Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Informationsaustausch in Sachen OECD-Mindestbesteuerung Mittwoch, 29. Januar 2025 - 13:12
Bern, 29.01.2025 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 die Vernehmlassung zur Genehmigung der völkerrechtlichen Grundlage zum Informationsaustausch in Sachen OECD-Mindestbesteuerung eröffnet. Die betroffenen multinationalen Unternehmensgruppen sollen künftig die Informationen zentral in einem Staat einreichen können. Die am Informationsaustausch beteiligten Staaten sollen zudem prüfen können, ob die Steuerberechnungen multinationaler Unternehmensgruppen korrekt sind. Die Vernehmlassung dauert bis zum 8. Mai 2025. Die nationale Implementierung ist nicht Gegenstand dieser Vorlage. Der Bundesrat verfolgt die internationalen Entwicklungen eng.
Der Bundesrat hat im Dezember 2023 die Mindestbesteuerung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für inländische Unternehmen per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Im September 2024 hat der Bundesrat zudem entschieden, die sogenannte Income Inclusion Rule (IIR) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.
Das zuständige Gremium der OECD/G20 hat die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Informationsaustausch zur OECD-Mindestbesteuerung (Global Anti-Base Erosion, GloBE-Vorschriften) im Januar 2025 publiziert. Die GloBE-Vereinbarung bildet die völkerrechtliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen den beteiligten Staaten. Diese sollen über die notwendigen Informationen verfügen, um prüfen zu können, ob multinationale Unternehmensgruppen die Steuerberechnung korrekt und in Übereinstimmung mit den GloBE-Vorschriften durchführen. Die GloBE-Vereinbarung soll es betroffenen multinationalen Unternehmensgruppen aber auch vereinfachen, ihrer Informationspflicht im Rahmen der Mindestbesteuerung nachzukommen. Künftig sollen sie die relevanten Informationen zentral in einem Staat einreichen können. Der erste Informationsaustausch im Rahmen der GloBE-Vereinbarung soll 2026 erfolgen.
Vorliegend soll die völkerrechtliche Grundlage genehmigt werden, um am Informationsaustausch in Sachen OECD-Mindeststeuer teilzunehmen. Nach Einschätzungen des Bundesrates dürften viele Staaten, die die Mindestbesteuerung umgesetzt haben, folgen, nebst den EU-Mitgliedstaaten etwa Australien, Grossbritannien, Japan, Kanada, Norwegen und Südkorea. Die nationale Umsetzung erfolgt in einem separaten Gesetzesentwurf, der voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 in die Vernehmlassung geschickt wird.
Der Bundesrat verfolgt die internationalen Entwicklungen bei der OECD-Mindestbesteuerung eng. Die Schweiz agiert wie bisher mit dem Ziel, Rechtssicherheit für die in der Schweiz ansässigen Unternehmen zu schaffen und das Steuersubstrat in der Schweiz zu sichern.
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