Die
Sanktionskommission von SIX Group AG hat gegen Clariant AG eine Busse
von CHF 150'000 wegen Verstössen gegen den Rechnungslegungsstandard IFRS
ausgesprochen. Die
Sanktionskommission von SIX Group AG (Sanktionskommission) stellt fest,
dass Clariant AG fahrlässig die geltenden Vorschriften zur
Rechnungslegung und damit ihre Pflichten nach Art. 51 des
Kotierungsreglements sowie Art. 6 der Richtlinie Rechnungslegung
verletzt hat, indem sie im Jahresabschluss 2020 Rückstellungen erfasste,
welche nicht den Anforderungen von IFRS für den Ansatz solcher
Rück-stellungen entsprachen. Aufgrund
der Verstösse verhängte die Sanktionskommission mit Entscheid vom 13.
Juni 2023 eine Busse von CHF 150'000 gegen Clariant AG. Der Entscheid
der Sanktionskommission ist nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in
Rechtskraft erwachsen. Bei
der Höhe der Sanktion berücksichtigte die Sanktionskommission die
Schwere des Verschuldens, die Schwere der Verletzung, das Verhalten in
den Vorjahren sowie die Sanktionsempfindlichkeit des Emittenten. |