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Swiss Life lanciert eine CHF-Wandelanleihe Mittwoch, 13. November 2013 - 07:00

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Zürich, 13. November 2013

Swiss Life lanciert eine CHF-Wandelanleihe

Die Swiss Life Holding AG (die „Emittentin“ oder „Swiss Life“) hat heute die Lancierung einer unbesicherten Wandelanleihe im Betrag von bis zu CHF [500] Millionen mit Fälligkeit im Jahr 2020 (die „Wandelanleihe“) angekündigt. Swiss Life emittiert die Wandelanleihe, um von den gegenwärtig attraktiven Finanzierungsmöglichkeiten im Wandelanleihenmarkt sowie dem vorteilhaften Zinsumfeld zu profitieren. Der Erlös der Wandelanleihe wird für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.

Die Wandelanleihe wird in circa [2,0 bis 2,1] Millionen Namenaktien von Swiss Life (die „Aktien“) wandelbar sein, was rund [6,1 bis 6,5%] der per heute ausgegebenen Aktien entspricht. Die bei der Wandlung zu liefernden Aktien werden durch die Bereitstellung von neuen Namenaktien aus dem bedingten Kapital zur Verfügung gestellt. Die Wandelanleihe wird voraussichtlich einen Coupon zwischen [0,00 und 0,25%] p. a. aufweisen, zahlbar jährlich nachschüssig. Die Wandelanleihe wird institutionellen Investoren heute zu einer Wandelprämie zwischen [27 und 35%] gegenüber dem volumengewichtigen Durchschnittspreis der Swiss Life-Namenaktien zwischen Ankündigung und der heutigen Preisfestsetzung angeboten. Die finalen Konditionen der Wandelanleihe werden durch ein institutionelles Bookbuilding-Verfahren bestimmt und voraussichtlich im Verlauf des heutigen Vormittags veröffentlicht. Die Wandelanleihe wird zu 100% ihres Nominalwerts ausgegeben und am [2. Dezember 2020] zu 100% des Nominalwerts fällig sein, sofern sie nicht vorher zurückgekauft, gewandelt oder annulliert wird. Die Wandelanleihen werden zunächst denjenigen Investoren provisorisch zugeteilt, welche im heutigen Bookbuilding-Verfahren teilnehmen. Diese provisorische Zuteilung unterliegt jedoch einer anteilsmässigen Kürzung basierend auf der Anzahl an Vorwegzeichnungsrechten, die durch bestehende Aktionäre während der Zeichnungsfrist ausgeübt werden („Clawback“). Bestehenden Swiss Life-Aktionären werden Vorwegzeichnungsrechte für die neue Wandelanleihe proportional zu ihrem bestehenden Aktienbesitz gewährt. Basierend auf einem Emissionsvolumen von CHF [500] Millionen hat jeder Aktionär das Recht, für [320] Aktien, die am 12. November 2013 nach Börsenschluss gehalten wurden, eine (1) Wandelanleihe zum Nominalwert von CHF [5000] zu beziehen. Die Vorwegzeichnungsrechte sind nicht handelbar. Vorwegzeichnungsrechte, die nicht innerhalb der Zeichnungsfrist zwischen Montag, 18. November 2013, und Freitag, 22. November 2013, 12 Uhr MEZ, durch bestehende Swiss Life-Aktionäre ausgeübt werden, verfallen entschädigungslos. Wandelanleihen, für welche die Vorwegzeichnungsrechte rechtsgültig ausgeübt werden, werden von der Zuteilung an die Investoren, die im heutigen Bookbuilding-Verfahren teilnehmen, abgezogen. Die endgültige Zuteilung wird voraussichtlich am 25. November 2013 von Swiss Life bekannt gegeben.

Es wird ein Gesuch für die provisorische Zulassung zum Handel der Wandelanleihe an der SIX Swiss Exchange ab 25. November 2013 gestellt. Das Liberierungsdatum der Wandelanleihe ist voraussichtlich am oder um den 2. Dezember 2013.

Die Ausgabe der Wandelanleihe besteht aus einem Angebot an bestehende Aktionäre mit Vorwegzeichnungsrechten, einem öffentlichen Angebot in der Schweiz sowie Privatplatzierungen in bestimmten Ländern ausserhalb der Schweiz und den USA. Die Wandelanleihe wird Investoren ausserhalb der USA angeboten, basierend auf der Regulation S unter dem U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils geltenden Fassung, sowie unter Beachtung der Gesetze und Regulierungen in den betreffenden Ländern, in welchen ein Angebot unterbreitet wird.

Deutsche Bank und UBS Investment Bank agieren als gemeinsame Bookrunner für die Wandelanleihe.

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