FINMA konkretisiert Transparenzpflichten zu Klimarisiken Montag, 31. Mai 2021 - 11:06
Transparenz über klimabezogene Finanzrisiken bei Beaufsichtigten ist ein wichtiger Schritt hin zu einer angemessenen Identifizierung, Messung und Steuerung dieser Risiken (siehe auch Risikomonitor 2019). Entsprechend konkretisiert die FINMA ihre Aufsichtspraxis im Bereich der Offenlegung von klimabezogenen Finanzrisiken. Damit setzt sie ihr strategisches Ziel um, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Schweizer Finanzplatzes zu leisten. Die Förderung der Transparenz bildet dabei neben der Berücksichtigung von Klimarisiken in der Aufsichtstätigkeit und der Verhinderung von Täuschung über nachhaltige Eigenschaften eines Produkts (Greenwashing) ein Schwerpunkt.
Qualitative und quantitative AngabenNach einem intensiven Dialog mit verschiedenen Interessierten und einer öffentlichen Anhörung passt die FINMA ihre Rundschreiben Offenlegung Banken und Versicherer an. Die betroffenen Institute sollen künftig die wesentlichen klimabezogenen Finanzrisiken sowie deren Einfluss auf die Geschäftsstrategie, das Geschäftsmodell und die Finanzplanung beschreiben (Strategie). Ausserdem müssen sie den Prozess für die Identifizierung, Bewertung und Behandlung von klimabezogenen Finanzrisiken (Risikomanagement) sowie quantitative Angaben (inkl. Beschrieb der verwendeten Methodologie) offenlegen. Schliesslich müssen die Institute die zentralen Merkmale ihrer Governance-Struktur in Bezug auf klimabezogene Finanzrisiken beschreiben.
Proportional, prinzipienbasiert und international kompatibelDie revidierten Rundschreiben treten per 1. Juli 2021 in Kraft. Vorerst fallen nur die grossen Banken und Versicherungsunternehmen (Aufsichtskategorien 1 und 2) in den Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten für klimabezogene Finanzrisiken. Die Offenlegungspflichten sind prinzipienbasiert ausgestaltet, was den Instituten Spielraum bei deren Umsetzung gewährt. Die FINMA lehnt ihre Offenlegungsregeln an die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), einem international anerkannten Referenzrahmen, an und schafft damit eine international kompatible Offenlegung.
Breites Interesse für Klimarisiken und weitergehende ForderungenIm Sommer 2020 führte die FINMA mit Vertretern aus der Branche, der Wissenschaft, von Nichtregierungsorganisationen und der Bundesverwaltung einen intensiven Dialog zu Transparenzvorschriften in Bezug auf Klimarisiken. Darauf abgestützt konnten zahlreiche Punkte bereits in die Anhörungsvorlage aufgenommen werden. An der öffentlichen Anhörung vom 10. November 2020 bis 19. Januar 2021 (Medienmitteilung) haben Banken, Versicherungsunternehmen, Branchenverbände, Umwelt- und Kundenschutzorganisationen und politische Parteien teilgenommen.
Alle Anhörungsteilnehmenden begrüssten die Konkretisierung der Offenlegungspflichten grundsätzlich und erachteten die Anlehnung an den TCFD-Referenzrahmen als sinnvoll. Verschiedene Stimmen forderten weitergehende Massnahmen der FINMA. So etwa eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf mittlere und kleine Institute, detaillierte Vorgaben zu Szenarioanalysen oder die Vorgabe von Kennzahlen für die quantitative Offenlegung. Wie in der Anhörung in Aussicht gestellt, wird die FINMA im Rahmen einer Ex-post-Evaluation prüfen, ob und inwiefern künftige Anpassungen an ihrer Praxis zur Offenlegung von Klimarisiken angezeigt sind und diese Punkte dabei berücksichtigen. Weitergehende Forderungen von Anhörungsteilnehmenden, wie etwa die Schaffung von Transparenz in Bezug auf Klimawirkungen, liegen ausserhalb des finanzmarktbezogenen Mandats der FINMA und konnten daher nicht berücksichtigt werden.
KontaktVinzenz Mathys, Mediensprecher
Tel. +41 31 327 19 77
vinzenz.mathys@finma.ch
FINMA konkretisiert Transparenzpflichten zu Klimarisiken
Teilrevision der FINMA-Rundschreiben 2016/1 „Offenlegung – Banken“ und 2016/2 „Offenlegung – Versicherer (Public Disclosure)“
Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit den Eigenmitteln und der Liquidität (gültig ab 1.7.2021)
Grundlagen zum Bericht über die Finanzlage (gültig ab 1.7.2021)
Teilrevision der FINMA-Rundschreiben 2016/1 „Offenlegung – Banken“ und 2016/2 „Offenlegung – Versicherer (Public Disclosure)“
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