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BR - Höhere anrechenbare Mietzinse in den Ergänzungsleistungen Mittwoch, 17. Dezember 2014 - 12:00

BR - Höhere anrechenbare Mietzinse in den Ergänzungsleistungen 
Bern, 17.12.2014 - Die Höchstbeträge für die anrechenbaren Mietzinse im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sollen angehoben werden, da die Mieten seit der letzten Anpassung 2001 deutlich gestiegen sind. Der Bundesrat sieht zudem vor, der unterschiedlichen Mietzinsbelastung in den Städten und auf dem Land sowie dem erhöhten Raumbedarf von Familien Rechnung zu tragen. Er hat die Botschaft ans Parlament überwiesen. Mit dem Vorschlag erfüllt er eine Motion des Parlaments. 

Der Bundesrat