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Dr. Jens Weidmann, Präsident der Deutschen Bundesbank: Eingangsstatement --- Rede bei der virtuellen Klausurtagung der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Donnerstag, 07. Januar 2021 - 12:00

07.01.2021 | Virtuell

1 Be­grü­ßung

Meine sehr ver­ehr­ten Damen und Her­ren,

ich be­dan­ke mich für die Ein­la­dung zu Ihrer Klau­sur­ta­gung und freue mich auf den Mei­nungs­aus­tausch mit Ihnen.

Heute vor einem Jahr fand nicht nur die letz­te Klau­sur­ta­gung im Klos­ter Seeon statt, in China wurde auch ein neu­ar­ti­ges Co­ro­na­vi­rus als Ver­ur­sa­cher einer Lun­gen­krank­heit iden­ti­fi­ziert, die in den Wo­chen zuvor auf­fal­lend häu­fig in Wuhan auf­trat. Was hier­zu­lan­de zu die­sem Zeit­punkt noch kaum je­mand zur Kennt­nis nahm, soll­te sich bin­nen we­ni­ger Wo­chen zu einer glo­ba­len Krise ent­wi­ckeln.

Im Fol­gen­den werde ich die ge­samt­wirt­schaft­li­chen Aus­wir­kun­gen die­ser Krise und die Re­ak­tio­nen der Fis­kal- und der Geld­po­li­tik er­läu­tern. Da­nach möch­te ich noch ein wei­te­res Thema an­spre­chen, wel­ches das Eu­ro­sys­tem be­schäf­tigt, näm­lich die Über­prü­fung der geld­po­li­ti­schen Stra­te­gie.

2 Kon­junk­tur

Die Co­ro­na­vi­rus-Pan­de­mie ver­ur­sach­te auch in Deutsch­land einen Wirt­schafts­ein­bruch, wie ihn die meis­ten noch nie er­lebt haben. Al­lein im zwei­ten Quar­tal sack­te die Wirt­schafts­leis­tung um fast ein Zehn­tel ab. Dem his­to­ri­schen Ein­bruch folg­te eine be­mer­kens­wert kräf­ti­ge Er­ho­lung im Som­mer, nach­dem die Ein­däm­mungs­maß­nah­men ge­lo­ckert wer­den konn­ten und die Men­schen wie­der Ver­trau­en fass­ten. Es liegt auf der Hand, dass sich die Wirt­schaft erst dann dau­er­haft und voll­stän­dig er­ho­len kann, wenn die Pan­de­mie über­wun­den ist.

Ent­spre­chend dürf­ten die zwei­te In­fek­ti­ons­wel­le und die neu­er­li­chen Schutz­maß­nah­men die Er­ho­lung im Win­ter­halb­jahr vor­erst un­ter­bre­chen. Un­se­re Ende No­vem­ber ab­ge­schlos­se­ne Pro­gno­se sah für das lau­fen­de Win­ter­halb­jahr einen Rück­gang der Wirt­schafts­leis­tung um rund 1 Pro­zent vor­aus. Zwar wur­den dabei für die Win­ter­mo­na­te an­hal­ten­de Ein­schrän­kun­gen un­ter­stellt. Die jüngs­te Ver­schär­fung und Ver­län­ge­rung der Ein­däm­mungs­maß­nah­men konn­ten in die­sem Aus­maß aber nicht be­rück­sich­tigt wer­den. Dem un­güns­ti­ge­ren Pan­de­mie­ge­sche­hen ste­hen al­ler­dings über­ra­schend güns­ti­ge jüngs­te Kon­junk­tur­da­ten für No­vem­ber und Stim­mungs­in­di­ka­to­ren für De­zem­ber ge­gen­über.

Ein Ein­bruch wie im ver­gan­ge­nen Früh­jahr ist je­den­falls aus heu­ti­ger Sicht nicht zu er­war­ten. Denn die Maß­nah­men schrän­ken das wirt­schaft­li­che Leben we­ni­ger stark ein als da­mals, und die Un­ter­neh­men haben ge­lernt, bes­ser mit der Si­tua­ti­on um­zu­ge­hen. Im Un­ter­schied zum Früh­jahr dürf­te die In­dus­trie die Wirt­schafts­ent­wick­lung stüt­zen. So ist die In­dus­trie von den ak­tu­el­len Maß­nah­men kaum be­trof­fen, und die aus­län­di­sche Nach­fra­ge nach deut­schen Pro­duk­ten zeigt sich bis­lang ro­bust.

Zudem spricht vie­les dafür, dass sich das öf­fent­li­che und wirt­schaft­li­che Leben im Laufe die­ses Jah­res schritt­wei­se nor­ma­li­siert. Da­hin­ter steht vor allem die Aus­sicht auf me­di­zi­ni­sche Fort­schrit­te durch eine breit­flä­chi­ge Imp­fung. Und des­we­gen stel­len un­se­re Volks­wir­te ihre De­zem­ber-Pro­gno­se der­zeit nicht grund­sätz­lich in­fra­ge. Die­ser Pro­gno­se zu­fol­ge könn­te die deut­sche Wirt­schaft 2021 um 3 Pro­zent wach­sen und im kom­men­den Jahr um 4½ Pro­zent. Damit würde sie ihr Vor­kri­sen­ni­veau An­fang 2022 wie­der er­rei­chen und lang­fris­tig nur ge­rin­gen Scha­den neh­men.

Al­ler­dings ist die Un­si­cher­heit über den Ver­lauf der Pan­de­mie und die öko­no­mi­schen Aus­wir­kun­gen hoch. Des­halb schau­en sich die Volks­wir­te in der Bun­des­bank ver­schie­de­ne Sze­na­ri­en an. In einem un­güns­ti­gen Sze­na­rio würde un­se­re Wirt­schaft erst Ende 2023 wie­der auf den Stand vor der Krise zu­rück­keh­ren.[1]

Und für den Euro-Raum ins­ge­samt zeich­nen die jüngs­ten Stabs­pro­jek­tio­nen des Eu­ro­sys­tems ein leicht schlech­te­res Bild als für Deutsch­land: Nach einem Ein­bruch um 7 Pro­zent im Jahr 2020 könn­te die Wirt­schafts­leis­tung in die­sem und im kom­men­den Jahr je­weils um rund 4 Pro­zent im Ba­sissze­na­rio zu­le­gen, so­dass sie Mitte 2022 wie­der ihr Vor­kri­sen­ni­veau er­rei­chen würde.

3 Wirt­schafts­po­li­ti­sche Re­ak­ti­on3.1 Fis­kal­po­li­tik

Die ne­ga­ti­ven Lang­frist­fol­gen wären ver­mut­lich we­sent­lich gra­vie­ren­der, wenn die Wirt­schafts- und Fis­kal­po­li­tik nicht so schnell und be­herzt einer Ab­wärts­spi­ra­le ent­ge­gen­ge­wirkt hätte. Gleich­wohl lässt die um­fas­sen­de Un­ter­stüt­zung der Wirt­schaft die öf­fent­li­chen Schul­den in Deutsch­land kräf­tig stei­gen. Viele Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sind des­halb be­sorgt, dass sich der Staat wegen der Co­ro­na-Hil­fen über­neh­men könn­te. Die Sorge ver­ste­he ich, al­ler­dings stim­me ich dem Eh­ren­vor­sit­zen­den der CSU Theo Wai­gel zu, wenn er zum Schul­den­an­stieg sagt: „Eine ganze Menge, aber es ist noch über­schau­bar.“

Deutsch­land hatte zu Be­ginn der Pan­de­mie einen Haus­halts­über­schuss, und die Staats­schul­den ent­spra­chen knapp 60 Pro­zent der Wirt­schafts­leis­tung. Da­durch hatte Deutsch­land eine gute fis­ka­li­sche Aus­gangs­po­si­ti­on für die Krise – güns­ti­ger als viele an­de­re Län­der. Gemäß un­se­rer Schät­zung dürf­te die Schul­den­quo­te 2020 eine Grö­ßen­ord­nung von etwa 70 Pro­zent des Brut­to­in­lands­pro­dukts er­reicht haben und so deut­lich unter dem Stand in der Fi­nanz­kri­se blei­ben.

Wich­tig ist, dass alle Kri­sen­maß­nah­men be­fris­tet sind, damit sich die De­fi­zi­te au­to­ma­tisch wie­der zu­rück­bil­den und der Staat sich auch für die nächs­te Krise fi­nan­zi­ell wie­der wapp­nen kann. Denn in einer Krise wie die­ser ist in ers­ter Linie die Fis­kal­po­li­tik ge­for­dert. Sie ver­fügt über die ge­eig­ne­ten In­stru­men­te, wie etwa Trans­fers, um Un­ter­neh­men und Be­schäf­tig­te fi­nan­zi­ell zu un­ter­stüt­zen.

3.2 Geld­po­li­tik

Aber auch die Geld­po­li­tik trägt der­zeit zur Sta­bi­li­sie­rung der Wirt­schaft bei. Die Krise schwächt den mit­tel­fris­ti­gen Preis­auf­trieb im Eu­ro­raum. Zudem hät­ten wo­mög­lich un­er­wünsch­te Rück­kopp­lun­gen zwi­schen dem Fi­nanz­sys­tem und der Re­al­wirt­schaft, etwa durch Eng­päs­se bei der Kre­dit­ver­sor­gung, die Krise ver­schärft und letzt­lich auch die Preis­sta­bi­li­tät ge­fähr­den kön­nen. Des­halb hat das Eu­ro­sys­tem schnell re­agiert und ein gan­zes Bün­del an Maß­nah­men er­grif­fen.

Zu die­sem Bün­del ge­hört ein Pan­de­mie-Not­fall­an­kauf­pro­gramm für An­lei­hen, kurz PEPP ge­nannt. Im Rah­men die­ses Pro­gramms kauft das Eu­ro­sys­tem nicht nur Wert­pa­pie­re von pri­va­ten Emit­ten­ten, son­dern auch in gro­ßem Um­fang Staats­an­lei­hen von Mit­glieds­län­dern des Eu­ro­raums.

Meine grund­sätz­li­che Skep­sis ge­gen­über sol­chen Käu­fen von Staats­an­lei­hen ist be­kannt. Sie ber­gen vor allem das Ri­si­ko, dass die Gren­ze zwi­schen Geld- und Fis­kal­po­li­tik ver­schwimmt. Dies ist ge­ra­de in einer Wäh­rungs­uni­on hoch­pro­ble­ma­tisch, die keine Fis­kal­uni­on ist.

Durch das im Jahr 2015 auf­ge­leg­te und wei­ter­lau­fen­de Staats­an­lei­he­kauf­pro­gramm PSPP wur­den die No­ten­ban­ken schon vor der Pan­de­mie zu den grö­ß­ten Gläu­bi­gern der Mit­glied­staa­ten. Der be­trächt­li­che Teil der Staats­schuld, der be­reits in un­se­ren Bü­chern steht, ist der Dis­zi­pli­nie­rung durch den Ka­pi­tal­markt ent­zo­gen. Das schwächt die An­rei­ze für so­li­de Staats­fi­nan­zen. Des­we­gen habe ich immer be­tont, dass sol­che Käufe kein In­stru­ment wie jedes an­de­re sind: Sie kön­nen zwar ein ef­fek­ti­ves und le­gi­ti­mes Werk­zeug der Geld­po­li­tik sein, soll­ten aber Aus­nah­me­si­tua­tio­nen vor­be­hal­ten sein.

Die Co­rona­kri­se war und ist in mei­nen Augen eine sol­che Aus­nah­me­si­tua­ti­on. Al­ler­dings kommt es auch und ge­ra­de in einer Krise auf das rich­ti­ge Maß und eine kluge Aus­ge­stal­tung an, die der kon­kre­ten Si­tua­ti­on an­ge­mes­sen ist. Hier sind Ab­wä­gun­gen nötig, über die wir im EZB-Rat dis­ku­tie­ren und bei denen man auch zu un­ter­schied­li­chen Er­geb­nis­sen kom­men kann.

Vor einem Monat ent­schied der EZB-Rat, unter an­de­rem den Um­fang des PEPP noch­mals er­heb­lich aus­zu­wei­ten. Si­cher­lich gab es Hand­lungs­be­darf für die Geld­po­li­tik. Die jüngs­ten In­fla­ti­ons­pro­gno­sen zeig­ten näm­lich, dass der mit­tel­fris­ti­ge Preis­auf­trieb im Eu­ro­raum auf­grund der Pan­de­mie aber­mals nach­ge­las­sen hatte.

Aus mei­ner Sicht ist aber auch ent­schei­dend, dass der An­teil, den das Eu­ro­sys­tem an den aus­ste­hen­den Staats­an­lei­hen hält, nicht zu groß wird. An­sons­ten lau­fen wir Ge­fahr, einen do­mi­nan­ten Markt­ein­fluss zu er­rei­chen. Das könn­te die Dis­zi­pli­nie­rung der öf­fent­li­chen Fi­nan­zen durch den Markt letzt­lich aus­he­beln.

Im Üb­ri­gen müs­sen wir auf­pas­sen, dass die Not­fall­maß­nah­men nicht zur Dau­er­ein­rich­tung wer­den. Nach den jüngs­ten Be­schlüs­sen wer­den die Net­to­käu­fe von An­lei­hen im Rah­men des PEPP min­des­tens bis Ende März 2022 fort­ge­setzt. Für mich war bei der Ein­füh­rung die­ses Pro­gramms be­son­ders wich­tig, dass es be­fris­tet und ein­deu­tig an die Krise ge­bun­den ist.

Und noch etwas muss klar sein, näm­lich dass die Geld­po­li­tik ins­ge­samt ihre Un­ter­stüt­zung zu­rück­fah­ren muss, wenn es die Preis­aus­sich­ten ge­bie­ten.

An­ge­sichts der ge­stie­ge­nen Staats­ver­schul­dung dürf­ten hö­he­re Zin­sen je­doch wenig Bei­fall fin­den, und die No­ten­ban­ken könn­ten zu­neh­mend unter po­li­ti­schen Druck ge­ra­ten. Die Nor­ma­li­sie­rung darf dann aber nicht mit Rück­sicht auf die Staats­ver­schul­dung in ein­zel­nen Mit­glieds­län­dern un­ter­blei­ben. Sonst droht ein Zu­stand, den Öko­no­men als „fis­ka­li­sche Do­mi­nanz“ be­zeich­nen: Die Fis­kal­po­li­tik könn­te plötz­lich ge­gen­über der Geld­po­li­tik den Ton an­ge­ben und das Ziel der Preis­sta­bi­li­tät zu­rück­ge­stellt wer­den.[2] Denn wenn die Geld­po­li­tik die Sol­venz des Staa­tes si­chert, be­stim­men letzt­lich die Er­for­der­nis­se der Fis­kal­po­li­tik die Höhe der In­fla­ti­on. Damit sich die Geld­po­li­tik auch lang­fris­tig auf die Preis­sta­bi­li­tät fo­kus­sie­ren kann, sind folg­lich so­li­de Staats­fi­nan­zen eine ganz wich­ti­ge Vor­aus­set­zung.

Die ge­sam­te Staats­schuld der Län­der des Eu­ro­raums dürf­te im ver­gan­ge­nen Jahr erst­mals die jähr­li­che Wirt­schafts­leis­tung über­trof­fen haben. In sie­ben von 19 Län­dern über­steigt die Schul­den­quo­te wohl sogar deut­lich die 100 Pro­zent, dar­un­ter Ita­li­en mit 160 Pro­zent und Spa­ni­en mit 120 Pro­zent.[3]

Ge­ra­de hoch­ver­schul­de­te Mit­glied­staa­ten kön­nen an­fäl­lig ge­gen­über Zins­er­hö­hun­gen sein. Dabei kommt es bei stei­gen­den Zin­sen in der Regel nicht un­mit­tel­bar zu einer deut­li­chen Be­las­tung der Staats­fi­nan­zen. Schlie­ß­lich be­tref­fen hö­he­re Zin­sen erst­mal nur die Netto-Neu­ver­schul­dung und die aus­lau­fen­den An­lei­hen, die über­rollt wer­den müs­sen. Da immer noch et­li­che An­lei­hen vor der Nied­rig­zins­pha­se aus­ge­ge­ben wur­den, könn­ten diese selbst bei einem leich­ten Zins­an­stieg noch durch güns­ti­ge­re er­setzt wer­den.

Aber das Markt­ver­trau­en in die Trag­fä­hig­keit der Staats­fi­nan­zen ein­zel­ner Mit­glied­staa­ten könn­te schon frü­her lei­den, bevor eine stei­gen­de Zins­last tat­säch­lich durch­schlägt. Zudem hängt die Trag­fä­hig­keit der Staats­schuld von den Wachs­tums­aus­sich­ten ab. Ge­fähr­lich ist eine Kom­bi­na­ti­on aus hohen Schul­den und schwa­chem Wachs­tum. Denn wenn der durch­schnitt­li­che Zins die Wachs­tums­ra­te über­steigt, sind in den Haus­hal­ten hö­he­re Pri­mär­über­schüs­se als bei nied­ri­ge­ren Zin­sen er­for­der­lich, um die Schul­den­quo­te zu sta­bi­li­sie­ren. Das stößt er­fah­rungs­ge­mäß auf po­li­ti­sche Wi­der­stän­de.

Da kann es dann leich­ter er­schei­nen, die No­ten­bank unter Druck zu set­zen, die Zin­sen künst­lich nied­rig zu hal­ten. Und genau des­we­gen dür­fen No­ten­ban­ker erst gar keine Zwei­fel an ihrer Ent­schlos­sen­heit auf­kom­men las­sen, dass sie die Geld­po­li­tik straf­fen, wenn die Preis­aus­sich­ten es ver­lan­gen.

4 Über­prü­fung der geld­po­li­ti­schen Stra­te­gie4.1 Preis­sta­bi­li­tät und Po­li­tik­ziel

Unser Auf­trag ist klar: Als vor­ran­gi­ges Ziel muss das Eu­ro­sys­tem Preis­sta­bi­li­tät im Eu­ro­raum ge­währ­leis­ten. Dabei de­fi­niert der EZB-Rat Preis­sta­bi­li­tät als An­stieg des Har­mo­ni­sier­ten Ver­brau­cher­preis­in­dex mit Raten von we­ni­ger als 2 Pro­zent. Im Rah­men die­ser De­fi­ni­ti­on strebt der EZB-Rat je­doch mit­tel­fris­tig Raten an, die unter, aber nahe 2 Pro­zent lie­gen und eben nicht deut­lich dar­un­ter. Ein wich­ti­ges Ar­gu­ment hier­für ist, dass die Geld­po­li­tik bei zu nied­ri­ger In­fla­ti­on bild­lich ge­spro­chen zu wenig Was­ser unter dem Kiel hat. Sie hat dann in einer Re­zes­si­on wenig Spiel­raum, die Leit­zin­sen zu sen­ken, ohne an die Zins­un­ter­gren­ze zu sto­ßen.

Das Po­li­tik­ziel einer mit­tel­fris­ti­gen Teue­rung von „unter, aber nahe 2 Pro­zent“ hat der EZB-Rat for­mu­liert, nach­dem er zu­letzt seine geld­po­li­ti­sche Stra­te­gie über­prüft hatte. Das war im Jahre 2003, also vor mehr als 17 Jah­ren. Seit­dem ist viel ge­sche­hen, und eine er­neu­te Über­prü­fung war an der Zeit, als vor einem Jahr der EZB-Rat den Start­schuss hier­für gab.[4]

Die zen­tra­le Frage der Über­prü­fung ist, wie wir un­se­ren Auf­trag, Preis­sta­bi­li­tät zu si­chern, auch in Zu­kunft am bes­ten er­fül­len kön­nen. Das fängt bei der De­fi­ni­ti­on von Preis­sta­bi­li­tät und der For­mu­lie­rung un­se­res Po­li­tik­ziels an. Und dabei geht es auch darum, uns ver­ständ­li­cher aus­zu­drü­cken.

Denn selbst vie­len Fach­leu­ten ist die Un­ter­schei­dung nicht be­wusst, dass wir jähr­li­che In­fla­ti­ons­ra­ten zwi­schen null und 2 Pro­zent zwar als Preis­sta­bi­li­tät de­fi­nie­ren, je­doch Raten unter, aber nahe 2 Pro­zent an­stre­ben.

Au­ßer­dem könn­te 2 Pro­zent als Ober­gren­ze ver­stan­den wer­den und zu der In­ter­pre­ta­ti­on ver­lei­ten, dass die Geld­po­li­tik Ab­wei­chun­gen vom Ziel nach unten eher to­le­rie­ren würde als Ab­wei­chun­gen nach oben. Eine sol­che Asym­me­trie könn­te die durch­schnitt­li­chen In­fla­ti­ons­er­war­tun­gen dämp­fen und der Geld­po­li­tik ge­wis­ser­ma­ßen Schlag­sei­te geben, was das Er­rei­chen des Ziels letzt­lich er­schwer­te.

Mei­nes Er­ach­tens wäre eine ex­pli­zit sym­me­tri­sche For­mu­lie­rung un­se­res Po­li­tik­ziels kla­rer und leich­ter zu ver­ste­hen als der der­zei­ti­ge Wort­laut. Al­ler­dings soll­ten wir ein­zel­ne As­pek­te un­se­res geld­po­li­ti­schen Ziels nicht ge­trennt von­ein­an­der fest­le­gen: Denn die Höhe der an­ge­streb­ten In­fla­ti­ons­ra­te, Sym­me­trie und Zeit­ho­ri­zont kön­nen in­ein­an­der­grei­fen.

Das geld­po­li­ti­sche Ziel soll­te zudem nicht nur ver­ständ­lich, son­dern auch rea­lis­tisch sein. Wir soll­ten nicht den Ein­druck er­we­cken, die Geld­po­li­tik könne die In­fla­ti­on punkt­ge­nau steu­ern, schon gar nicht in be­stimm­ten Quar­ta­len. Denn das kann sie nicht.

Aus mei­ner Sicht ist Fle­xi­bi­li­tät für die Geld­po­li­tik wich­tig. Al­ler­dings kann auch ein rea­lis­ti­scher Zeit­ho­ri­zont Fle­xi­bi­li­tät ge­wäh­ren. Mit der Be­to­nung der mitt­le­ren Frist un­se­res Po­li­tik­ziels er­ken­nen wir an, dass geld­po­li­ti­sche Im­pul­se keine So­fort­wir­kung auf die In­fla­ti­on haben, son­dern Zeit brau­chen.

Dar­über hin­aus trägt die mit­tel­fris­ti­ge Ori­en­tie­rung dazu bei, die In­fla­ti­ons­er­war­tun­gen zu ver­an­kern, die für eine vor­wärts­ge­rich­te­te Geld­po­li­tik zen­tral sind. Und die mitt­le­re Frist er­laubt es auch, Ri­si­ken für die Preis­sta­bi­li­tät ein­zu­be­zie­hen, die wo­mög­lich erst mit er­heb­li­cher Ver­zö­ge­rung zum Tra­gen kom­men. So soll­ten wir im Blick haben, dass eine lang­an­hal­ten­de Po­li­tik des lo­cke­ren Gel­des zum Auf­bau von Un­gleich­ge­wich­ten im Fi­nanz­sys­tem bei­tra­gen kann, die letzt­lich wie­der­um die Preis­sta­bi­li­tät ge­fähr­den könn­ten.

Mei­nes Er­ach­tens soll­ten wir also die mit­tel­fris­ti­ge Aus­rich­tung der Geld­po­li­tik bei­be­hal­ten. Und ins­ge­samt bin ich der Auf­fas­sung, dass wir unser Po­li­tik­ziel ver­ständ­lich, rea­lis­tisch und vor­wärts­ge­rich­tet for­mu­lie­ren soll­ten. 

4.2 Wei­te­re The­men

Die Über­prü­fung un­se­rer Stra­te­gie geht indes über die For­mu­lie­rung des Po­li­tik­ziels hin­aus. Um Preis­sta­bi­li­tät zu si­chern, muss In­fla­ti­on rich­tig ge­mes­sen wer­den. Des­halb dis­ku­tie­ren wir zum Bei­spiel, ob Prei­se für selbst­ge­nutz­tes Wohn­ei­gen­tum in den Har­mo­ni­sier­ten Ver­brau­cher­preis­in­dex auf­ge­nom­men wer­den soll­ten. Der Index be­rück­sich­tigt auch Mie­ten. Doch ob­wohl viele Men­schen in ihren ei­ge­nen Woh­nun­gen oder Häu­sern leben, blei­ben die Prei­se für selbst­ge­nutz­tes Wohn­ei­gen­tum im HVPI bis­lang außen vor, und zwar aus tech­ni­schen und me­tho­di­schen Grün­den.

Die Be­rück­sich­ti­gung kann durch­aus die Höhe der ge­mes­se­nen In­fla­ti­ons­ra­te be­ein­flus­sen. So haben Ex­per­ten der EZB er­rech­net, dass in der Ver­gan­gen­heit eine sol­che Kom­po­nen­te die Ge­samt­ra­te um bis zu 0,2 Pro­zent­punk­te in ein­zel­nen Quar­ta­len ver­scho­ben hätte.[5] Zwar würde sich auf lange Sicht die durch­schnitt­li­che HVPI-Rate wohl nur wenig än­dern. Es wäre aber für das Ver­ständ­nis der Men­schen für un­se­re Geld­po­li­tik si­cher gut, wenn die In­fla­ti­ons­mes­sung ihrer Le­bens­wirk­lich­keit nä­her­kä­me.

Die Geld­po­li­tik be­nö­tigt auch einen gut sor­tier­ten Werk­zeug­kas­ten, um ihr Ziel zu er­rei­chen. Dabei müs­sen wir nicht nur dar­auf ach­ten, in­wie­weit sich die ein­zel­nen In­stru­men­te eig­nen. Die au­ßer­ge­wöhn­li­chen Maß­nah­men, die wir in den ver­gan­ge­nen Jah­ren er­grif­fen haben, brin­gen auch ein an­de­res Kos­ten-Nut­zen-Ver­hält­nis mit sich. Des­halb soll­ten wir mei­ner Mei­nung nach eine klare Rei­hen­fol­ge beim Ein­satz der In­stru­men­te ein­hal­ten.

Wir wer­fen auch einen Blick auf un­se­re Kom­mu­ni­ka­ti­on. Denn je brei­ter und ver­ständ­li­cher eine No­ten­bank kom­mu­ni­ziert, desto wirk­sa­mer ist ihre Geld­po­li­tik. Und schlie­ß­lich ist Teil der Über­prü­fung, ob und wie an­de­re Über­le­gun­gen bei der Er­fül­lung un­se­res Man­dats von Be­deu­tung sein kön­nen, bei­spiels­wei­se Über­le­gun­gen zu Fi­nanz­sta­bi­li­tät, Be­schäf­ti­gung und öko­lo­gi­scher Nach­hal­tig­keit.

Las­sen Sie mich auf den Kli­ma­schutz kurz ein­ge­hen. Denn diese Frage wird der­zeit in der Öf­fent­lich­keit stark dis­ku­tiert. Mei­nes Er­ach­tens darf es hier nicht darum gehen, die pri­mä­re Ver­ant­wort­lich­keit zwi­schen der Geld­po­li­tik und dem Zu­stän­dig­keits­be­reich von Re­gie­run­gen und Par­la­men­ten zu ver­wi­schen.[6]

Für einen ef­fek­ti­ven und ef­fi­zi­en­ten Kli­ma­schutz sind hö­he­re Prei­se für CO2-Emis­sio­nen ent­schei­dend. Dazu ver­fügt die Po­li­tik mit Steu­ern oder Zer­ti­fi­ka­ten über ge­eig­ne­te In­stru­men­te. Und nur sie hat auch die de­mo­kra­ti­sche Le­gi­ti­ma­ti­on, diese In­stru­men­te ein­zu­set­zen.

Es kann nicht die Rolle der No­ten­ban­ken sein, de­mo­kra­tisch ge­trof­fe­ne Ent­schei­dun­gen zum Kli­ma­schutz zu kor­ri­gie­ren. Aber auch die No­ten­ban­ken kön­nen im Rah­men ihres Man­dats einen Bei­trag leis­ten.

Wir müs­sen die Fol­gen des Kli­ma­wan­dels und der Kli­ma­po­li­tik in un­se­ren öko­no­mi­schen Ana­ly­sen bes­ser ab­bil­den. Und wir müs­sen im Rah­men der Ban­ken­auf­sicht und bei der Über­wa­chung der Fi­nanz­sta­bi­li­tät dar­auf ach­ten, dass die Ban­ken die fi­nan­zi­el­len Ri­si­ken aus dem Kli­ma­wan­del und der Kli­ma­po­li­tik in ihrem Ri­si­ko­ma­nage­ment an­ge­mes­sen be­rück­sich­ti­gen.

Was wir von den Ban­ken for­dern, soll­ten wir aber auch selbst beim Ri­si­ko­ma­nage­ment un­se­rer ei­ge­nen Port­fo­li­os ein­hal­ten. Das gilt ins­be­son­de­re in Bezug auf die geld­po­li­ti­schen Port­fo­li­os. Denn hier ist es zum Schutz der Steu­er­zah­len­den eben­falls wich­tig, die kli­ma­be­zo­ge­nen fi­nan­zi­el­len Ri­si­ken an­ge­mes­sen ein­zu­be­zie­hen.

Da­durch könn­ten die No­ten­ban­ken auch eine ka­ta­ly­ti­sche Funk­ti­on für die Fi­nanz­märk­te über­neh­men, etwa indem wir im Rah­men der Geld­po­li­tik nur noch An­lei­hen kau­fen oder als Si­cher­hei­ten an­neh­men, wenn deren Emit­ten­ten be­stimm­te kli­ma­be­zo­ge­ne Be­richts­pflich­ten er­fül­len. Wir könn­ten zudem über­le­gen, Ra­tings von Ra­ting­agen­tu­ren nur noch dann zu ver­wen­den, wenn kli­ma­be­zo­ge­ne fi­nan­zi­el­le Ri­si­ken an­ge­mes­sen be­rück­sich­tigt sind.

Bei­des wäre wo­mög­lich ein wich­ti­ger Bei­trag, das Fi­nanz­sys­tem – im Ein­klang mit den Zie­len der Eu­ro­päi­schen Union – ins­ge­samt „grü­ner“ aus­zu­rich­ten, ohne dass wir in Kon­flikt mit un­se­rem Man­dat ge­ra­ten und ohne uns selbst zum po­li­ti­schen Ak­teur auf­zu­schwin­gen.

5 Schluss

Damit möch­te ich mein ein­lei­ten­des State­ment be­en­den. Ich bin ge­spannt auf Ihre Fra­gen und Dis­kus­si­ons­bei­trä­ge.


Fuß­no­ten:

  1. Deut­sche Bun­des­bank (2020), Per­spek­ti­ven der deut­schen Wirt­schaft für die Jahre 2021 bis 2023, Mo­nats­be­richt, De­zem­ber 2020, S. 17-38.
  2. Weid­mann, J. (2020), Too close for comfort? The relationship between monetary and fiscal policy, Rede beim Vir­tu­al Panel des OMFIF, 5. No­vem­ber 2020.
  3. Eu­ro­päi­sche Kom­mis­si­on (2020), European Economic Forecast, Autumn 2020.
  4. Weid­mann, J. (2020), Wan­del und Be­stän­dig­keit, Rede beim Jah­res­emp­fang der Deut­schen Börse, 3. Fe­bru­ar 2020.
  5. Eu­ro­päi­sche Zen­tral­bank (2016), Assessing the impact of housing costs on HICP inflation, Economic Bulletin, Au­gust 2016, S. 47-50.
  6. Weid­mann, J. (2020), Combating climate change – What central banks can and cannot do, Rede beim Eu­rope­an Ban­king Con­gress, 20. No­vem­ber 2020.