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Generalversammlung von Santhera stimmt allen Anträgen des Verwaltungsrates zu Dienstag, 20. Mai 2014 - 12:39

Liestal, Schweiz, 20. Mai 2014 - Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) gibt bekannt, dass an der heutigen Generalversammlung eine klare Mehrheit der Aktionäre für alle Anträge des Verwaltungsrates gestimmt hat. Die Aktionäre sprachen sich insbesondere für die vorgeschlagene Gewinnverwendung sowie die Verlängerung und Erhöhung von genehmigtem respektive bedingten Kapitalien aus. Präsident Martin Gertsch und Jürg Ambühl wurden als Mitglieder des Verwaltungsrates wiedergewählt.

Insgesamt waren 2 057 189 Aktien oder 44.9 % des Aktienkapitals an der Generalversammlung vertreten. Details zu den Traktanden sind auf der Unternehmenswebseite www.santhera.com unter Investors/Shareholders' Meeting verfügbar.

Die Aktionäre genehmigten den Jahresbericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung für das Jahr 2013. Die Generalversammlung nahm die Berichte der Revisoren zur Kenntnis und entlastete die Organe der Gesellschaft. Die Aktionäre stimmten auch der Erneuerung des genehmigten Kapitals sowie der Schaffung von zusätzlichem bedingtem Kapital zu. Ausserdem wurden verschiedene Statutenänderungen als Folge der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften («Minder-Initiative») angenommen.

Martin Gertsch und Jürg Ambühl wurden als Mitglieder des Verwaltungsrates bestätigt, Herr Gertsch auch als dessen Präsident. Beide Herren wurden zudem als Mitglieder des Vergütungsausschusses gewählt. Schliesslich wurde Ernst & Young, Basel, als Revisionsstelle bestätig und Balthasar Settelen, Basel, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter. Alle Wahlen gelten für ein Jahr.

«Wie von der letztjährigen Generalversammlung beauftragt, haben wir unsere Produkte weiterentwickelt und so deren Wert gesteigert», kommentierte Martin Gertsch, Präsident des Verwaltungsrates. «Die positiven Studienresultate aus der Phase-III-Studie in Duchenne-Muskeldystrophie sind ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft von Santhera. Wir erwarten weiteres Interesse seitens bestehender und neuer Investoren sowie möglicher Lizenzpartner und somit kurz- bis mittelfristig erste Lizenzeinnahmen. Ausserdem haben wir kürzlich den Zulassungsantrag für Raxone® zur Behandlung von Leber Hereditärer Optikusneuropathie eingereicht. Wir erwarten den Entscheid der Europäischen Arzneimittelbehörde im ersten Halbjahr 2015.» Zur aktuellen Finanzlage erklärte er: «Wir werden unsere Geschäftstätigkeit mit Einkünften aus den Verkäufen von Raxone®, möglichen Lizenzverträgen sowie dem sorgsamen Verwenden des genehmigten und bedingten Kapitals finanzieren.»

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Über Santhera
Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein auf die Entwicklung und Vermarktung innovativer Medikamente zur Behandlung seltener neuromuskulärer und mitochondrialer Krankheiten fokussiertes Schweizer Spezialitätenpharmaunternehmen.

Santhera hat kürzlich einen Zulassungsantrag bei der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) für Raxone® zur Behandlung von Leber Hereditärer Optikusneuropathie (LHON) eingereicht. Das Dossier enthält zusätzliche klinische Wirksamkeitsdaten und wurde mit den regulatorischen Behörden mehrerer EU-Mitgliedsstaaten vorbesprochen. Die Substanz hat in der EU und in den USA Orphan-Drug-Status. Raxone® wäre das erste Medikament, das zur Behandlung von LHON zugelassen ist und die unbehandelt zur dauerhaften Erblindung führt. Die Entscheidung der EMA wird für die erste Hälfte 2015 erwartet. Bereits im vergangenen Januar 2014 hat die französische Arzneimittelbehörde ANSM eine temporäre Zulassung für Raxone® zur Behandlung von LHON-Patienten in Frankreich erteilt. Diese Zulassung basiert im Wesentlichen auf dem gleichen Datensatz wie das Zulassungsgesuch in der EU.

Mitte Mai 2014 gab Santhera positive Resultate der Phase-III- Studie DELOS in Duchenne-Muskel­dystrophie (DMD) bekannt. In dieser Studie wurden 65 DMD-Patienten im Alter zwischen 10 und 18 Jahren randomisiert, welche nicht gleichzeitig Steroide einnahmen. Die Studie erreichte mit statistischer Signifikanz den primären Endpunkt, den Unterschied zwischen Catena®/Raxone® und Plazebo in der maximalen expiratorischen Atemflussrate über den Behandlungszeitraum von 52 Wochen. Die maximale expiratorische Atemflussrate (Peak Expiratory Flow) ist eine Messgrösse für die Kraft der Atemmuskulatur, deren Abnahme ein wesentlicher Faktor für die Morbidität und Mortalität in DMD darstellt. Catena®/Raxone® war bei der eingesetzten Tagesdosis von 900 mg gut verträglich und die Häufigkeit von Nebenwirkungen vergleichbar mit Plazebo.

Santhera arbeitet ausserdem zusammen mit den US-amerikanischen National Institutes of Health an einer Plazebo-kontrollierten Phase-II-Studie zur Behandlung primär-progredienter Multipler Sklerose (ppMS), einer momentan nicht behandelbaren Krankheit, von der etwa 60 000 Patienten in Nordamerika und 85 000 Patienten in Europa betroffen sind.

Santhera hält die globalen Kommerzialisierungsrechte für alle Entwicklungsprogramme von Catena®/Raxone®. Weitere Informationen zu Santhera finden Sie unter www.santhera.com.

Catena® und Raxone® sind eingetragene Marken von Santhera Pharmaceuticals.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an
Thomas Meier, Chief Executive Officer
Tel. +41 61 906 89 64
thomas.meier@santhera.com

Disclaimer / Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Publikation stellt weder ein Angebot noch eine Einladung dar, Wertschriften von Santhera Pharmaceuticals Holding AG zu erwerben oder zu zeichnen. Diese Veröffentlichung kann gewisse in die Zukunft gerichtete Aussagen über Santhera und ihre Geschäftsaktivitäten enthalten. Solche Aussagen beinhalten gewisse Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die zur Folge haben können, dass tatsächlich erzielte Geschäftsresultate, die finanzielle Verfassung, die Leistungsfähigkeit und die Zielerreichung wesentlich von dem abweichen, was in solchen Aussagen implizit oder explizit erwähnt ist. Leserinnen und Leser sollten diesen Aussagen daher kein übermässiges Gewicht beimessen; dies ganz besonders nicht im Zusammenhang mit Verträgen oder Investitionsentscheiden. Santhera übernimmt keine Verpflichtung, diese in die Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren.

Diese Mitteilung ist eine Übersetzung der verbindlichen englischen Originalversion.