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FEDPOL - Neue Regeln für die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen ab 1. Januar 2014 Montag, 23. Dezember 2013 - 10:21
FEDPOL - Neue Regeln für die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen ab 1. Januar 2014 Bern, 23.12.2013 - Für die Verwendung und den Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen die eine grosse Gefahr darstellen gelten ab dem 1. Januar 2014 neue Regeln. Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 und pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie T2 ist neu ein Verwenderausweis notwendig. Dies betrifft pyrotechnische Gegenstände, die nur für die Verwendung durch Personen mit Fachkenntnissen im gewerblichen Gebrauch vorgesehen sind. Feuerwerkskörper, die im Detailhandel erhältlich sind gehören nicht in diese Kategorie.
Bundesamt für Polizei
