BJ - EGMR verlangt Garantien vor der Überstellung einer afghanischen Familie nach Italien Dienstag, 04. November 2014 - 14:15
BJ - EGMR verlangt Garantien vor der Überstellung einer afghanischen Familie nach Italien
Bern, 04.11.2014 - Die Überstellung einer achtköpfigen afghanischen Familie nach Italien, das gestützt auf die Dublin-Verordnung für die Prüfung ihres Asylgesuchs zuständig ist, ist zulässig. Allerdings muss die Schweiz von Italien vorgängig Garantien für eine altersgerechte Betreuung der Kinder und für die Wahrung der Einheit der Familie einholen. Dies hält die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in ihrem heute in Strassburg verkündeten Urteil mit 14:3 Stimmen fest. Das Bundesamt für Justiz (BJ), das die Schweizer Regierung vor dem EGMR vertritt, hat das Urteil mit Interesse zur Kenntnis genommen. Das Bundesamt für Migration (BFM) wird nun die italienischen Behörden um die geforderten Garantien ersuchen.
Bundesamt für Justiz
