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SER Medienmitteilung: Busse gegen Alcon AG Donnerstag, 12. Oktober 2023 - 07:56

Medienmitteilung vom 12. Oktober 2023
SIX EXCHANGE REGULATION

BUSSE GEGEN ALCON AG 

Die Sanktionskommission von SIX Group AG hat gegen Alcon AG eine Busse von CHF 100'000 wegen fahrlässiger Verletzung der Vorschriften zur Ad hoc-Publizität ausgesprochen.

 

Die für die Überwachung und Durchsetzung der börsenrechtlichen Pflichten von kotierten Gesellschaften zuständige SIX Exchange Regulation AG (SER) eröffnete nach Durchführung einer Vorabklärung am 27. Januar 2023 eine Untersuchung gegen Alcon AG. Auslöser war die Ad hoc-Mitteilung vom 23. August 2022 «Alcon to Acquire Aerie Pharmaceuticals, Inc., Enhancing its Ophthalmic Pharmaceutical Portfolio». Nach Abschluss eines umfassenden Untersuchungsverfahrens überwies SER einen Sanktionsantrag an die Sanktionskommission von SIX Group AG. Unter Berücksichtigung des Sanktionsantrages und der Argumente der Gesellschaft hat die Sanktionskommission Alcon AG mit Entscheid vom 10. August 2023 mit einer Busse in Höhe von CHF 100'000 sanktioniert. Nachdem Alcon AG auf die Ergreifung eines Rechtsmittels verzichtet hat, ist der Entscheid der Sanktionskommission der SIX Group AG in Rechtskraft erwachsen.

 

Die Sanktionskommission der SIX Group AG ist dem Sanktionsantrag von SER betreffend die gerügten Verstösse gegen das Kotierungsreglement und der Richtlinie Ad hoc-Publizität (RLAhP) im Wesentlichen gefolgt. Sie hat festgestellt, dass aufgrund eines menschlichen Fehlers eines externen Service Providers, für dessen Handlungen Alcon AG gemäss den Vorschriften die Verantwortung trägt, die Verbreitung der Ad hoc-Mitteilung vom 23. August 2022 nicht vollumfänglich den regulatorischen Vorgaben entsprach. Die verspätete Bedienung des E-Mail Verteilers (Push-System) um 11.25 Uhr verletzt Art. 7 RLAhP i.V.m. Art. 8 RLAhP sowie Art. 10 Abs. 2 RLAhP und in Folge auch Art. 6 RLAhP.

 

Das Verschulden wurde als fahrlässig und die Verletzung insgesamt als «serious but not as severe» beurteilt. Bei der Festsetzung der Bussenhöhe berücksichtigte die Sanktionskommission von SIX Group AG auch die Sanktionsempfindlichkeit der kotierten Gesellschaft.

 

 

 

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