Kanton Zürich: Das Strassenbauprogramm 2014 bis 2016 ist vom Regierungsrat verabschiedet worden Donnerstag, 03. Oktober 2013 - 09:51
Regierungsrat verabschiedet das Strassenbauprogramm 2014 – 2016
03.10.2013 - Medienmitteilung
Im Bauprogramm 2014 – 2016 setzt der Regierungsrat die Schwerpunkte weiterhin auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Gleichzeitig sollen die Ortsdurchfahrten entlastet und das Verkehrsmanagement weiter optimiert werden. In den nächsten drei Jahren sollen zwischen 94 und 128 Millionen Franken jährlich in die Strasseninfrastruktur im Kanton Zürich investiert werden.
Mit dem Bauprogramm erstattet der Regierungsrat Bericht an den Kantonsrat über die in den kommenden drei Jahren geplante Umsetzung von Infrastrukturprojekten zur Erreichung der strategischen und verkehrspolitischen Ziele. Wichtigste Ziele sind die Entlastung der Ortszentren sowie die Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere für Fussgängerinnen und Fussgänger, sowie Velofahrende. Neben den rund 15 Millionen Franken, die entsprechend der gesetzlichen Vorgabe für die Fertigstellung des Radwegnetzes im Kanton vorgesehen sind, sollen jährlich rund zehn Millionen Franken für Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Siedlungsgebieten eingesetzt werden.
Ausbau der Strasseninfrastruktur
Verschiedene Projekte aus den vergangenen Strassenbauprogrammen werden weiter vorangetrieben und konkretisieren sich während den nächsten Jahren. Ohne Rechtsmittelverfahren kann ab 2015 mit einem Baubeginn des Autobahnzubringers bei Obfelden/Ottenbach und der Umfahrungsstrasse Uster-West gerechnet werden. Verschiedene Strassenprojekte im Limmattal werden im Zusammenhang mit dem Bau der Limmattalbahn ab 2017 umgesetzt. Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2014 will der Regierungsrat nach längerer Planung über das weitere Vorgehen bei der Umfahrung Fällanden entscheiden. Für Pfäffikon werden in einer Vertiefungsstudie bis 2014 die Rahmenbedingungen für die Projektierung einer Strasse entlang der Bahnlinie geklärt, wie sie im Richtplan vorgesehen ist. Nur zusammen mit dieser Strasse kann die vorgesehene Westtangente ihre volle Wirkung entfalten. Die Westtangente in Wetzikon soll ab 2017 erstellt werden, wobei bei der weiteren Projektierung dem Moorschutz besondere Beachtung geschenkt wird.
Insgesamt rechnet der Regierungsrat für die nächsten drei Jahre mit Nettoinvestitionen zwischen 94 bis 128 Millionen Franken jährlich, abhängig vom weiteren Verlauf der einzelnen Projekte.
Umsetzung überwiesener Motionen
Die vom Kantonsrat 2012 und 2013 überwiesenen Motionen, die Kreditvorlagen für den Bau verschiedener Strassenvorhaben im Kanton Zürich verlangen, sind zwar weiterhin nicht für die Berichtsperiode 2014 – 2016 finanzrelevant, werden aber aufgrund ihrer Bedeutung im Bauprogramm aufgeführt.
Umfahrung Eglisau, Autobahnzusammenschluss Glattfelden - Bülach: Derzeit wird ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission eingeholt, weil insbesondere die neue Rheinbrücke das Schutzobjekt Hochrhein-Bodensee des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) durchquert. Bei der A50 und 51 haben die Planungen gezeigt, dass ein Zusammenschluss der beiden Autobahnen keinen Nutzen bringt. Der Abschnitt Hardwald soll aber auf vier Fahrstreifen ausgebaut und eine Unterführung unter dem heutigen Kreisel in Nord-Südrichtung (Eglisau – Bülach) erstellt werden.
Waidhaldetunnel Stadt Zürich: Der Kanton plant das Gesamtvorhaben gemäss Paragraph 50 ff. des Strassengesetzes, allerdings unter engem Einbezug der städtischen Behörden. Der Regierungsrat und der Stadtrat von Zürich haben am 1. Oktober 2013 eine Absichtserklärung zum Gesamtvorhaben Rosengartentunnel (erweitertes Projekt Waidhaldetunnel) und Rosengartentram unterzeichnet. Die Erklärung beinhaltet einen Variantenentscheid und regelt die Grundzüge der Finanzierung.
Neeracherried, Verlegung der Strasse aus dem Moorschutzgebiet: Jede Variante für eine Strassenverlegung würde die ebenfalls geschützte Moorlandschaft beeinträchtigen. Ein Rechtsgutachten hält nun fest, dass ein Eingriff in die Moorlandschaft zulässig ist, wenn in einer Gesamtbilanz der Nutzen für den Moorschutz überwiegt. In einem nächsten Schritt wird ein Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission eingeholt.
Weiter sind im Bauprogramm die Massnahmen zum Verkehrsmanagement und die Interessenwahrung bei den Nationalstrassenprojekten des Bundes enthalten. Insbesondere plant der Kanton bis zu einer möglichen Übernahme der Oberlandautobahn ins Nationalstrassennetz anfangs 2014 (falls die Vignettenpreiserhöhung von der Stimmbevölkerung im November angenommen wird und damit der Netzbeschluss in Kraft tritt) mindestens eine realisierbare Variante für den Lückenschluss auszuarbeiten.
Der Regierungsratsbeschluss Nr. 1076/2013 ist unter www.rrb.zh.ch verfügbar.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
