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Deutsche Bundesbank: Fortschritte auf dem Weg zur europäischen Bankenunion Mittwoch, 19. März 2014 - 14:17

Fortschritte auf dem Weg zur europäischen Banken­union

Die Mitglieder des Euro-Raums haben infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise  mit der Bankenunion eine grundlegende Reform des Rahmens der europäischen Finanzarchitektur in Gang gesetzt. Sie umfasst eine einheitliche Bankenaufsicht, einen einheitlichen Restrukturierungs- und Abwicklungsmechanismus sowie ein gemeinsames System der Einlagensicherung. Die Bankenunion soll die Finanzstabilität im Euro-Raum erhöhen, den grenzüberschreitenden Finanzbeziehungen besser Rechnung tragen und die enge Verknüpfung der Verschuldung von Finanzsektor und Staaten lockern, die sich in der Vergangenheit krisenverschärfend ausgewirkt hat. Die Bankenunion kann zur Stabilität des europäischen Bankensektors beitragen. Eine weitere europäische Integration auch in der Wirtschafts- und Fiskalpolitik könnte dabei unterstützend wirken.

EZB beaufsichtigt künftig rund 120 Institute

Seit den ersten politischen Diskussionen Mitte des Jahres 2012 sind bedeutende Fortschritte erzielt worden. So ist im November 2013 die Gesetzesgrundlage für einen einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM)  unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) in Kraft getreten. Damit startete eine zwölfmonatige Übergangsphase, nach deren Ablauf die EZB die Verantwortung für die Bankenaufsicht übernehmen wird.

Die Vorbereitungsarbeiten laufen auf Hochtouren, und inzwischen zeichnen sich Struktur und Arbeitsweise des künftigen Aufsichtsmechanismus deutlich ab. So wird die EZB die direkte Aufsicht über die rund 120 größten, bedeutenden Institute in den teilnehmenden Ländern übernehmen. In der Aufsichtspraxis wird sie dabei durch die nationalen Aufsichtsbehörden unterstützt. Hierunter fallen auch nationale Zentralbanken, die in Kooperation mit einer Aufsichtsbehörde für die Bankenaufsicht mitverantwortlich sind. Gemeinsame Aufsichtsteams aus Mitarbeitern von EZB und nationalen Aufsichtsbehörden werden die laufenden Aufsichtsaufgaben wahrnehmen. Für die weniger bedeutenden Banken bleiben dagegen weitgehend die nationalen Behörden zuständig, die ihre Aufgaben nach den Verordnungen und Weisungen der EZB wahrnehmen. Die Bankenaufsicht wird sich infolgedessen im Geltungsbereich des Aufsichtsmechanismus zunehmend vereinheitlichen.

Bis zum Start des Aufsichtsmechanismus im November 2014 sind jedoch noch einige Herausforderungen zu bewältigen. Eine umfassende Überprüfung der bedeutenden Banken soll Transparenz über die Risikolage der Institute schaffen und zugleich zu einer Vertrauensstärkung beitragen. Parallel dazu müssen die Aufsichtsteams an die Aufsichtspraxis herangeführt und die neu entwickelten Aufsichtsmethoden einem Praxistest unterzogen werden.

Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament

Auch der Rahmen für ein einheitliches Vorgehen bei der Restrukturierung und Abwicklung von Instituten nimmt konkretere Formen an. Der Gesetzgebungsprozess für die europäische Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen steht kurz vor Erlass und liefert die erforderlichen rechtlichen Instrumente zum Umgang mit Banken in Schieflage. Zudem einigte sich der Rat der Europäischen Union im Dezember 2013 auf Eckpunkte eines Mechanismus, der die Entscheidungsfindung über die Abwicklung von Banken im Geltungsbereich des Aufsichtsmechanismus auf die europäische Ebene verlagert (Single Resolution Mechanism, SRM). Derzeit wird darüber mit dem Europäischen Parlament verhandelt. Dieser Mechanismus soll auch einen europäischen Abwicklungsfonds umfassen.

Die Einrichtung eines einheitlichen Einlagensicherungssystems ist derzeit nicht in Planung. Im Dezember 2013 einigten sich jedoch der Europäische Rat und das Europäische Parlament darauf, die nationalen Sicherungssysteme weiter zu harmonisieren.