisten übrigen Branchen. In einem einschränkenden staatlichen Lohnrahmen sieht der SVV keine Vorteile – im Gegenteil: Staatliche Lohnkontrollen schaden dem guten Arbeitsklima und dem gegenseitigen Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Festsetzung der Löhne ist nicht Aufgabe des Staates Die Festsetzung der Löhne ist Sache der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, nicht Aufgabe des Staates. Dieses Grundprinzip darf nicht verletzt werden. Ein Blick ins Ausland genügt, um die negativen Folgen von übertriebenen staatlichen Eingriffen in die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt zu sehen: Zahlreiche europäische Länder haben mit einer hohen Arbeitslosigkeit, tiefen Löhnen und einer schrumpfenden Wirtschaft zu kämpfen. Die Schweiz geniesst im Ausland ein hohes Ansehen und wird um die rekordtiefe Arbeitslosigkeit, den Arbeitsfrieden und die guten Löhne beneidet. Sozialpartnerschaft wird aufs Spiel gesetzt  Diktiert künftig der Staat die Löhne, werden die Sozialpartner – also die Arbeitgeber und die Gewerkschaften als Vertreter der Arbeitnehmer – übergangen. Die sozialistische Ideologie, die der 1:12-Initiative zu Grunde liegt, wäre das Ende der Sozialpartnerschaft. Dabei ist die Sozialpartnerschaft ein Erfolgsrezept des Schweizer Wirtschaftsstandortes: Während über 100 Jahren bildete sie die Basis für die positive Entwicklung der sozialen Wohlfahrt und der Wirtschaft in der Schweiz. Sie muss deshalb erhalten bleiben. Stärkere Umverteilung gefährdet den Wohlstand der Schweiz Unser Sozialstaat ist auf die hohen Einkommen angewiesen. Über die Sozialversicherungen und die Steuern werden jährlich Milliarden von den besser Verdienenden zu den weniger gut Verdienenden umverteilt. Werden die hohen Löhne gedeckelt, führt dies zu massiven Ausfällen: Bei den Sozialversicherungen würden eine halbe Milliarde, bei den Steuern sogar eine Milliarde Franken fehlen. Um dieses Loch zu stopfen, würden insbesondere der Mittelstand und die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Kasse gebeten. Eine stärkere Umverteilung zu Lasten des Mittelstands und der KMU gefährdet den Wohlstand in der Schweiz. Davon wäre auch die Schweizer Privatassekuranz betroffen: Ihr Erfolg hängt stark von der Entwicklung des Wohlstandes ab. Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes erhalten Es ist wichtig, dass der Schweizer Wirtschaftsstandort im internationalen Vergleich konkurrenzfähig bleibt. Dafür muss er marktgerechte Löhne anbieten können. Auch die Schweizer Versicherer müssen bei der Festsetzung der Löhne sowohl dem inländischen als auch dem internationalen Arbeitsmarkt Rechnung tragen, um konkurrenzfähig zu bleiben und ihren Bedarf an qualifizierten Fachkräften decken zu können. Die Lohnspreizung ist in der Schweiz aber immer noch moderat. Sowohl der Durchschnitt der OECD-Staaten, als auch die Nachbarländer und erst recht die angelsächsischen Länder zeigen grössere Differenzen zwischen den tiefsten und den höchsten Löhnen. Auslagerung von Stellen ins Ausland vermeiden Eine Reaktion der Versicherer auf das staatliche Lohndiktat könnte die Aufteilung der Unternehmen in Management- und Dienstleistungseinheiten sein. Dies würde den Kostendruck auf die Dienstleistungseinheiten massiv erhöhen und dazu führen, dass Stellen ins Ausland ausgelagert werden. Dieser Wissensverlust birgt die Gefahr, dass die Managementeinheiten den Dienstleistungseinheiten ins Ausland folgen werden. Es liegt aber im Interesse des Schweizer Wirtschaftsstandortes und der Versicherungswirtschaft, dass die Arbeitsplätze in der Schweiz verbleiben. Dies gewährt einen hohen Erfahrungs- und Wissensaustausch und einen kontinuierlichen Nachwuchs – die expliziten Stärken des heutigen Wirtschafts- und Versicherungsstandorts. Steigender Druck auf tiefe Löhne Die Initiative lässt die tiefen Löhne nicht ansteigen – im Gegenteil: Die Unternehmen würden vermehrt Stellen im Tieflohnbereich auslagern oder streichen, um das starre Lohndiktat zu erfüllen. Damit würden Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen vermehrt in die Arbeitslosigkeit gedrängt oder zumindest mit schlechteren Löhnen und Arbeitsbedingungen konfrontiert. Leidtragende werden aber nicht nur weniger gut qualifizierte Mitarbeitende sein. Die Initiative kann auch zu einer generellen Senkung der Löhne in einem Unternehmen führen. Denn sinken die obersten Löhne, sinken auch die Löhne auf den Stufen darunter. Enormer Kontrollaufwand Diktiert der Staat ein fixes Verhältnis zwischen dem tiefsten und dem höchsten Lohn in einem Unternehmen, muss er dieses auch kontrollieren und durchsetzen. Das ist sehr aufwändig und der staatliche Kontrollaufwand wäre enorm. Die Initiative führt damit zu hohen Verwaltungskosten. Das trifft alle, ganz besonders die KMU. Auswirkungen der Minder-Initiative abwarten  Das Schweizer Stimmvolk hat sich im März 2013 für die Stärkung der Aktionärsrechte entschieden. Es wird erwartet, dass die Eigentümer der Unternehmen ihre Verantwortung vermehrt wahrnehmen und die Auswüchse in der Lohnpolitik korrigieren. Zusätzliche staatliche Massnahmen in Form starrer Lohnquoten sind deshalb unnötig.

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