Publiziert in: Marktpuls, Unternehmen
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MCH Group: Zivilgericht Basel-Stadt weist Anordnung einer Handelsregistersperre ab Dienstag, 06. Oktober 2020 - 14:57
Zivilgericht Basel-Stadt weist Anordnung einer Handelsregistersperre ab
Ausserordentliche Generalversammlung vom 3. August 2020

Christian Jecker6. Oct 2020 · 1 min lesen
Das Zivilgericht Basel-Stadt weist die von der LLB Swiss Investment AG beantragte vorsorgliche Verfügung einer Handelsregistersperre betreffend die Beschlüsse der ausserordentlichen Generalversammlung der MCH Group AG vom 3. August 2020 ab. Es fordert das Handelsregisteramt Basel-Stadt auf, die Beschlüsse der ausserordentlichen Generalversammlung im Handelsregister einzutragen.
Die MCH Group nimmt den Entscheid des Zivilgerichts zur Kenntnis. Sie arbeitet nach wie vor intensiv daran, die notwendigen Kapitalmassnahmen so bald als möglich durchführen zu können.

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