Publiziert in: Marktpuls, Unternehmen
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zRating AG: Logitech - vorweihnachtlicher Lob und Tadel Montag, 08. Dezember 2014 - 07:56

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Corporate Governance Corner: 
Logitech - vorweihnachtlicher Lob und Tadel 
Kolumne von zRating in der Finanz und Wirtschaft

Die letzte ordentliche Generalversammlung im Jahr 2014 gehört Logitech, dem Anbieter von Computerzubehör. Kurz vor Weihnachten dürfen die Aktionäre endlich über das Geschäftsjahr und den Jahresabschluss 2013/14 (per Ende März) abstimmen. Logitech hatte in den letzten Monaten Mühe, den Jahresabschluss unter Dach und Fach zu bringen. Unregelmässigkeiten in der Buchhaltung rund um die Verbuchung von Altlasten im Zusammenhang mit Google-TV-Boxen wurden als Grund für die Verzögerungen aufgeführt. «Gewisse Personen» hätten über entsprechende Informationen zur Wertberichtigung verfügt, diese aber nicht korrekt umgesetzt, hiess es. Glücklicherweise ist Logitech aber in seiner Restrukturierung und Neuausrichtung heute derart fortgeschritten, dass sich die Auswirkungen auf die Organisation im Rahmen halten. Ausserdem ist der finanzielle Effekt nicht langfristiger Natur, und die Anleger haben nicht mit Panikverkäufen überreagiert. 

 

 
   
Der bisherige Buchprüfer PwC musste wegen mangelnder Unabhängigkeit durch KPMG ersetzt werden.
 
  
 

Der Unruhe nicht genug musste zudem der bisherige Buchprüfer PwC durch KPMG ausgetauscht werden. PwC sieht sich wegen Softwareberatungsdienstleistungen für Logitech im Umfang von 105 000 $ nicht mehr als unabhängig an. Hintergrund für die Beurteilung der Unabhängigkeit ist der Sarbanes-Oxley Act, der in den USA 2002 als Reaktion auf den Enron-Skandal erlassen wurde. Prüfgesellschaften dürfen nicht mehr gleichzeitig Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen (Ausnahme: Steuerberatungen) erbringen. Dieser Schritt ist zu begrüssen, obwohl der Betrag unter unserem selbstdefinierten maximalen Grenzwert von 750 000 $ für zusätzliche Beratungsdienstleistungen liegt. In der Schweiz gibt es kein Verbot wie in den USA. Vielleicht wäre es an der Zeit, dass hier die amerikanische Regel zumindest in Ansätzen Einzug hält. Einige Schweizer Unternehmen verhalten sich diesbezüglich trotzdem vorbildlich und mandatieren unterschiedliche Berater für Revision und Nicht-Revisions-Dienstleistungen. 

  

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Barry Callebaut setzt auf «one share - one vote»

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Barry Callebaut lässt die Aktionäre an der ordentlichen Generalversammlung vom 10. Dezember 2014 über die Abschaffung der Eintragungsbeschränkung von 5% abstimmen. Dies aus eigener Überzeugung und ohne wesentlichen aktuellen Druck von aussen. Das Prinzip «one share – one vote» wird damit vollumfänglich umgesetzt.

 

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Das neue Aktienrecht nimmt Form an

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Der Bundesrat hat einen Vorentwurf zur Revision des Aktienrechts in die Vernehmlassung geschickt. Damit soll die Minder-Initiative ins Gesetz überführt und ergänzt werden. Es sind aber auch verschiedene Verbesserung der Corporate Governance angedacht und die Dispoaktienproblematik wird endlich angegangen.

 

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zRating wünscht einen besinnlichen Advent und fröhliche Weihnachten

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Weihnachten steht vor der Tür und ein aufregendes Jahr 2014 neigt sich langsam dem Ende zu. Das gesamte zRating-Team wünscht Ihnen einen besinnlichen Advent und fröhliche Weihnachten. Wir bedanken uns für das in uns gesetzte Vertrauen und freuen uns auf die Zusammenarbeit im 2015. Happy New Year.