Kanton Zürich: Die angedachten Korrekturen des Bundesrats am Finanzausgleich gehen dem Regierungsrat zu wenig weit Donnerstag, 26. Juni 2014 - 09:50
Zürich setzt sich für einen effizienten und gerechten Finanzausgleich ein
26.06.2014 - Medienmitteilung
Der Regierungsrat steht weiter hinter dem Finanzausgleich NFA als nationales Solidaritätswerk und begrüsst es, dass sich der Bundesrat teilweise für Korrekturen ausgesprochen hat. Diese gehen dem Regierungsrat aber zu wenig weit, wie er in seiner Stellungnahme schreibt: Die ausgewiesenen Zentrumslasten müssen abgegolten werden.
Der Kanton Zürich ist mit derzeit rund 367 Millionen Franken der grösste Nettozahler des NFA. Deshalb hat der Regierungsrat ein starkes Interesse daran, dass die beträchtlichen Summen des nationalen Finanzausgleichs effizient eingesetzt werden und die Geberkantone fair behandelt werden. Nur so wird es nach Überzeugung des Regierungsrates gelingen, auch in der Bevölkerung der ressourcenstarken Kantone für den NFA eine solide und langfristige politische Abstützung zu finden.
Ein Schritt in die richtige Richtung
Der zweite NFA-Wirksamkeitsbericht des Bundesrates hat gezeigt, dass der 2008 gestartete Ausgleich grundsätzlich funktioniert: Alle Kantone sind dank dem Ressourcenausgleich auf die gesetzlich anvisierte Mindestausstattung von 85 Prozent des schweizerischen Ressourcenpotenzials gekommen. In den Jahren 2012 bis 2014 ist dieses Ziel mit 86,1 Prozent sogar klar übertroffen worden. Deshalb will der Bundesrat die Überdotierung des Ressourcenausgleichs für die nächste Vierjahresperiode von 2016 bis 2019 um 279 Millionen Franken reduzieren. Der Regierungsrat hält diese Anpassung für folgerichtig. Zürich würde davon mit 31 Millionen Franken profitieren.
Als stossende Ungleichbehandlung bemängelt der Regierungsrat schon seit Jahren, dass die Sonderlasten der Kantone im NFA ungleich entschädigt werden. Dies obwohl der Bundesrat schon seit Jahren eine Korrektur in Aussicht gestellt und inzwischen dreimal wissenschaftlich hat ermitteln lassen, dass die soziodemografischen und die geografisch-topografischen Sonderlasten in der Realität sehr ungleich hoch sind. Die Sonderlasten der Berggebiete werden zu 35 Prozent entschädigt, jene der Kernstädte hingegen nur zu 4,3 Prozent. Nach Ansicht des Regierungsrates verstösst es gegen Treu und Glauben, wenn der Bundesrat aus politischen Gründen weiterhin an dieser Benachteiligung der Kantone mit grossen Städten und ihren spezifischen Problemen festhält. Gemäss Regierungsrat muss der soziodemografische Ausgleich vom Bund substanziell aufgestockt werden.
Abgegebene Versprechen einlösen
Dem Regierungsrat geht es mit seinen Forderungen insbesondere um mehr Gerechtigkeit und Effizienz beim Ausgleich. Das gilt auch für die nachgewiesene Tatsache, dass die Kantone das Potenzial der juristischen Personen steuerlich weniger stark ausschöpfen können als jenes der natürlichen Personen. Weil der NFA aber diesen Unterschied nicht berücksichtigt, werden insbesondere Zentrumskantone wie Zürich, Basel und Genf benachteiligt, da ihnen ein zu hohes Ressourcenpotenzial belastet wird. Der Regierungsrat weist den Bundesrat darauf hin, dass es für das ganze Land kontraproduktiv ist, wenn die Wirtschaftslokomotiven der Schweiz gebremst werden.
Der Regierungsrat hält es auch für problematisch, dass die Geberkantone für eine fixierte Gesamtsumme aufkommen müssen. Diese Solidarhaftung bewirkt, dass die Schwäche eines einzelnen Geberkantons zu einer entsprechend höheren Ablieferung der anderen Geberkantone führt. Nach Ansicht des Regierungsrates sollte diese ausgeprägte Solidarhaftung durch einen für vier Jahre fixen Abschöpfungsprozentsatz ersetzt werden. Für die kommende Vierjahresperiode würde gegenüber den früheren Jahren ein tieferer ausreichen, um die Ausgleichsziel zu erreichen. Das würde auch die Planbarkeit der Ablieferung verbessern.
Ausserdem unterstützt der Regierungsrat zusammen mit den anderen Geberkantonen einen neuen Verteilmechanismus für den Ressourcenausgleich mit einer «neutralen Zone»: Kantone, die mit ihrem Ressourcenpotenzial nur unwesentlich unter dem nationalen Durchschnitt liegen, sollen keinen Ausgleich mehr erhalten – die Mittel können damit zielgerichteter zu Gunsten der ärmsten Kantone eingesetzt werden.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
