Einladung zur Ordentlichen Generalversammlung der LifeWatch AG Donnerstag, 09. Januar 2014 - 07:00
Einladung zur Ordentlichen Generalversammlung der LifeWatch AG
30. Januar 2014 um 10.00 Uhr (Türöffnung um 09:30 Uhr) im TECHNOPARK Zürich, Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich
Traktanden
1. Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung 2012
2. Verwendung des Bilanzergebnisses
3. Entlastung von Verwaltungsrat und Management
4. Änderung der Statuten
5. Änderung der Statuten zur Umsetzung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten
Aktiengesellschaften (VegüV)
6. Wiederwahl der bisherigen fünf Verwaltungsratsmitglieder
7. Wahl von neuen Mitgliedern des Verwaltungsrats
8. Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrats
9. Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses
10. Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
11. Wahl der Revisionsstelle
12. Vergütungen
Die ausführliche Traktandenliste mit den Anträgen des Verwaltungsrats entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF oder im Bereich Investor Relation der LifeWatch Website unter: http://www.irlifewatch.com/corporate-governance/agm-and-egm.aspx
Hinweise
Der Jahresbericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung sowie die Berichte der Revisionsstelle wie auch die Protokolle der Ordentlichen Generalversammlung vom 28. Juni 2012 und der Ausserordentlichen Generalversammlung vom 23. Januar 2013 liegen zur Einsichtnahme auf. Auf Wunsch kann jeder Aktionär von der Gesellschaft eine Kopie des Jahresberichts und der übrigen oben erwähnten Dokumente erhalten. Seit dem 30. April 2013 kann der Jahresbericht 2012 auch von der Internetseite der Gesellschaft, www.lifewatch.com, heruntergeladen werden.
Jene Aktionäre, die vor dem 27. Januar 2014, dem ersten Tag, an dem das Aktienregister geschlossen sein wird, im Aktienbuch als Aktionäre eingetragen sind, erhalten die Einladung zusammen mit einem Antwort- und Vollmachtformular (Anmeldung/Vollmachterteilung zur ordentlichen Generalversammlung) sowie einem Weisungsformular an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter (vgl. untenstehend zur Person des unabhängigen Stimmrechtsvertreters). Diese Aktionäre werden, sofern sie dies mit dem Antwortformular verlangen, eine Eintrittskarte erhalten. Aktionäre können auch bei Türöffnung eine halbe Stunde vor der Generalversammlung gegen Vorweisung des Antwortformulars ihre Eintrittskarte erhalten.
In der Zeit vom 27. Januar 2014 bis und mit dem 30. Januar 2014 werden keine Eintragungen im Aktienbuch vorgenommen.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können Drittpersonen, die keine Aktionäre zu sein brauchen, als ihre Bevollmächtigten bestimmen. In diesem Fall muss der Aktionär eine Eintrittskarte verlangen und sie vollständig ausgefüllt und unterzeichnet seinem Vertreter übergeben.
Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, sich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter im Sinne von Art. 689c OR und Art. 8 VegüV, Herrn lic. iur. Yves Endrass, Rechtsanwalt bei Stiffler & Partner, Rechtsanwälte, Dufourstrasse 101, Postfach 1072, CH-8034 Zürich, Email: unab.lifewatch@sharecomm.ch, vertreten zu lassen, indem sie das entsprechend gekennzeichnete Antwortschreiben sowie das ausgefüllte Weisungsformular unterzeichnet zurücksenden. Erhält er keine Weisungen, dann wird sich der unabhängige Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Im Falle einer Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters kann das ausgefüllte und unterschriebene Antwortschreiben inklusive dem ausgefüllten und unterschriebenen Weisungsformular auch gescannt und per Email an unab.lifewatch@sharecomm.ch gesendet werden.
Im Fall einer Vollmachterteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter braucht keine Eintrittskarte verlangt zu werden, sondern die Retournierung des ausgefüllten und unterzeichneten Antwort- und Vollmachtformulars sowie des ausgefüllten und unterzeichneten Weisungsformulars per Post oder Email genügt.

