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Mitteilung des Regulatory Board: SMR12: Anpassung Emittenten- und Handelsregularien Dienstag, 07. November 2023 - 07:59

Mitteilung des Regulatory Board Nr. 9/2023 vom 7. November 2023
SIX EXCHANGE REGULATION

SMR12: Anpassung Emittenten- und Handelsregularien 

I AUSGANGSLAGE

Mit dem SWXess Maintenance Release 12 (SMR12) führt SIX Swiss Exchange AG per 4. Dezember 2023 einen obligatorischen Upgrade ihrer SWXess Handelsplattform ein. Dieser beinhaltet die neue Handelsdienstleistung Exchange Traded Funds/Exchange Traded Products Quote on Demand Europe («ETF/ETP QOD Europe»), sodann wird die Übermittlung von Aufträgen in Trading-At-Last flexibilisiert, das Graphical User Interface für SwissAtMid Block Aufträge abgeschafft und die Einstellung des Handels für vorzeitig gekündigte Hebelprodukte, die einem aktiven Bestandespaket unterliegen, via Handelsschnittstelle Quote Trading Interface (QTI) eingeführt.

 
 

 

II ANPASSUNGEN

Mit der Einführung von SMR12 werden Anpassungen an den Emittenten- und Handelsregularien erforderlich.

 

A   Reglement Handelszulassung Beteiligungsrechte und Exchange Traded Products 

Das aktuelle Reglement Handelszulassung Beteiligungsrechte (RHB) regelt die Zulassung von Beteiligungsrechten (inkl. kollektive Kapitalanlagen, Fonds, ETF), die nicht an SIX Swiss Exchange AG, sondern an einer anderen, anerkannten Börse kotiert sind. Neu werden für die Handelsdienstleistung «ETF/ETP QOD Europe» im angepassten RHB ETF und ETP zum Handel zugelassen, die an SIX Swiss Exchange AG und zusätzlich an einer vom Regulatory Board anerkannten Börse in derselben oder einer anderen Währung (Handelswährung) kotiert sind. Ferner wird das Reglement umbenannt in Handelszulassung Beteiligungsrechte und Exchange Traded Products (RHZ).

 

B   Handelsregularien

Die mit der Einführung von SMR12 verbundenen Änderungen führen zu Anpassungen der folgenden Handelsregularien:

  • Weisung 2: Technische Anbindung;
  • Weisung 3: Handel;
  • Weisung 5: Alternativer Handel;  
  • Wegleitung «Handelsparameter»; 
  • Gebührenordnung zum Handelsreglement.  

 

 

III INKRAFTTRETEN

Die revidierten Bestimmungen treten am 4. Dezember 2023 in Kraft.

 

 

 

 

Handelszulassung von Beteiligungsrechten und Exchange Traded Products (revidiert)
Weisung 2: Technische Anbindung (revidiert)
Weisung 3: Handel (revidiert)
Weisung 5: Alternativer Handel (revidiert)
Wegleitung "Handelsparameter" (revidiert)
Gebührenordnung zum Handelsreglement (revidiert)

 

Die Mitteilungen des Regulatory Board sind online abrufbar
SIX Exchange Regulation AG

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