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nebag ag: Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung genehmigtes Kapital Mittwoch, 09. April 2014 - 22:43
09.04.2014 – NEBAG AG
nebag ag: Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung genehmigtes Kapital
nebag ag / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung 09.04.2014 19:00 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR --------------------------------------------------------------------------- Der Verwaltungsrat der nebag ag beantragt der Generalversammlung vom 2. Mai 2014 die Bildung von genehmigtem Kapital im Umfang von höchstens CHF 19'090'000 durch die Ausgabe von höchstens 4'150'000 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 4.60. Mit der Platzierung von genehmigtem Kapital kann die nebag ag auf grosses Investoreninteresse reagieren und ihre Liquiditätsbedürfnisse decken. Sofern die Generalversammlung dem Antrag des Verwaltungsrats folgt, kann der Verwaltungsrat bei Bedarf das genehmigte Kapital ausüben und damit schnell und flexibel neue Beteiligungen erwerben oder bestehende Beteiligungen ausbauen, auch wenn zur Zeit noch keine konkreten Investitionspläne bestehen. Da die nebag ag weitgehend fixe Kosten aufweist, führt die Platzierung von genehmigtem Kapital in der Regel auch zu tieferen prozentualen Administrationskosten der Gesellschaft, d.h. einer tieferen Total Expense Ratio (TER). Gleichzeitig wird sich die nebag ag beim Ausgabepreis am NAV der Aktie orientieren, um eine Verwässerung zu vermeiden. Damit stellt sich die Gesellschaft in den Dienst der Interessen der bestehenden Aktionäre. Das genehmigte Kapital soll in einem beschränkten Umfang neuen Investoren zugewiesen oder über ein Bezugsrecht allen Aktionären angeboten werden.
