Publiziert in: Marktpuls, Unternehmen
Frei

Leclanché gibt vorübergehende Ausnahme von der Offenlegungspflicht im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 bekannt Donnerstag, 10. September 2026 - 22:10

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Die Leclanché SA (SIX: LECN) gibt bekannt, dass der Emittentenausschuss eine vorübergehende Befreiung von der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 gewährt hat. Dieser ist bis spätestens 30. September 2026 bei der SIX Exchange Regulation AG einzureichen.
Die vollständige Medienmitteilung finden Sie im Anhang.