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VBS - Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen – einfacher Zugang zu verbindlichen Grundstücksinformationen Freitag, 24. Januar 2014 - 08:45

Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen – einfacher Zugang zu verbindlichen Grundstücksinformationen

Bern, 24.01.2014 - Die Schweiz errichtet als eines der ersten Länder der Welt einen Kataster mit den öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB). Darin werden die für Grundstücke massgebenden behördlichen Einschränkungen systematisch dokumentiert und zentral veröffentlicht. Dies festigt die Rechtssicherheit im Bereich des Grundeigentums.

Im Jahr 2009 beschloss der Bundesrat, gemeinsam mit den Kantonen den ÖREB-Kataster zu entwickeln und zu finanzieren. Heute, am 24. Januar 2014, gehen die ersten fünf von acht Pilotkantone mit ihren ÖREB-Geoportalen online. Es sind dies Bern, Neuenburg, Nidwalden, Thurgau und Zürich. In diesen Kantonen kann ab sofort direkt auf den ÖREB-Kataster des Kantons oder Teilen davon zugegriffen werden. Jura und Obwalden werden ihr ÖREB-Geoportal etwas später im Jahr ebenfalls eröffnen und der Kanton Genf wird im Juni 2015 dazu stossen.

Auf nationaler Ebene wird der neue Kataster in mehreren Etappen eingeführt. Nach den Pilotkantonen werden die übrigen Kantone ab 2016 mit den Arbeiten beginnen. Sie können dabei auf den Erfahrungen der Pilotkantone aufbauen. Ende 2019 wird der ÖREB-Kataster dann in der ganzen Schweiz verfügbar sein.

Der ÖREB-Kataster - verbindliche Grundstücksinformationen aus einer Hand Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht einfach so nutzen, wie er will. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm der Gesetzgeber und die Behörden vorschreiben. Dabei ist eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Einschränkungen - die so genannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) - zu beachten. Bis heute war es nicht so einfach, die entsprechenden Informationen für ein bestimmtes Grundstück zusammenzutragen. Weil verschiedene Behörden bei den Einschränkungen eine Rolle spielen, war dazu oft ein zeitaufwendiger Gang von Amt zu Amt nötig. Dem schafft der ÖREB-Kataster nun Abhilfe: Im neuen Kataster sind die wichtigsten Beschränkungen pro Grundstück zuverlässig zusammengefasst und für alle Interessierten übersichtlich dargestellt. Davon profitieren nicht nur Grundeigentümer, sondern die verschiedensten Akteure des Immobilienmarktes wie auch öffentliche Verwaltungen und Behörden. Diesen steht mit dem neuen Kataster ein ausgezeichnetes Instrument zur Verfügung, um ihrer Informationspflicht auf effiziente Art nachzukommen.

Verständliche Informationen dank Plan und Text Eine ÖREB besteht immer aus einem Plan und einer Rechtsvorschrift. Im Plan wird festgelegt, für welches Gebiet eine bestimmte ÖREB gilt, beispielsweise eine Nutzungszone. In der Rechtsvorschrift wird definiert, was diese Einschränkung umfasst und welche Auswirkungen sie hat. Im Beispiel mit der Nutzungszone ist dies üblicherweise das Baureglement der Gemeinde. Genau diese verbindlichen Informationen - Pläne und Rechtsvorschriften - findet man im ÖREB-Kataster.

Adresse für Rückfragen:

Marc Nicodet Projektleiter ÖREB-Kataster swisstopo, Eidgenössische Vermessungsdirektion 031 963 22 73 marc.nicodet@swisstopo.ch

Herausgeber:

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