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Die Sanktionskommission von SIX Group AG hat gegen IGEA
Pharma N.V. eine Busse von CHF 100'000 wegen einer eventualvorsätzlichen
Verletzung der Kotierungsvorschriften ausgesprochen.
Die für die Überwachung und Durchsetzung der börsenrechtlichen
Pflichten von kotierten Gesellschaften zuständige SIX Exchange
Regulation AG (SER) eröffnete am 2. September 2022 eine Untersuchung
gegen IGEA Pharma N.V. Auslöser war die nicht erfolgte Publikation des
Geschäftsberichts 2021 innert der regulatorischen und mehrfach
erstreckten Frist. Nach Abschluss des Untersuchungsverfahrens überwies
SER einen Sanktionsantrag an die Sanktionskommission von SIX Group AG.
Diese hat IGEA Pharma N.V. mit Entscheid vom 31. Januar 2023 mit CHF
100'000 gebüsst.
Die Sanktionskommission der SIX Group AG ist dem Sanktionsantrag von
SER betreffend die gerügten Verstösse gegen das Kotierungsreglement
(KR), die Richtlinie Regelmeldepflichten (RLRMP) und die Richtlinie
Rechnungslegung (RLR) im Wesentlichen gefolgt. Es wurde festgestellt,
dass es IGEA Pharma N.V. versäumt hat, den Geschäftsbericht 2021 innert
der in den Regularien normierten und mehrfach erstreckten Frist, wovon
die letzte am 31. August 2022 endete, zu veröffentlichen und bei SER
einzureichen. IGEA Pharma N.V. veröffentlichte und reichte den
Geschäftsbericht 2021 am 20. Oktober 2022 ein und verletzte damit die
Kotierungsvorschriften (Art. 49 Abs. 1 Kotierungsreglement in Verbindung
mit Art. 9 Ziff. 2.01 (1) Richtlinie Regelmeldepflichten und Anhang 1
Ziff. 2.01 (1) Richtlinie Regelmeldepflichten und Art. 10. Abs. 1
Richtlinie Rechnungslegung).
Bei der Höhe der Sanktion berücksichtigte die Sanktionskommission von
SIX Group AG die Schwere des Verschuldens und die Schwere der
Verletzung sowie die Sanktionsempfindlichkeit der kotierten
Gesellschaft. Nachdem IGEA Pharma N.V. auf die Ergreifung eines
Rechtsmittels verzichtet hat, ist der Entscheid der Sanktionskommission
der SIX Group AG in Rechtskraft erwachsen.
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