Ethos-Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2015: Garant für gute Corporate Governance Donnerstag, 04. Dezember 2014 - 11:27

04.12.2014 - Ethos-Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2015: Garant für gute Corporate Governance
Die Ethos Stiftung veröffentlicht ihre Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte, die sie an den Generalversammlungen 2015 anwenden wird. Diese neue Ausgabe verdeutlicht insbesondere die Erwartungen angesichts der im Rahmen der Umsetzungsverordnung zur «Minder»-Initiative gestellten Anforderungen. So wird die Höchstzahl der externen Mandate in einem neuen Anhang erläutert. Ausserdem wird die Nichteinhaltung bestimmter Corporate-Governance-Regeln künftig zu negativen Stimmempfehlungen führen. In Zukunft wird Ethos einem Verwaltungsrat, dem nicht mindestens vier Mitglieder angehören, die Entlastung verweigern und die Wahl des Präsidenten ablehnen, wenn dieser gleichzeitig das Amt des CEO innehat.
Die Ethos-Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte werden jedes Jahr gründlich überarbeitet, um den neuesten Entwicklungen im Bereich Corporate Governance Rechnung zu tragen. Insbesondere erfüllt die Ausgabe 2015 vollumfänglich die Anforderungen von Artikel 22 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV), welcher vorsieht, dass Schweizer Pensionskassen die Aktionärsstimmrechte im Interesse ihrer Versicherten wahrnehmen müssen, um so dem dauerhaften Gedeihen der Vorsorgeinstitution zu dienen.
Verstärkung der Corporate-Governance-Regeln
- Die Entlastung wird verweigert, wenn dem Verwaltungsrat dauerhaft weniger als vier Mitglieder angehören.
- Die Wahl des Verwaltungsratspräsidenten wird abgelehnt, wenn die Kandidatin/der Kandidat gleichzeitig Mitglied der Geschäftsleitung ist und es sich um eine dauerhafte Ämterkumulierung handelt.
- Der maximale Gesamtbetrag der Vergütung für die Geschäftsleitung kann abgelehnt werden, wenn die geforderte Summe beträchtlich über den Vergütungen liegt, die von einer Gruppe anderer Unternehmen von vergleichbarer Grösse und Komplexität gezahlt werden.
- Limiten für die Höchstzahl der externen Mandate, die für die Mitglieder des Verwaltungsrats und die Mitglieder der Geschäftsleitung annehmbar sind, werden festgelegt.
- Um als unabhängig angesehen zu werden, darf ein Mitglied des Verwaltungsrats keine variable Vergütung oder Optionen erhalten.
Die Richtlinien ermöglichen es Ethos, Abstimmungsempfehlungen zu formulieren, die sich auf eindeutig festgelegte und transparente Regeln abstützen. Diese Empfehlungen richten sich gleichzeitig an die Ethos Anlagefonds und die institutionellen Kunden von Ethos Services, wozu insbesondere zahlreiche Schweizer Pensionskassen zählen. Der Gesamtbetrag der Schweizer Aktien, für die Ethos Empfehlungen bei der Ausübung der Stimmrechte abgibt, beläuft sich auf ca. CHF 40 Milliarden, was 3,5% der Schweizer Börsenkapitalisierung entspricht. Die Stimmempfehlungen von Ethos werden zwei Tage vor der jeweiligen Generalversammlung auf der Ethos-Website veröffentlicht.
Ethos-Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2015
Wichtigste Änderungen gegenüber der Ausgabe 2014
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Die Ethos Stiftung schliesst mehr als 150 schweizerische Pensionskassen und andere steuerbefreite Institutionen zusammen. Sie wurde 1997 zur Förderung einer nachhaltigen Anlagetätigkeit und eines stabilen und gesunden Wirtschaftsumfelds gegründet.
Das Unternehmen Ethos Services AG betreut Beratungs- und Vermögensverwaltungsmandate für nachhaltige Anlagen. Es bietet institutionellen Investoren nachhaltige Anlagefonds, Analysen von Generalversammlungen mit Stimmempfehlungen, ein Programm für den Aktionärsdialog mit Unternehmen sowie Nachhaltigkeits-Ratings und -Analysen von Unternehmen an. Ethos Services ist Eigentum der Ethos Stiftung und mehrerer Mitgliedsinstitutionen der Stiftung.
Der Verein Ethos Académie steht Privatpersonen zur Mitgliedschaft offen, die die Aktivitäten von Ethos unterstützen möchten. Dieser gemeinnützige und steuerbefreite Verein wurde 2012 von der Ethos Stiftung lanciert und hat zurzeit ca. 200 Mitglieder. Ethos Académie führt Sensibilisierungsaktivitäten im Bereich nachhaltiger Anlagen durch, v.a. mittels eines elektronischen News-Service, Vorträgen und Diskussionsrunden, Unterstützung bei der Ausübung der Aktionärsstimmrechte sowie der Mitfinanzierung von Studien.
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