Die
Pistenverlängerungen sind eine wichtige Massnahme, um die
Sicherheitsmarge am Flughafen Zürich zu erhöhen und den Betrieb zu
stabilisieren. Die Verlängerungen wurden im Bericht
«Sicherheitsüberprüfung Flughafen Zürich» 2012 als wesentliche
Sicherheitsmassnahme identifiziert und durch den Bund in den Sachplan
Infrastruktur Luftfahrt (SIL) aufgenommen. Der Kantonsrat folgt damit
seiner vorberatenden Kommission (KEVU) und dem Zürcher Regierungsrat,
die dem Projekt bereits zugestimmt haben.
Projekt ohne Alternative
Längere
Pisten bedeuten längere Bremswege zur Vermeidung eines Overrun, also
eines Überschiessens der Piste. Zudem gibt es weniger Kreuzungspunkte am
Boden und in der Luft. Dank eines stabileren Flugbetriebs mit besserer
Einhaltung der vorgegebenen Betriebskonzepte kommt es zu weniger
Verspätungen. Schliesslich reduzieren die Pistenverlängerungen insgesamt
die Anzahl Fluglärm-Betroffener. Es gibt keine alternativen Massnahmen
im Flugbetrieb, die dieselben Verbesserungen punkto Sicherheit und
Reduktion von Verspätungen mit sich bringen.
Mit
den Pistenverlängerungen können keine zusätzlichen Flüge eingeplant
werden. Das Projekt ändert nichts an den für den Flughafen geltenden
Rahmenbedingungen, welche der Bund vorgibt.
Volksentscheid vor Plangenehmigungsverfahren
Nach
dem Kantonsratsbeschluss hat das Stimmvolk per Referendum das letzte
Wort. Stimmt es den Pistenverlängerungen ebenfalls zu, kann die
Flughafen Zürich AG das Plangenehmigungsgesuch beim Bund einreichen.