|
Die Sanktionskommission von SIX Group AG hat gegen Alcon AG
eine Busse von CHF 100'000 wegen fahrlässiger Verletzung der
Vorschriften zur Ad hoc-Publizität ausgesprochen.
Die für die Überwachung und Durchsetzung der börsenrechtlichen
Pflichten von kotierten Gesellschaften zuständige SIX Exchange
Regulation AG (SER) eröffnete nach Durchführung einer Vorabklärung am
27. Januar 2023 eine Untersuchung gegen Alcon AG. Auslöser war die Ad
hoc-Mitteilung vom 23. August 2022 «Alcon to Acquire Aerie Pharmaceuticals, Inc., Enhancing its Ophthalmic Pharmaceutical Portfolio».
Nach Abschluss eines umfassenden Untersuchungsverfahrens überwies SER
einen Sanktionsantrag an die Sanktionskommission von SIX Group AG. Unter
Berücksichtigung des Sanktionsantrages und der Argumente der
Gesellschaft hat die Sanktionskommission Alcon AG mit Entscheid vom 10.
August 2023 mit einer Busse in Höhe von CHF 100'000 sanktioniert.
Nachdem Alcon AG auf die Ergreifung eines Rechtsmittels verzichtet hat,
ist der Entscheid der Sanktionskommission der SIX Group AG in
Rechtskraft erwachsen.
Die Sanktionskommission der SIX Group AG ist dem Sanktionsantrag von
SER betreffend die gerügten Verstösse gegen das Kotierungsreglement und
der Richtlinie Ad hoc-Publizität (RLAhP) im Wesentlichen gefolgt. Sie
hat festgestellt, dass aufgrund eines menschlichen Fehlers eines
externen Service Providers, für dessen Handlungen Alcon AG gemäss den
Vorschriften die Verantwortung trägt, die Verbreitung der Ad
hoc-Mitteilung vom 23. August 2022 nicht vollumfänglich den
regulatorischen Vorgaben entsprach. Die verspätete Bedienung des E-Mail
Verteilers (Push-System) um 11.25 Uhr verletzt Art. 7 RLAhP i.V.m. Art. 8
RLAhP sowie Art. 10 Abs. 2 RLAhP und in Folge auch Art. 6 RLAhP.
Das Verschulden wurde als fahrlässig und die Verletzung insgesamt als «serious but not as severe»
beurteilt. Bei der Festsetzung der Bussenhöhe berücksichtigte die
Sanktionskommission von SIX Group AG auch die Sanktionsempfindlichkeit
der kotierten Gesellschaft.
|