Kanton Zürich: Zürcher Krankenkassenprämien 2015: ungerechtfertigt hohe Prämiensteigerung Donnerstag, 25. September 2014 - 11:17
25.09.2014 - Medienmitteilung
Das Bundesamt für Gesundheit hat heute die Krankenkassenprämien 2015 veröffentlicht. Für grundversicherte Erwachsene steigen die Prämien im Kanton Zürich um durchschnittlich 4,5 Prozent und damit leicht stärker als im Schweizer Durchschnitt von 4,0 Prozent. Die Gesundheitsdirektion erachtet die Prämiensteigerung in dieser Höhe als ungerechtfertigt. Der Grundsatz «die Prämien folgen den Kosten» wird einmal mehr missachtet, und zum wiederholten Mal werden für die Versicherten im Kanton Zürich systematisch zu hohe Prämien festgelegt.
Die Krankenkassenprämien 2015 für grundversicherte Erwachsene steigen im Kanton Zürich durchschnittlich um 4,5 Prozent. Im gesamtschweizerischen Durchschnitt beträgt die Prämiensteigerung rund 4,0 Prozent, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) heute bekannt gegeben hat. Trotz der überdurchschnittlichen Steigerung für Erwachsene im Kanton Zürich bleibt die Prämienbelastung mit rund 411 Franken pro Monat weiterhin leicht unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt. Im Vergleich mit den vier anderen Standortkantonen von Universitätsspitälern sind die Prämien 2015 im Kanton Zürich weiterhin deutlich niedriger.
Zürcher Prämiensteigerung müsste tiefer sein
Das Gesetz verlangt, dass die Prämienentwicklung der Kostenentwicklung folgt. Die Versicherer legen im Kanton Zürich jedoch systematisch zu hohe Prämien fest. Dies ist auch für das kommende Jahr der Fall: Während die Krankenkassen mit einem Kostenwachstum von 2,3 Prozent pro Versicherten rechnen, werden die Prämien um beinahe das Doppelte erhöht. Vor dem Hintergrund, dass im Kanton Zürich kein Prämiennachholbedarf besteht und die Krankenversicherer über hohe Prämienreserven aus den letzten Jahren verfügen, ist diese Prämiensteigerung nicht nachvollziehbar.
Ausserdem zeigen die aktuellsten Zahlen des Monitorings der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung des BAG ein unterdurchschnittliches Kostenwachstum für den Kanton Zürich: Während die Kosten pro Versicherten im Kanton Zürich seit Jahresbeginn im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben sind, ist für die gesamte Schweizer Bevölkerung eine Steigerung von 2 Prozent festgestellt worden. Auch die vom BAG erstellte Prognose zur Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenversicherung weist für die Zürcher Bevölkerung für die Jahre 2014 und 2015 ein im gesamtschweizerischen Vergleich unterdurchschnittliches Kostenwachstum (jeweils minus 0,5 Prozentpunkte) aus.
Die Gesundheitsdirektion hat vor einem Monat im Rahmen ihrer Stellungnahme zu den Prämienanträgen der Krankenversicherer beim BAG, das für die Genehmigung zuständig ist, auf diese für den Kanton Zürich erfreulichen Kostenentwicklung hingewiesen und gefordert, dass die von den Krankenversicherern beantragten Prämien auf ein korrektes Mass korrigiert werden (vgl. Medienmitteilung vom 26. August 2014). Das BAG ist darauf nicht eingetreten. Es hat sogar dafür gesorgt, dass die Prämiensteigerung für das kommende Jahr noch höher ausfällt, als es aufgrund der Prämienanträge der Versicherer der Fall gewesen wäre.
Unter diesen Voraussetzungen bleibt das Prämiengenehmigungsverfahren ein rein formalisierter Prozess, bei dem die Kantone zwar angehört, aber nicht gehört werden. Die Gesundheitsdirektion wird deshalb ihr Augenmerk weiterhin darauf richten, dass sich der Kanton Zürich selbst durch eine nachhaltige, patientengerechte und effiziente Gesundheitsversorgung auszeichnet. Dazu zählt beispielsweise, dass die Spitäler über die Rahmenbedingungen verfügen, um effizient und qualitativ hochstehend zu arbeiten. Dieses Kostenbewusstsein bei guten Leistungen kommt den Zürcherinnen und Zürchern zugute – als Patienten, Steuer- und Prämienzahler.
Die Gesundheitsdirektion erwartet denn auch, dass sich die vergleichsweise moderate Kostenentwicklung in den zukünftigen Krankenkassenprämien niederschlagen wird. Insbesondere müsste sich die Prämienbelastung 2016 und 2017 allein dadurch um je 1 Prozent verringern, da der Kostenteiler zwischen Kanton und Versicherer zur Abgeltung von stationären Leistungen in den kommenden beiden Jahren gemäss den KVG-Vorgaben zu Lasten des Kantonshaushalts und zu Gunsten der Krankenkassen angepasst wird.
(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)
