Publiziert in: Marktpuls, Unternehmen
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Exchange Regulation: Regulatory Board: Revidierte Bestimmung im Bereich der Offenlegung von Management-Transaktionen Donnerstag, 16. März 2023 - 06:33

Mitteilung des Regulatory Board Nr. 3/2023 vom 16. März 2023
SIX EXCHANGE REGULATION

Revidierte Bestimmung im Bereich der Offenlegung von Management-Transaktionen

I AUSGANGSLAGE

Das Regulatory Board der SIX Group hat im Bereich der Offenlegung von Management-Transaktionen Art. 56 Abs. 4 Ziff. 1 Kotierungsreglement (KR) revidiert.

 
 

 

II ANPASSUNGEN

Der revidierte Art. 56 Abs. 4 Ziff. 1 KR sieht neu vor, dass die Meldung an den Emittenten neben dem Namen der meldepflichtigen Person zusätzlich deren Geburtsdatum zu enthalten hat. Der Emittent muss diese und die weiteren Angaben gemäss Art. 56 Abs. 4 KR an SIX Exchange Regulation AG melden. Der Name wie auch das Geburtsdatum der meldepflichtigen Person wird nicht veröffentlicht (Art. 56 Abs. 5 KR).

 

 

 

III INKRAFTSETZUNG

Die revidierte Bestimmung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.

 

 

 

Kotierungsreglement (revidiert)

 

Die Mitteilungen des Regulatory Board sind online abrufbar
SIX Exchange Regulation AG

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