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Medienmitteilung Schweizerischer Baumeisterverband: Taugliche Grundlage zur Umsetzung des neuen Zuwanderungsartikels Freitag, 20. Juni 2014 - 17:25

 
  
 
  
 

20.06.14 | Medienmitteilung

Taugliche Grundlage zur Umsetzung des neuen Zuwanderungsartikels

Der Schweizerische Baumeisterverband erachtet das vom Bundesrat heute vorgelegte Konzept als taugliche Grundlage zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels zur Zuwanderung.

 

Positiv ist, dass der Bundesrat massgeblich auf die Interessen der Wirtschaft und der Sozialpartner abstellen will und eine bessere Nutzung des inländischen Arbeitspotentials anstrebt. Begrüssenswert ist insbesondere auch, dass die Bilateralen Verträge nicht gefährdet werden sollen und dass die Wiedereinführung des Saisonnierstatuts vom Bundesrat ausdrücklich abgelehnt wird.

 

Ein Fragezeichen setzt der Schweizerische Baumeisterverband aber unter anderem bei der vorgesehen Kontingentierung der Aufenthaltsbewilligungen zwischen 4 und 12 Monaten (L-Bewilligung).

 

Entscheidend wird nun sein, wie diese Grundsätze in einem konkreten Gesetzesentwurf umgesetzt werden. Erst im Rahmen der Vernehmlassung wird der Baumeisterverband sich zu den Massnahmen im Einzelnen detailliert äussern können.

 

Weitere Auskünfte:

- Werner Messmer, Zentralpräsident SBV, Tel. 079 445 77 89,werner.messmer@messmer.ch

- Dr. Daniel Lehmann, Direktor SBV, Tel. 079 129 11 52, dlehmann@baumeister.ch

- Martin A. Senn, Vizedirektor, Leiter Politik + Kommunikation, Tel. 079 301 84 68,msenn@baumeister.ch

 
  
 
  
 

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