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WEKO - WEKO: Die VRSG AG muss ihre Beschaffungen nicht ausschreiben Freitag, 11. Juli 2014 - 09:19

WEKO - WEKO: Die VRSG AG muss ihre Beschaffungen nicht ausschreiben 
Bern, 11.07.2014 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) empfiehlt den öffentlichen Aktionären der Verwaltungsrechenzentrum AG St. Gallen (VRSG) sicherzustellen, dass die VRSG gegenüber ihren Konkurrenten von keinerlei staatlichen Wettbewerbsvorteilen profitiert. Wenn sich die Aktionäre gegenüber der VRSG wettbewerbsneutral verhalten und ihre Aufträge nach den Regeln des Beschaffungsrechts vergeben, muss die VRSG ihre Aufträge nicht öffentlich ausschreiben. 

Wettbewerbskommission