Publiziert in: Marktpuls, Unternehmen
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zCapital erneuert ihre Richtlinien zur Ausübung von Stimm- und Mitwirkungsrechten bei Schweizer Publikumsgesellschaften Dienstag, 10. Dezember 2013 - 09:36

zCapital erneuert ihre Richtlinien zur Ausübung von Stimm- und Mitwirkungsrechten bei Schweizer Publikumsgesellschaften

zCapital hat die eigenen Richtlinien für die Ausübung der Stimm- und Mitwirkungsrechte bei Schweizer Publikumsgesellschaften erneuert. Diese dienen als Grundlage für die von zCapital publizierten Stimmempfehlungen. Der Grund für die Überarbeitung ist die Publikation der Verordnung zur Umsetzung der Minder-Initiative. Mit den Richtlinien räumt zCapital dem Verwaltungsrat Kompetenzen ein, seine Funktion als starkes Organ wahrzunehmen.

zCapital unterstützt eine Trennung zwischen fixen und variablen Vergütungen. Über die variable Vergütung soll retrospektiv entschieden werden. Langfristige Aktienbeteiligungspläne, bei denen Risiken und Chancen übertragen werden, können prospektiv genehmigt werden. ... mehr in der Medieninformation

... mehr in den Richtlinien

Das zCapital-Team

Dieses Mail der zCapital AG stellt weder ein Angebot noch eine Empfehlung dar, Anlagefonds zu kaufen oder zu verkaufen. Die Informationen stehen unter dem Vorbehalt jederzeitiger Änderung. Die Anleger werden ausdrücklich auf die im Fondsprospekt beschriebenen Risiken hingewiesen. Investoren müssen insbesondere darauf gefasst und in der finanziellen Lage sein, (allenfalls erhebliche) Kursverluste verkraften zu können. Die vergangene oder gegenwärtige Performance ist kein Hinweis und keine Garantie für eine künftige Performance. Der Fondsprospekt ist unentgeltlich erhältlich bei zCapital AG, Baarerstrasse 82, 6300 Zug. In Bezug auf allfällige Verkaufsbeschränkungen sollte unabhängige Beratung über die im betreffenden Land anwendbaren rechtlichen Grundsätze gesucht werden.