UBS sieht starke Unterstützung für ihr Aktientauschangebot – reduziert Mindestannahmequote und verlängert anfängliche Annahmefrist Mittwoch, 12. November 2014 - 06:45
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UBS sieht starke Unterstützung für ihr Aktientauschangebot – reduziert Mindestannahmequote und verlängert anfängliche Annahmefrist
Zürich/Basel | 12. Nov 2014 06:45 | Price Sensitive Information
Disclaimer:
Diese Mitteilung ist eine Werbemitteilung und kein Prospekt im Sinne der Prospektrichtlinie (2003/71/EG in der jeweils gültigen Fassung). Anleger im Europäischen Wirtschaftsraum («EWR») dürfen keine in dieser Mitteilung aufgeführten übertragbaren Wertpapiere zeichnen oder kaufen, es sei denn, das Umtauschangebot erfolgt während der ursprünglichen Annahmefrist auf der Grundlage von Informationen, die im Prospekt vom 30. September 2014 enthalten sind oder als Referenz einbezogen wurden sowie von sämtlichen Zusatzerklärungen, die von der Central Bank of Ireland genehmigt und im Zusammenhang mit dem öffentlichen Aktienangebot der UBS Group AG während der ursprünglichen Annahmefrist («EU-Prospekt während ursprünglicher Annahmefrist») veröffentlicht wurden; oder im Falle eines separaten öffentlichen Angebots von Aktien der UBS Group während der zusätzlichen Annahmefrist auf der Grundlage von Informationen, die im Prospekt enthalten sind oder als Referenz einbezogen wurden, der in Verbindung mit einem solchen Angebot von Aktien der UBS Group während der zusätzlichen Annahmefrist («EU-Prospekt während zusätzlicher Annahmefrist») zu genehmigen und zu veröffentlichen ist, in jedem Fall in Irland sowie nach Erhalt des «Europäischen Passes» in Österreich, Frankreich, Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden, Spanien und dem Vereinigten Königreich (der «EU-Prospekt während ursprünglicher Annahmefrist» und der «EU-Prospekt während zusätzlicher Annahmefrist» werden zusammen mit sämtlichen Zusatzerklärungen jeweils als «EU-Prospekt» bezeichnet). Die jeweiligen EU-Prospekte stehen bzw. werden nach ihrer Veröffentlichung in Englisch auf folgender Webseite zur Verfügung stehen: www.ubs.com/exchangeoffer.
UBS und UBS Group geben heute bekannt, dass basierend auf einer vorläufigen Zählung insgesamt 86.55% der UBS-Aktien im Rahmen ihres Umtauschangebots im Verhältnis 1:1 in Aktien der UBS Group AG umgetauscht wurden. UBS Group AG hat die Mindestannahmequote auf 66.67% reduziert und die anfängliche Annahmefrist des Angebots bis 20. November 2014 verlängert.
Zürich/Basel, 12. November 2014 – Am 29. September 2014 hat UBS Group AG, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von UBS, ein Umtauschangebot für alle ausgegebenen UBS-Aktien lanciert, und am 14. Oktober 2014 begann die anfängliche Annahmefrist. Gestützt auf eine vorläufige Zählung wurden insgesamt 3'327'585'789 UBS-Aktien bis zum festgelegten Ablauf der anfänglichen Annahmefrist am 11. November 2014 für das Umtauschangebot gültig angedient und nicht zurückgezogen. Dies entspricht 86.55% des Aktienkapitals und der Stimmrechte von UBS, berechnet auf Basis von insgesamt 3'844'510'827 ausgegebenen UBS-Aktien am 11. November 2014.
Gestützt auf diese vorläufige Zählung hat UBS Group den Mindestanteil der UBS-Aktien, die vor Ablauf der anfänglichen Annahmefrist des Umtauschangebots für den Umtausch unterbreitet werden müssen (ohne zurückgezogen zu werden), von 90% auf 66.67% gesenkt. UBS Group verlängert daher die anfängliche Annahmefrist des Umtauschangebots für die Annahme (einschliesslich Rückzugsrechten) im Einklang mit den anwendbaren Bestimmungen bis zum 20. November 2014, vorbehaltlich einer weiteren Verlängerung.
Die SIX Swiss Exchange hat die Kotierung und die Handelszulassung der Aktien der UBS Group AG genehmigt, und die New York Stock Exchange hat die Kotierung der Aktien der UBS Group AG ebenfalls genehmigt, vorbehaltlich der formalen Meldung der Emission. Die zuständigen Behörden haben den Grossteil der Bewilligungen, Freigaben oder Unbedenklichkeitserklärungen ausgesprochen, die nach Auffassung der UBS Group AG für die Umsetzung des Umtauschangebots erforderlich sind. UBS Group AG erwartet, dass sie die ausstehenden Bewilligungen während der verlängerten Annahmefrist erhalten (oder darauf verzichten) wird.
Wie bereits angekündigt geht UBS davon aus, dass die UBS-Aktien nach Abschluss des Aktienumtausch-Angebots an der SIX Swiss Exchange sowie an der New York Stock Exchange so bald wie möglich dekotiert werden. Nach Abschluss des Aktientauschangebots dürfte der Markt für UBS-Aktien deutlich weniger liquide sein, und der Wert der im Publikum verbliebenen UBS-Aktien kann niedriger sein oder grösseren Schwankungen unterliegen als vorher.
Ungefährer Zeitplan
Der neue ungefähre Zeitplan für das Umtauschangebot lautet wie folgt:
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20. November 2014 |
Frist für das Angebot in der Schweiz (16 Uhr Schweizer Zeit)* |
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20. November 2014 |
Frist für das Angebot in den USA (17 Uhr, Zeitzone New York City)* |
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21. November 2014 |
Erwartete Bekanntgabe der vorläufigen Zwischenergebnisse des Umtauschangebots* |
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26. November 2014 |
Erwartete Bekanntgabe der definitiven Zwischenergebnisse des Umtauschangebots* |
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26. November 2014 |
Beginn der zusätzlichen Annahmefrist des Umtauschangebots* |
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28. November 2014 |
Erwartetes Abwicklungsdatum für UBS-Aktien, die während der anfänglichen Annahmefrist angedient wurden* |
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28. November 2014 |
Erwarteter Handelsbeginn der im Rahmen des Umtauschangebots auszugebenden Aktien der UBS Group AG an der SIX und der NYSE* |
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10. Dezember 2014 |
Ende der zusätzlichen Annahmefrist des Angebots (17.00 Uhr Zeitzone New York City mit Frist für das Angebot in der Schweiz bis 16 Uhr Schweizer Zeit)*; Schliessung der separaten Handelslinie an der SIX für angediente UBS-Aktien, die im Abrechnungssystem SIS gehalten werden* |
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11. Dezember 2014 |
Erwartete Bekanntgabe der vorläufigen Endergebnisse des Umtauschangebots* |
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16. Dezember 2014 |
Erwartete Bekanntgabe der definitiven Endergebnisse des Umtauschangebots* |
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18. Dezember 2014 |
Erwartetes Abwicklungsdatum für UBS-Aktien, die während der zusätzlichen Annahmefrist angedient wurden* |
* Vorbehaltlich einer weiteren Verlängerung der Angebotsfrist
UBS AG and UBS Group AG
Kontakt
Schweiz: +41-44-234 85 00
UK: +44-207-567 47 14
Americas: +1-212-882 58 57
APAC: +852-297-1 82 00
www.ubs.com
Wichtiger Hinweis
Das hierin beschriebene Umtauschangebot richtet sich an die Aktionäre der UBS AG und nur an Personen, an die es rechtmässig gerichtet werden darf. Das Umtauschangebot wird in der Schweiz und den Vereinigten Staaten sowie in einigen Mitgliedsstaaten des EWR (die «EWR-Rechtsordnungen») öffentlich unterbreitet. Bestimmten Personen, die Staatsangehörige oder Bürger von Ländern ausserhalb der Schweiz, der Vereinigten Staaten oder der EWR-Rechtsordnungen sind oder die ihren Wohnort nicht dort haben, sowie Depotstellen, Nominees oder Treuhänder solcher Personen (die «ausgenommenen Aktionäre») darf das Umtauschangebot nur im Einklang mit den Gesetzen der entsprechenden Rechtsordnung unterbreitet werden.
Das Umtauschangebot wird weder direkt, indirekt noch per Post oder auf sonstige Weise in Rechtsordnungen unterbreitet, in denen gemäss deren Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen die Unterbreitung, Erstellung oder Präsentation des Umtauschangebots oder die Versendung oder Verteilung dieser Ankündigung, des Schweizer Verkaufsprospekts (der für den Zweck der Prospektrichtlinie [wie unten definiert] im Falle von Anlegern im EWR als eine Werbung und nicht als ein Prospekt behandelt werden sollte), eines anderen EU-Prospekts, einer Annahmeerklärung oder anderer diesbezüglicher Dokumente oder Unterlagen (zusammen die «Dokumente zum Umtauschangebot») illegal ist oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Bestimmungen (zusammen die «ausgenommenen Territorien») verstösst. Dementsprechend dürfen Kopien von Dokumenten zum Umtauschangebot weder direkt noch indirekt versendet, verteilt oder sonst wie an oder von Personen aus ausgenommenen Territorien verschickt werden.
Personen in einer Rechtsordnung ausserhalb der Schweiz oder der EWR-Rechtsordnungen, die eine Kopie eines Dokuments zum Umtauschangebot (oder eines Dokuments zum US-Umtauschangebot ausserhalb der USA) erhalten, dürfen ein solches Dokument nicht als Aufforderung oder Angebot an sie betrachten. Unter keinen Umständen dürfen diese Personen Dokumente zum Umtauschangebot verwenden, wenn eine Aufforderung oder ein Angebot an diese Personen in der entsprechenden Rechtsordnung rechtswidrig ist oder wenn ein solches Dokument zum Umtauschangebot nicht rechtmässig verwendet werden kann, ohne gegen rechtliche Anforderungen zu verstossen. In solchen Fällen werden Dokumente zum Umtauschangebot nur zu Informationszwecken versandt. Separate Dokumente mit Bezug zum Umtauschangebot wurden in den Vereinigten Staaten zur Verfügung gestellt. In den Vereinigten Staaten werden keine Wertpapiere angeboten, es sei denn, dies geschieht auf der Grundlage eines Prospekts, der die Anforderungen von Section 10 des U.S. Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung erfüllt.
Die ausgenommenen Aktionäre, die das Umtauschangebot annehmen wollen, sind selbst dafür verantwortlich, sich über die Gesetze in ihrer entsprechenden Rechtsordnung in Bezug auf das Umtauschangebot zu informieren und diese einzuhalten. Wenn Sie ein ausgenommener Aktionär sind und nicht sicher sind, welchen Status Sie haben, sollten Sie Ihren professionellen Berater in Ihrer Rechtsordnung konsultieren.
UBS Group AG («UBS Group») hat bei der U.S. Securities and Exchange Commission («SEC») auf Formular F-4 eine Registrierungserklärung eingereicht, die ein Umtauschangebot/einen Prospekt enthält. Die UBS AG hat bei der SEC auf Schedule 14D-9 eine begründete Stellungnahme (Solicitation/Recommendation Statement) eingereicht. Dieses Dokument ist kein Ersatz für die Registrierungserklärung, das Umtauschangebot/den Prospekt oder andere Angebotsunterlagen oder andere Dokumente, die die UBS AG und die UBS Group bei der SEC eingereicht haben oder einreichen werden oder die sie den Aktionären zugestellt haben oder diesen zustellen werden. DEN ANLEGERN WIRD DRINGEND GERATEN, BEI DER SEC EINZUREICHENDE ODER EINGEREICHTE DOKUMENTE BEZÜGLICH DER TRANSAKTION ZU LESEN, SOBALD SIE ZUR VERFÜGUNG STEHEN, DENN SIE ENTHALTEN WICHTIGE INFORMATIONEN. Diese Dokumente sind auf der Website der SEC (http://www.sec.gov) für die Anleger kostenlos verfügbar, sobald sie bei der SEC eingereicht sind. Kopien dieser Dokumente sind auch bei der UBS AG kostenlos erhältlich, sobald sie bei der SEC eingereicht sind.
Was die EWR-Mitgliedstaaten angeht, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein «relevanter Mitgliedstaat»), dürfen keine öffentlichen Angebote für Aktien der UBS Group (auch nicht durch Weiterverkauf oder sonstige Übertragung) in diesem relevanten Mitgliedstaat erfolgen, es sei denn, es handle sich um ein Angebot von Aktien der UBS Group während der anfänglichen Annahmefrist oder ein separates Angebot gemäss dem AAP-Prospekt in Irland, Österreich, Frankreich, Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden, Spanien und dem Vereinigten Königreich, das im geltenden EU-Prospekt dargelegt ist (sobald dieser EU-Prospekt von der Central Bank of Ireland in ihrer Eigenschaft als zuständige Behörde in Irland zugelassen und im Einklang mit der Prospektrichtlinie gemäss der Umsetzung in Irland und dem Europäischen Pass in Österreich, Frankreich, Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden, Spanien und dem Vereinigten Königreich veröffentlicht wurde). Dabei gilt jedoch, dass ein öffentliches Angebot für Aktien der UBS Group jederzeit im Rahmen folgender Ausnahmen gemäss der Prospektrichtlinie, sofern und sobald sie im relevanten Mitgliedstaat umgesetzt wurden, erfolgen darf:
- an juristische Personen, bei denen es sich im Sinne der Prospektrichtlinie um qualifizierte Anleger handelt;
- an weniger als 100 bzw. – sofern der relevante Mitgliedstaat die jeweiligen Bestimmungen der Änderungsrichtlinie zur Prospektrichtlinie von 2010 umgesetzt hat – an 150 natürliche oder juristische Personen (bei denen es sich nicht um qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie handelt), so wie gemäss der Prospektrichtlinie erlaubt; oder
- unter allen anderen Umständen, die unter Artikel 3(2) des Prospekts fallen, sofern kein solches Angebot für Aktien der UBS Group die Verpflichtung für die UBS Group herbeiführt, gemäss Art. 3 der Prospektrichtlinie einen Prospekt zu veröffentlichen.
Im Sinne der vorgenannten Bestimmungen bezeichnet der Ausdruck «öffentliches Angebot» in Bezug auf Aktien der UBS Group in jeglichen relevanten Mitgliedstaaten die Übermittlung ausreichender Informationen in jeglicher Form und mit jeglichen Mitteln zu den Konditionen des Umtauschangebots (oder im Falle des separaten Angebots im Rahmen der zusätzlichen Annahmefrist gemäss dem AAP-Prospekt dieses Angebot) und den anzubietenden Aktien der UBS Group, damit jeder Anleger entscheiden kann, das Umtauschangebot anzunehmen. Da dies in diesem Mitgliedstaat infolge jeglicher Massnahmen zur Umsetzung der Prospektrichtlinie abweichen kann, bezeichnet der Begriff «Prospektrichtlinie» die Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren Änderungen, einschliesslich der Änderungsrichtlinie der Prospektrichtlinie von 2010, insofern diese im relevanten Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schliesst ebenfalls alle relevanten Durchführungsmassnahmen in allen relevanten Mitgliedstaaten ein. Der Begriff «Änderungsrichtlinie der Prospektrichtlinie von 2010» bezieht sich auf Richtlinie 2010/73/EU.
Es wurden keine Massnahmen in Belgien getroffen, um ein öffentliches Umtauschangebot der Aktien von UBS oder der UBS Group entsprechend dem belgischen Gesetz vom 16. Juni 2006 über öffentliche Angebote von Veranlagungsinstrumenten und die Zulassung von Veranlagungsinstrumenten zum Handel an einem regulierten Markt («belgisches Prospektgesetz») und dem belgischen Gesetz zu öffentlichen Übernahmeangeboten vom 1. April 2007 («belgisches Übernahmegesetz») zu ermöglichen. Zudem dürfen keine Aktien der UBS Group Personen in Belgien angeboten oder verkauft werden, ausser solche Personen seien gemäss Artikel 10 des belgischen Prospektgesetzes qualifiziert oder es gelten eine oder mehrere andere Ausnahmen gemäss Artikel 3 des belgischen Prospektgesetzes oder Artikel 6 Paragraph 3 des belgischen Übernahmegesetzes.
Die Ausgabe und der Vertrieb dieses Dokuments sind gesetzlich untersagt und wurden von der dänischen Finanzmarktaufsicht nicht bewilligt. Dieses Dokument darf an Personen in Dänemark nur dann vertrieben und kommuniziert werden, wenn ein solcher Vertrieb die Bestimmungen des dänischen Securities Trading Act und die entsprechenden Verordnungen, die von Zeit zu Zeit angepasst werden, nicht verletzt.
Die hierin beschriebenen Wertpapiere dürfen Personen in Dänemark nur dann angeboten oder verkauft werden, wenn daraus kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in Dänemark gemäss Chapter 6 oder 12 des dänischen Securities Trading Act resultiert und gemäss einer Befreiung von der Verpflichtung, einen Prospekt im Rahmen der Danish Prospectus Executive Orders zu veröffentlichen.
Dieses Dokument wurde nicht entsprechend den im norwegischen Securities Trading Act 2007 dargelegten Prospektauflagen erstellt. Dieses Dokument wurde von der Osloer Börse, der norwegischen Finanzmarktaufsicht FSA (finanstilsynet) und vom norwegischen zentralen Handelsregister weder genehmigt noch abgelehnt noch dort registriert. Die hierin beschriebenen Wertpapiere wurden und werden in Norwegen nicht öffentlich angeboten oder verkauft, und es dürfen keine entsprechenden Angebots- oder Marketingunterlagen zur Verfügung gestellt oder in einer Art und Weise vertrieben werden, die direkt oder indirekt ein öffentliches Angebot in Norwegen darstellen würden. Dieses Dokument ist nur für den Empfänger bestimmt und darf unter keinen Umständen an eine andere Person oder an die Öffentlichkeit in Norwegen weitergegeben werden.
Hinweis betreffend zukunftsgerichteter Aussagen
Dieses Dokument enthält «zukunftsgerichtete Aussagen», unter anderem Prognosen des Managements zur finanziellen Performance von UBS sowie Aussagen über erwartete Auswirkungen von Transaktionen und strategischen Initiativen in Bezug auf das Geschäft und die künftige Entwicklung von UBS. Während diese zukunftsgerichteten Aussagen die Einschätzung und Erwartungen von UBS zu den vorgenannten Themen widerspiegeln, können Risiken, Unsicherheiten und andere wichtige Faktoren die tatsächlich eintretenden Entwicklungen und Ergebnisse beeinflussen und dazu führen, dass diese wesentlich von den Erwartungen von UBS abweichen. Hierzu gehören u.a.: (i) der Grad des Erfolgs bei der Umsetzung der strategischen Pläne von UBS, einschliesslich der Effizienzinitiativen sowie der geplanten weiteren Verringerung der risikogewichteten Aktiven (RWA) und des Leverage Ratio Denominator (LRD) nach Basel III; (ii) die Entwicklung der Märkte, auf denen UBS tätig ist oder von denen UBS abhängt, inklusive Schwankungen an den Wertpapiermärkten, der Liquidität, Risikoprämien, Wechselkurse und Zinsen, sowie Auswirkungen des Wirtschaftsumfelds und von Marktentwicklungen auf die finanzielle Position bzw. die Bonität von Kunden und Gegenparteien von UBS; (iii) Änderungen der Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierung, inklusive Änderungen der Risikoprämien und Ratings von UBS, oder aufgrund von Anforderungen an Bail-in-Schuldtitel oder das verlustabsorbierende Kapital; (iv) Änderungen oder die Umsetzung der Finanzgesetzgebung und Regulierung in der Schweiz, den USA, in Grossbritannien und auf anderen Finanzplätzen, die möglicherweise zu strengeren (einschliesslich der Leverage Ratio), Liquiditäts- und Finanzierungsanforderungen, zusätzlichen Steueranforderungen, Abgaben, Beschränkungen der erlaubten Tätigkeiten, Vergütungsbeschränkungen oder anderen Massnahmen führen; (v) Unsicherheit darüber, wann und in welchem Umfang die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) einer Reduktion der zusätzlichen RWA aufgrund der zwischen UBS und der FINMA vereinbarten Ausweitung der operationellen Risikokapital-Analyse zustimmen oder eine begrenzte Reduzierung der Kapitalanforderungen aufgrund der Massnahmen zur Verringerung des Abwicklungsrisikos gutheissen wird; (vi) der Grad des Erfolgs bei der Umsetzung der angekündigten Gründung einer neuen Schweizer Tochterbank, einer Holdinggesellschaft für den UBS-Konzern (inklusive des laufenden Umtauschangebots zum Tausch von Aktien der UBS AG gegen Aktien einer solchen Holdinggesellschaft), einer US-Zwischenholdinggesellschaft, der Änderungen am operativen Modell von UBS Limited und andere Veränderungen, die UBS an ihrer rechtlichen Struktur oder ihrem operativen Modell möglicherweise vornehmen wird, inklusive der möglichen Auswirkungen solcher Veränderungen oder der möglichen Notwendigkeit weiterer Anpassungen der Rechtsstruktur oder des Buchungsmodells als Reaktion auf rechtliche und regulatorische Anforderungen, darunter Kapitalanforderungen, Abwicklungsanforderungen sowie Vorstösse in der Schweiz und anderen Ländern betreffend obligatorischer Strukturreformen für Banken; (vii) die Änderung der Wettbewerbsposition von UBS, einschliesslich der Frage, ob Unterschiede bei regulatorischen Kapital- und sonstigen Anforderungen auf wichtigen Finanzplätzen sich nachteilig auf die Konkurrenzfähigkeit von UBS in bestimmten Geschäftsfeldern auswirken; (viii) die Haftung von UBS oder mögliche Einschränkungen oder Strafen, welche die Aufsichtsbehörden UBS infolge von Rechtsstreitigkeiten, vertraglichen Forderungen und regulatorischen Untersuchungen auferlegen; (ix) die Folgen von steuerlichen oder regulatorischen Entwicklungen für das grenzüberscheitende Geschäft von UBS und dementsprechende mögliche Änderungen von Weisungen und Grundsätzen von UBS; (x) die Fähigkeit von UBS, Mitarbeiter für sich zu gewinnen und an sich zu binden, die für die Ertragsgenerierung sowie die Führung, Unterstützung und Kontrolle ihrer Geschäftsbereiche erforderlich ist und die möglicherweise durch Wettbewerbsfaktoren, u.a. die Vergütungspolitik, beeinflusst wird; (xi) Änderungen der Rechnungslegungsstandards oder -grundsätze und Bilanzierungsbestimmungen oder deren Auslegungen, die den Ausweis von Gewinnen oder Verlusten, die Bewertung des Goodwill und andere Aspekte beeinflussen; (xii) Grenzen der Effizienz der UBS-internen Prozesse für Risikomanagement, -kontrolle, -messung und -prognose sowie von Finanzmodellen im Allgemeinen; (xiii) die Fähigkeit von UBS, bei technologischen Entwicklungen mit der Konkurrenz Schritt halten zu können, namentlich im Handelsgeschäft; (xiv) operatives Versagen wie Betrug, unautorisierte Handelsgeschäfte und Systemausfälle; und (xv) die Folgen, die diese oder andere Faktoren oder nicht absehbare Ereignisse für die Reputation der Bank haben können, sowie deren Folgewirkungen auf unser Geschäft und unsere Performance. Die Reihenfolge der oben genannten Faktoren stellt keinen Hinweis auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit oder das mögliche Ausmass ihrer Konsequenzen dar. Unsere geschäftlichen und finanziellen Ergebnisse können auch von anderen, in bisherigen und zukünftigen Berichten und Pflichtmeldungen – u.a. an die US Securities and Exchange Commission (SEC) – identifizierten Faktoren nachteilig beeinflusst werden. Weitere Informationen zu diesen Faktoren finden sich in Dokumenten von UBS und Pflichtmeldungen, die UBS bei der SEC eingereicht hat, u.a. dem auf Formular 20-F erstellten Jahresbericht für das am 31. Dezember 2013 zu Ende gegangene Geschäftsjahr, den im Zusammenhang mit dem Umtauschangebot aufdatierten Informationen im auf dem Formular 6-K erstellen und der SEC am 29. September 2014 eingereichten Bericht der UBS, sowie im auf dem auf dem Formular 6-K erstellten und der SEC am 28. Oktober 2014 eingereichten Finanzbericht für das 3. Quartal 2014 von UBS. UBS ist nicht verpflichtet (und lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung ab), ihre zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund von neuen Informationen, künftigen Ereignissen oder aus anderen Gründen anzupassen.

