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Emittenten haben die Möglichkeit, mittels eines Opting In SIX
Exchange Regulation zu melden, dass sie einen Nachhaltigkeitsbericht
gemäss einem international anerkannten Standard erstellen (vgl. Art. 9
der Richtlinie Corporate Governance [RLCG] i.V.m. Art. 9 Ziff. 2.03 der
Richtlinie Regelmeldepflichten [RLRMP]). Diese Tatsache wird zum Zweck
der Information der Marktteilnehmer veröffentlicht.
Die Liste der international anerkannten Standards zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung wird von SIX Exchange Regulation
periodisch an die internationalen Entwicklungen angepasst. Infolgedessen
wird die Liste der zugelassenen Standards per 1. Januar 2024 wie folgt
geändert.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie die IFRS
Sustainability Disclosure Standards des International Sustainability
Reporting Standards Board (ISSB) werden neu in die Liste der
international anerkannten Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
der SIX Exchange Regulation aufgenommen. Für ein Opting In nicht mehr
verwendet werden können die United Nations Global Compact (UNGC)
Principles sowie die Sustainability Best Practice Recommendations der
European Public Real Estate Association (EPRA), welche in der Praxis
seit 2017 keine oder nur eine geringe Bedeutung für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäss Art. 9 RLCG hatten.
Unverändert anerkannt bleiben die Standards der Global Reporting
Initiative (GRI) sowie des Sustainability Accounting Standards Board
(SASB). Daneben steht den Gesellschaften weiterhin frei, einen
Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen, ohne dies
SIX Exchange Regulation zu melden.
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