KOF: Auftakt zu neuen Zollrunden: Auswirkungen moderat – aber Nachteil gegenüber der EU Samstag, 25. Juli 2026 - 17:29
Nun gilt für viele Schweizer Exporte in die USA eine gesamte Zollbelastung von 12.5%. Für die gesamte Schweizer Wirtschaft dürften die Auswirkungen moderat sein. Allerdings besteht ein Wettbewerbsnachteil gegenüber der EU und abzuwarten bleibt, wie die Zollregelungen für die Pharmaindustrie konkret aussehen werden.
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Die US-Regierung hat nun den bisherigen provisorischen Zollaufschlag durch eine neue Regelung ersetzt. Für die meisten betroffenen Schweizer Waren gilt neu eine gesamte Zollbelastung von bis zu 12.5%, wobei die MFN-Zölle (der sogenannte Meistbegünstigungszollsatz der WTO) angerechnet werden. Für Waren aus der EU liegt diese Grenze bei 10%. Die unterschiedliche Behandlung beruht nicht auf Hinweisen, wonach Schweizer Exporte stärker mit Zwangsarbeit verbunden wären. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass die EU bereits ein ausdrückliches Importverbot für unter Zwangsarbeit hergestellte Produkte beschlossen hat, während die Schweiz aus Sicht der USA noch nicht über eine vergleichbare zollrechtliche Regelung verfügt.
Für die Schweiz bedeutet der Entscheid keine Rückkehr zu den sehr hohen Zöllen des vergangenen Jahres. Gesamtwirtschaftlich betrachtet dürfte die Zolldifferenz zur EU das Bruttoinlandprodukt (BIP) um deutlich weniger als 0.1% reduzieren. Für einzelne Unternehmen kann die Zolldifferenz dennoch spürbar sein: Bei knappen Margen können 2.5 Prozentunkte über Preise, Marktanteile oder Standortentscheide mitbestimmen – besonders im Wettbewerb mit EU-Anbietern. Betroffen sind vor allem exportorientierte Branchen, die auf dem US-Markt direkt mit europäischen Unternehmen konkurrieren. Hinzu kommt die anhaltende Unsicherheit in den globalen Lieferketten.

Für die weitere Entwicklung ist insbesondere die Zollsituation in der Pharmaindustrie wichtig. Patentierte Arzneimittel fallen nicht unter die neue 12.5-Prozent-Regelung, sondern unter ein separates US-Zollregime, das aktuell für Schweizer Produkte eine gesamte Zollbelastung von bis zu 15 Prozent vorsieht. Die Einführung erfolgt je nach Unternehmen ab Ende Juli oder Ende September; Generika sind vorerst ausgenommen, und firmenspezifische Preis- und Produktionsvereinbarungen können zu tieferen Zöllen führen. «Wegen des hohen Anteils der Pharmaexporte an den gesamten Schweizer Exporten wird die Entwicklung der Schweizer Wirtschaft wesentlich davon abhängen, welche Pharmaunternehmen und Produkte von den Ausnahmen profitieren und ob in den weiteren Verhandlungen günstigere Bedingungen erreicht werden», ordnet Jan-Egbert Sturm, KOF Direktor, die Regelungen für die Pharmaindustrie ein.
Hans Gersbach, KOF Direktorium, fügt hinzu: «Die Richtung der US-Handelspolitik ist berechenbar: mehr Druck über Zölle zur Produktion in den USA und mehr handelspolitische Hebel im geopolitischen Wettbewerb mit China. Unberechenbar bleiben Rechtsgrundlage, Zeitpunkt und Ausnahmen.»

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