Publiziert in: Marktpuls, Unternehmen
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BWO - Hypothekarischer Referenzzinssatz: Referenzzinssatz ab 02.06.2023: 1,5% Donnerstag, 01. Juni 2023 - 08:00
Für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes gilt seit September 2008 der hypothekarische Referenzzinssatz. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken und wird jeweils auf den nächsten Viertelprozentwert gerundet.
Referenzzinssatz ab 02.06.2023: 1,5%
(03.03.2020 - 01.06.2023: 1,25%)
Referenzzinssatz - Fragen und Antworten
1) Der Referenzzinssatz ist am 1. Juni 2023 von 1,25 auf 1,50 Prozent angestiegen. Was bedeutet das für die Mieterinnen und Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen? 2) Auf welchem Stand des Referenzzinssatzes beruht der aktuell bezahlte Mietzins? 3) Was gilt es für die Vermieterinnen und Vermieter bei einer Mietzinserhöhung zu beachten? 4) Was kann ich als Mieterin oder Mieter gegen eine Mietzinserhöhung einwenden? 5) Wie und bis wann muss die Mieterin bzw. der Mieter auf eine Erhöhungsanzeige reagieren? 6) Welche Möglichkeiten gibt es, um eine Mietzinserhöhung aufgrund des angestiegenen Referenzzinssatzes rechnerisch zu überprüfen? 7) An welche Stellen kann ich mich für eine individuelle Beratung wenden?
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