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ASTRA - Erleichterungen für Handwerker bei den Arbeits- und Ruhezeitvorschriften Donnerstag, 04. September 2014 - 09:34

ASTRA - Erleichterungen für Handwerker bei den Arbeits- und Ruhezeitvorschriften 
Bern, 04.09.2014 - Transporte von Material, Ausrüstungen- und Maschinen, welche(s) der Führer oder die Führerin für die Berufsausübung benötigt , sollen neu nicht mehr den Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen unterliegen, wenn sie mit Fahrzeugen bis maximal 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und innerhalb von 100 km um den Unternehmensstandort erfolgen. Von dieser Erleichterung profitieren insbesondere Handwerker. 


Bundesamt für Strassen ASTRA