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GS-EDI - Der Kampf gegen Designerdrogen geht weiter Dienstag, 09. Dezember 2014 - 08:57


Bern, 09.12.2014 - Im Kampf gegen neue Designerdrogen verbietet die Schweiz weitere 29 Einzelsubstanzen und zwei Substanz-Gruppen. Diese wurden am 1. Dezember 2014 in die Betäubungsmittelverzeichnisverordnung aufgenommen. 


Die neuen Substanzen werden den Betäubungsmitteln gleichgestellt. Herstellung, Handel und Anwendung sind fortan illegal und unterliegen der Strafandrohung des Betäubungsmittelgesetzes. Zudem können Zoll- und Polizeiorgane diese Waren unmittelbar beschlagnahmen. Bevor neue Designerdrogen dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind, werden sie oft ganz legal im Internet vertrieben, etwa als Badesalz, Pflanzendünger oder Forschungschemikalien.

Das Betäubungsmittelgesetz sieht vor, dass Designerdrogen - sogenannte New Psychoactive Substances (NPS) - auf Grund ihrer Gefährlichkeit der Kontrolle unterstellt werden. Die jeweils neu zirkulierenden Drogen werden deshalb regelmässig in die Substanzlisten der Verordnung aufgenommen. So kann die Verbreitung neuer Designerdrogen auf dem Schwarzmarkt wirkungsvoll bekämpft werden. Mit der aktuellen Ergänzung sind über 150 Designerdrogen verboten.

Für Firmen und Laboratorien, die für ihre geschäftliche Tätigkeit die erwähnten Substanzen benötigen, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer speziellen Bewilligung vor. Diese wird im Einzelfall und nach sorgfältiger Prüfung durch das Department des Inneren (EDI) erteilt.

Zusätzliche Verweise:

Adresse für Rückfragen:

Schweizerisches Heilmittelinstitut
Hans-Beat Jenny (Leiter Bereich Bewilligungen)
Tel.: +41 58 462 04 69

Herausgeber:

Generalsekretariat EDI
Internet: http://www.edi.admin.ch
Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut
Internet: http://www.swissmedic.ch/