Tamedia nimmt angekündigte Anzeige der Gewerkschaft Impressum zur Kenntnis – Arbeitszeiterfassung entspricht Praxis in der Medienbranche Montag, 13. Januar 2014 - 14:41
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| Tamedia nimmt angekündigte Anzeige der Gewerkschaft Impressum zur Kenntnis – Arbeitszeiterfassung entspricht Praxis in der Medienbranche |
Zürich, 13. Januar 2014 – Tamedia nimmt die heute Montag angekündigte Anzeige der Gewerkschaft Impressum zur Kenntnis. Impressum wirft der Schweizer Mediengruppe vor, die Arbeitszeiten in Deutschschweizer Redaktionen nicht entsprechend dem Arbeitsgesetz zu erfassen.
Tamedia bietet im Branchenvergleich überdurchschnittliche Arbeitsbedingungen und ist überzeugt, dass die dem Arbeitsinspektorat Stadt Zürich bekannte Dokumentation der Arbeitszeiten der Praxis in der Schweizer Medienbranche entspricht. Tamedia prüft derzeit, ob aufgrund der vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco per 1. Januar 2014 neu in Kraft gesetzten Weisung Anpassungen notwendig sind. Die Arbeit der Redaktionen orientiert sich jedoch in hohem Mass an der Nachrichtenaktualität. Sowohl Journalistinnen und Journalisten als auch Arbeitgeber sind deshalb bei der Umsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit weiterhin auf Flexibilität und einen verantwortungsvollen Umgang mit Arbeits- und Freizeit angewiesen. |
| Weitere Auskünfte: Christoph Zimmer, Leiter Unternehmenskommunikation Tamedia, Telefon +41 (0)44 248 41 35, E-Mail christoph.zimmer@tamedia.ch |

