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Ethos News: Generalversammlungen von UBS und Credit Suisse Group: Ethos lehnt Décharge und Vergütungen ab Dienstag, 15. April 2014 - 16:09

15.04.2014 - Generalversammlungen von UBS und Credit Suisse Group: Ethos lehnt Décharge und Vergütungen ab

Die Ethos Stiftung empfiehlt, an den Generalversammlungen von UBS (7. Mai) und Credit Suisse Group (9. Mai) den Verwaltungsräten die Entlastung zu verweigern und die Vergütungsberichte abzulehnen. 2013 wurden die variablen Vergütungen der Geschäftsleitungen und Mitarbeitenden beider Banken erneut erhöht, obwohl neue Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von CHF 1,8 Milliarden (UBS) und CHF 2,1 Milliarden (Credit Suisse Group) gebildet werden mussten.

Sowohl bei der UBS als auch bei der Credit Suisse Group (CSG) waren die 2013 neu gebildeten Rückstellungen doppelt so hoch wie die an die Aktionäre auszuzahlende Dividende. Zudem kamen neue Fakten zum Verkauf von Finanzprodukten, zum Umgang mit den Steuerangelegenheiten in den USA sowie zu mutmasslichen Währungsmanipulationen (UBS) ans Licht. Diese Elemente belegen die ernsten Schwierigkeiten der Verwaltungsräte bei der Kontrolle der von den beiden Banken ausgeführten Geschäfte. Ethos empfiehlt daher, den Verwaltungsräten die Décharge zu verweigern.

Parallel dazu beträgt der Gesamtbetrag der für die Mitarbeitenden vorgesehenen variablen Vergütung bei der UBS CHF 3,2 Milliarden (Zunahme von 28%) und bei der CSG 3,6 Milliarden (Zunahme von 6%). Insbesondere erhielten Mitarbeitende, die risikoreiche Geschäfte eingehen (die sogenannten "Risktaker"), d.h. etwa 550 Personen bei der UBS und 500 bei der CSG, durchschnittlich CHF 1,9 Millionen pro Person bei der UBS und CHF 2,6 Millionen bei der CSG, 80% davon als variable Vergütung. Gleichzeitig wurden in der Europäischen Union sehr strenge Regelungen eingeführt, um die von den betroffenen Mitarbeitenden eingegangenen Risiken zu begrenzen. Ethos empfiehlt deshalb, bei der Konsultativabstimmung die Vergütungsberichte der beiden Banken abzulehnen.

UBS: Ja zur Umsetzung der Minderinitiative. Nein zur Wiederwahl der externen Revisionsstelle

Bei der UBS unterstützt Ethos die zur Umsetzung der Minder-Initiative notwendige Revision der Statuten. Die Bank plant hier, im Voraus (prospektiv) über die feste Vergütungen abzustimmen. Über variablen Vergütungen wird hingegen erst nachträglich (retrospektiv) abgestimmt, wenn die Ergebnisse bekannt sind.

Ethos empfiehlt hingegen, gegen die Wiederwahl von Ernst & Young, Revisionsstelle der UBS seit 1997, zu stimmen. Hier sei erwähnt, dass 2013 von dieser Revisionsstelle Gesamthonorare von CHF 116 Millionen in Rechnung gestellt wurde. Ethos ist mit der Qualität der Rechnungsprüfung in den letzten Jahren unzufrieden. So wurde z. B. keiner der jüngsten Skandale, in die die UBS verwickelt war, aufgedeckt.

Credit Suisse Group: Nein zu den Statutenänderungen und zur Erhöhung des bedingten Kapitals für Mitarbeiter-Aktien

Die im Rahmen der Umsetzung der Minder-Initiative vorgeschlagenen Statutenänderungen sehen vor, dass über die Vergütung der Geschäftsleitung "im Voraus oder nachträglich" abgestimmt werden kann. Diese Abstimmungsmodalitäten sind zu ungenau. Insbesondere sieht sich Ethos nicht in der Lage, im Voraus einen Höchstbetrag für die variable Vergütung zu genehmigen, ohne im Detail über die zu erreichenden Leistungskriterien und -ziele informiert zu sein.

Weiterhin beantragt die CSG eine Erhöhung des für Mitarbeiter-Aktien bestimmten bedingten Kapitals. Dieses Kapital (2,57% des Aktienkapitals) ist für Beteiligungspläne bestimmt, die eine Jahreszuteilung an Mitarbeitende von mehr als 3% des Aktienkapitals der Bank vorsieht. Angesichts der damit einhergehenden jährlichen Verwässerung und der exzessiv hohen Gesamtzahl an betroffenen Aktien empfiehlt Ethos, die beantragte Erhöhung des bedingten Kapitals abzulehnen.

Stimmempfehlungen UBS

Stimmempfehlungen Credit Suisse Group ______________________________________________________________

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