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LECLANCHE SA kündigt eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist für den Geschäftsbericht 2024 an und veröffentlicht die ungeprüften Kennzahlen für 2024 Dienstag, 29. April 2025 - 18:14

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Leclanché SA / Schlagwort(e): Jahresergebnis

29.04.2025 / 18:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR

 

YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 29. April, 2025 – In ihrer Entscheidung vom 29. April, 2025, genehmigte die SIX Exchange Regulation AG eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist des Geschäftsberichts 2024 von LECLANCHE SA (SIX: LECN) („Leclanché" oder das „Unternehmen") bis zum 31. Mai 2025. 

Leclanché ist bei der Fertigstellung des Geschäftsberichts 2024 auf mehrere Hindernisse gestoßen, darunter:

  • Die verspätete Fertigstellung der am 26. März 2025 angekündigten Umwandlung von Schulden in Eigenkapital, um eine Überschuldungssituation vor der Fertigstellung des Jahresabschlusses 2024 mit einer Nachrangigkeit des gleichen Schuldenbetrags gegenüber SEF-LUX[1] zu beheben, was - neben anderen Gründen - auch zu einer verspäteten Fertigstellung sowohl des konsolidierten Abschlusses als auch der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften geführt hat.
  • Die laufenden Bemühungen um eine Überbrückungsfinanzierung, die den Zeitraum bis zur erwarteten Finanzierung durch Pinnacle International Venture Capital Limited abdecken soll, welche am 7. Februar 2025 bekannt gegeben wurde, hinderten Leclanché daran, die Fortführungsrechnung des Geschäftsberichts 2024 fertigzustellen und verzögerten mehrere Prüfungsaufgaben.  

Das Unternehmen arbeitet daran, die verbleibenden offenen Punkte mit seinen Wirtschaftsprüfern und dem Verwaltungsrat zu klären und bleibt zuversichtlich, dass es seinen Geschäftsbericht 2024 vor oder am 31. Mai 2025 veröffentlichen kann.

Leclanché gibt die ungeprüften Finanzkennzahlen für das Jahr 2024 bekannt: Im Jahr 2024 erreichten die konsolidierten Gesamteinnahmen des Unternehmens 19,6 Millionen CHF, wobei der Kundenumsatz 17,4 Millionen CHF betrug, was eine deutliche Steigerung gegenüber den 11,8 Millionen CHF des ersten Halbjahres darstellt. Während die Einnahmen aus Kundenverträgen, die nach IFRS verbucht wurden, im Vergleich zu 2023 nur geringfügig angestiegen sind, ist es wichtig, die in der Bilanz ausgewiesenen abgegrenzten Nettoeinnahmen[2] in Höhe von 1,2 Millionen CHF hervorzuheben. Dabei handelt es sich um zusätzliche, den Kunden in Rechnung gestellte Beträge, die noch nicht als Umsatz verbucht wurden, was das umsichtige Finanzmanagement von Leclanché unterstreicht und den gesicherten Umsatz für 2025 widerspiegelt.

Das Unternehmen verzeichnete einen ungeprüften Nettoverlust von CHF (67,0) Millionen für das Jahr, was einer Verbesserung von fast 5% gegenüber dem Verlust von CHF (70,5) Millionen im Jahr 2023 entspricht. Diese Verbesserung ist in erster Linie auf die Auflösung von Rückstellungen für Verluste bei der Beendigung von Projekten zurückzuführen, die 2024 eingestellt wurden.

Per 31. Dezember 2024 blieb die Bilanz mit einer Bilanzsumme von CHF 108,8 Millionen im Vergleich zu CHF 106,1 Millionen im Jahr 2023 stabil, was die anhaltende finanzielle Disziplin und die strategische Ausrichtung des Unternehmens unterstreichen.

In ihrem Entscheid vom 29. April 2025 hat die SIX Exchange Regulation AG Leclanché aufgefordert, den untenstehenden Auszug in diese Ad-hoc-Mitteilung einzufügen:

Die vorübergehende Befreiung von der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2024 und von der Einreichung dieses Berichts bei der SIX Exchange Regulation AG bis spätestens 31. Mai 2025 wird unter folgenden Vorbehalten (lit. a) und Bedingungen (lit. b) gewährt:

 

  1. Die SIX Exchange Regulation AG wird den Handel der Namenaktien der Leclanché S.A. in der Regel kurzfristig gemäss Art. 57 der Kot- und Börsenvorschriften [LR] kurzfristig, falls der Jahresbericht 2024 nicht gemäß den Bestimmungen zur Ad-hoc-Publizität (Art. 53 der Kot- und Börsenvorschriften [LR] in Verbindung mit der Ad-hoc-Publizitätsrichtlinie [DAH]) veröffentlicht und bis spätestens Samstag, 31. Mai 2025, 23.59 Uhr MEZ, bei der SIX Exchange Regulation AG eingereicht wird.

 

  1. Leclanché SA ist verpflichtet, bis spätestens Mittwoch, 30. April 2025, 7.30 Uhr MEZ, eine Mitteilung gemäss den Bestimmungen über die Ad-hoc-Publizität über diesen Entscheid zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung muss enthalten:
    • die unveränderte Wiedergabe des Wortlauts von Ziff. I. dieses Entscheids in unveränderter Form an prominenter Stelle;
    • die Gründe für das Gesuch der Emittentin um Fristverlängerung für die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2024 und dessen Hinterlegung bei der SIX Exchange Regulation AG;
    • Die SIX Exchange Regulation AG wird die vom Emittenten regelmäßig veröffentlichten ungeprüften Kennzahlen, insbesondere Nettoumsatz, EBITDA, EBIT, Reingewinn/-verlust, Bilanzsumme und Eigenkapital, im Zusammenhang mit den Jahresergebnissen 2024 des Emittenten veröffentlichen.

 

Weitere Informationen finden Sie unter info@leclanche.com oder unter www.leclanche.com.

 

 

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