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Beschlüsse der Generalversammlung von Newron Donnerstag, 27. März 2014 - 17:31

Beschlüsse der Generalversammlung von Newron

Mailand, Italien, 27. März 2014 – Newron Pharmaceuticals S.p.A. („Newron“, SIX: NWRN), ein Forschungs- und Entwicklungsunternehmen mit Schwerpunkt auf innovativen Therapien für Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS) und Schmerzen, gibt bekannt, dass an der Generalversammlung von heute, 27. März 2014, in Bresso (Mailand), Italien, die folgenden Beschlüsse mit überwältigenden Mehrheiten der teilnehmenden Aktionärsstimmen gefällt worden sind:

1.

Bestätigung der Bilanz per 31. Dezember 2013;

2.

Änderung von Artikel 14 der Gesellschaftsstatuten (Verwaltungsrat – Zusammensetzung).

3.

Ernennung des Verwaltungsrats für die Dreijahresperiode 2014-2016, das heisst, bis zu der Genehmigung der Bilanz per 31. Dezember 2016, bestehend aus den folgenden Personen:

Ulrich Köstlin, als Präsident und nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied;

Stefan Weber, in seiner Eigenschaft als Delegierter des Verwaltungsrats (amministratore delegato);

Patrick Langlois, als nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied;

Hanns Moehler, als nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied;

Bo Jesper Hansen, als nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied;

Robert Leslie Holland, als nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied;

Luca Benatti, als nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied

Donald deBethizy, als nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied:

Neufestsetzung der Entschädigung des Verwaltungsrats.

4.

Erhöhung des Aktienkapitals, gegen Einzahlung, trennbar, unter Ausschluss des Optionsrechts, um einen Nennwert von maximal Euro 236.719,40 und somit höchstens 1.183.597 Stammaktien der Newron Pharmaceuticals S.p.A. und, in jedem Fall, innerhalb von 10% des Aktienkapitals im Sinne von Artikel 2441, Absatz 4, zweiter Teil, des italienischen Zivilgesetzbuchs (Codice civile) und von Artikel 6 der Gesellschaftsstatuten. Änderung von Artikel 6 der Gesellschaftsstuten (Aktienkapital).

5.

Delegation an den Verwaltungsrat gemäss Art. 2443 des italienischen Zivilgesetzbuchs einer Aktienkapitalerhöhung gegen Einzahlung, trennbar, um einen Nennbetrag von maximal 375.844,00 EUR und somit um höchstens 1.879.220 Newron Stammaktien mit den gleichen Merkmalen der bestehenden Aktien, die in einem oder mehreren Schritten den Aktionären von Newron und einem oder mehreren qualifizierten Investoren unter Ausschluss des Optionsrechts gemäss Art. 2441, Paragraph 5 des italienischen Zivilgesetzbuches zur Zeichnung angeboten wird. Anpassung von Artikel 6 der Gesellschaftsstatuten (Aktienkapital).

6.

Unter der Bedingung der Umsetzung der oben erwähnten Aktienkapitalerhöhung, wie unter Punkt 5 der aktuellen Sitzung näher beschrieben, gesamter oder teilweiser Widerruf eines solchen Anteils der Aktienkapitalerhöhung – mit Optionsrecht, genehmigt durch die ordentliche Generalversammlung am 2. April 2010, trennbar, gegen Einzahlung, bis zu einem Maximalbetrag von nominal 375.844 Euro, durch die Emission einer maximalen Anzahl an Newron-Stammaktien von 1.879.220 – der gemäss Punkt 5 dieser Traktanden gezeichneten Kapitalerhöhung entspricht.

An der Generalversammlung waren 42.4% des Kapitals von Newron bestehend aus 11‘835‘977 Aktien vertreten.

Über Newron Pharmaceuticals

Newron (SIX: NWRN) ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das sich auf neuartige Therapien für Erkrankungen des Zentralen Nervensystems (ZNS) und Schmerzen konzentriert. Das Unternehmen ist in Bresso bei Mailand, Italien, domiziliert. Basierend auf den Phase III-Resultaten von Safinamide zur Therapie der Parkinson’s-Krankheit arbeitet Newron zusammen mit seinen Partnern an der Einreichung der weltweiten Registrierungsanträge für das Produkt. Die Zambon Group besitzt die globalen Vermarktungsrechte an Safinamide mit Ausnahme Japans und anderer Schlüsselregionen Asiens und Meiji Seika hat die Rechte, Safinamide in Japan und anderen asiatischen Schlüsselregionen zu entwickeln und zu vermarkten. Zusätzliche Projekte von Newron konzentrieren sich auf vielversprechende seltene Krankheiten und befinden sich in unterschiedlichen Stadien der präklinischen und klinischen Entwicklung, darunter sNN0031 für die Parkinson’s Krankheit, Sarizotan für das Rett-Syndrom, sNN0029 für ALS, Ralfinamide für bestimmte Schmerzindikationen und NW-3509 als mögliche erste Add-on-Therapie für die Behandlung von Schizophrenie. www.newron.com

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