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Bundesrats-Entscheid CoronaInfo: Wegen der schnell steigenden Fallzahlen und Spitaleintritte ergreift der Bundesrat weitere schweizweite Massnahmen. Sie gelten ab morgen und sind unbefristet. Mittwoch, 28. Oktober 2020 - 16:19

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Ausgeweitete Maskenpflicht: Neu muss auch draussen in belebten Fussgängerbereichen eine Maske getragen werden und wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Ebenso gilt an Arbeitsplätzen in Innenräumen eine Maskenpflicht, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.

Ausgang: Discos und Tanzlokale werden geschlossen. Für Bars und Restaurants gilt eine Sperrstunde ab 23 Uhr. Pro Tisch sind max. 4 Personen erlaubt.

Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Theater, Sportanlässe): Veranstaltungen mit über 50 Personen sind verboten. Ausnahmen gelten für politische Versammlungen.

Private Anlässe: Im Freundes- oder Familienkreis dürfen sich max. 10 Personen treffen.

Profisport und Kultur: Im professionellen Bereich von Sport und Kultur sind Trainings und Wettkämpfe sowie Proben und Auftritte zulässig; Geisterspiele (max. 50 Zuschauer) im Profihockey oder -Fussball bleiben also möglich.

Bildung: Präsenzunterricht bleibt in der obligatorischen Schule möglich. Dies gilt auch für Gymnasien und Berufsschulen, dort muss jedoch eine Maske getragen werden. An Hochschulen gilt ab dem 2. November Fernunterricht.

Ausgeweitete Maskenpflicht: Neu muss auch draussen in belebten Fussgängerbereichen eine Maske getragen werden und wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Ebenso gilt an Arbeitsplätzen in Innenräumen eine Maskenpflicht, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.

All diese Massnahmen zielen darauf ab, die Kontakte zwischen den Menschen zu reduzieren. Nur so kann die Epidemie eingedämmt und die Überlastung des Gesundheitswesens verhindert werden.