Meyer Burger Technology AG (MBT)/Sentis Capital PCC – Aufforderung zu Transparenz und Wahrung der Aktionärsrechte, Bevorzugung einzelner Aktionäre bei Platzierung unerhört Montag, 05. Juli 2021 - 10:54
Gross (CH), 5. Juli 2021
An der ordentlichen Generalversammlung (GV) am 4. Mai 2021 stellten Gisèle Vlietstra und weitere Aktionäre Fragen an den Verwaltungsrat der MBT. Diese blieben bis heute unbeantwortet und das vollständige Protokoll wurde nach fast acht Wochen trotz mehrmaliger Aufforderung und Fristsetzung nicht veröffentlicht. Am 16. Juni 2021 wurde nach Verkündung der Fremdkapitalfinanzierung nur die beglaubigte Urkunde über die Statutenänderungen veröffentlicht. Diese wurde bereits am 4. Mai 2021 am Tag der GV beurkundet. Dies stellt eine krasse Verletzung des gesetzlich verankerten Rechts auf Auskunft der Aktionäre dar.
Am 1. Juli 2021 teilte MBT in einer Ad hoc Meldung zur Platzierung von Anleihen und Aktien der MBT dem Markt kryptisch mit, es seien „auf Wunsch der Gesellschaft im Auftrag bestimmter Zeichner der Anleihen eine gleichzeitige Platzierung von bestehenden Aktien der Gesellschaft durchgeführt" worden. Der Gesellschaft seien daraus keine Erlöse zugeflossen. Im Klartext hat MBT statt genehmigtes Kapital zu nutzen einem Aktionär den Tausch in attraktivere Anleihen und/oder die Vorzugsplatzierung von Aktien ermöglicht. Das ist unerhört. Dafür trägt der Verwaltungsrat die volle Verantwortung. MBT ist aufgefordert, umgehend zu erklären, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Verletzung der Gleichbehandlung und die Bevorzugung von Aktionären geschehen konnte und hat offenzulegen, welche Aktionäre davon profitiert haben. Besonders schwerwiegend wäre es, wenn es sich bei dem bevorzugten Aktionär um Sentis oder Sentis nahestehende Personen handeln würde.
Darüber hinaus hat MBT offenzulegen, warum die Emission einer Wandelanleihe der Emission von weiteren Aktien aus dem genehmigten Kapital vorgezogen wurde. Der Gesellschaft entstehen nun Zinskosten von über EUR 5 Mio. jährlich und die Eigenkapitalquote verschlechtert sich signifikant. Eine Verwässerung wird dadurch auch nicht verhindert.
Auch haben die Aktionäre und Marktteilnehmer Anrecht auf Transparenz in Bezug auf Transaktionen von Sentis Capital mit Aktien, Wandelanleihen und Derivaten von MBT. Gisèle Vlietstra wurde als Reaktion auf ihren offenen Aktionärsbrief vom Anwalt der Sentis Capital kontaktiert, welcher nicht bestätigen wollte, dass Sentis in den letzten 12 Monaten keine Aktien verkauft hat. Mit Mark Kerekes ist bekanntlich ein Sentis-Vertreter im Verwaltungsrat. Urs Schenker trat in der Vergangenheit als Sentis-Anwalt auf und wurde neu in den Verwaltungsrat der MBT gewählt. Darüber hinaus tritt Herr Anton Karl als Geschäftsführer der Sentis regelmässig in Zusammenhang mit MBT in Erscheinung.
Die fortlaufenden, wiederholten, krassen Verstösse gegen Transparenz und Aktionärsrechte und das Gleichbehandlungsgebot sind nicht mehr tragbar. Der Verwaltungsrat ist aufgefordert unverzüglich im Interesse der Gesellschaft, Aktionäre und aller Stakeholder zu reagieren. Die gesamte Kommunikation von Gisèle Vlietstra mit MBT und Sentis kann auf www.transparenz-meyerburger.com abgerufen werden.
Über Gisèle Vlietstra: Gisèle Vlietstra ist eine schweizerische Investorin mit Fokus auf Beteiligungen in den Bereichen Medizin, Biotech und Erneuerbare Energien. Im Rahmen der Kapitalerhöhung im Juli 2020 erwarb Gisèle Vlietstra knapp 2% an der MBT.
Kontakt:
Gisèle Vlietstra
CH – 8841 Gross
